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Hettstadt
Staatsanwalt will härtere Strafe für Hettstadter Todesfahrer
Der Anklagebehörde sind drei Jahre Haft zu wenig für den 26-Jährigen, der trotz epileptischem Anfall weiterfuhr. Nun soll es der Berufungsprozess am Landgericht richten
Erst Anfall, dann Unfall: Der Prozess um den Tod einer Spaziergängerin auf dem Gehägsweg bei Hettstadt (Lkr Würzburg) landet noch einmal vor Gericht. Das Verfahren ist in der Berufung.
Foto: Berthold Diem | Erst Anfall, dann Unfall: Der Prozess um den Tod einer Spaziergängerin auf dem Gehägsweg bei Hettstadt (Lkr Würzburg) landet noch einmal vor Gericht. Das Verfahren ist in der Berufung.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:32 Uhr

Dem Staatsanwalt ist das Urteil zu mild. Deshalb soll der Autofahrer, der in Hettstadt während eines epileptischen Anfalls am Dreikönigstag 2018 eine Frau totgefahren hat, auf der Anklagebank in einem zweiten Prozess nachsitzen. Dies erfuhr die Redaktion aus Justizkreisen.

Staatsanwalt ging in Berufung

Auf Anfrage bestätigte Jürgen Reiher, stellvertretender Leiter des Amtsgerichtes: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil vom 18. November eingelegt. Der Fall muss vor dem Landgericht erneut aufgerollt werden.

Der 32-jährige Fahrer leidet nach eigenen Angaben an plötzlichen Bewusstseins-Aussetzern, die ihm eigentlich seit Jahren das Autofahren verbieten. Dennoch hatte er nach einem früheren Unfall mit einem Schwerverletzten erst 2017 den Führerschein wiederbekommen – obwohl ihm seine Ärzte seit 2009 vom Autofahren abgeraten hatten.

Epilepsie-Erkrankung mehrfach verschwiegen

Es habe sich nicht um ein Augenblicks-Versagen gehandelt, hatte das Gericht um Frank Glöckner im Urteil deutlich gemacht: Der Angeklagte ging nicht regelmäßig zum Arzt, nahm seine Medikamente nicht regelmäßig, missachtete das Fahrverbot der Ärzte und habe sich nach einem früheren Unfall "die Wiedererteilung des Führerscheins auf eine Weise erschlichen, die moralisch höchst verwerflich ist". 

Weil der 32-Jährige seinen entzogenen Führerschein nach der damaligen Trunkenheitsfahrt unbedingt wiederhaben wollte, habe er seine Epilepsie-Erkrankung 2017  bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verschwiegen. Auch im Führerschein-Antrag ans Landratsamt machte er dazu keine Angaben.

Verantwortung bereits im Vorfeld des Unfalls

Das Amtsgericht um den Vorsitzenden Frank Glöckner hatte die Entscheidungsfähigkeit des jungen Mannes nicht auf den Bewusstseins-Aussetzer im Moment des tödlichen Unfalls beschränkt - wie im ähnlich gelagerten Fall in Untereisenheim kurz zuvor. Das Gericht hatte den Hettstädter bereits im Vorfeld der Kollision in der Verantwortung gesehen: Er kannte seine Hilflosigkeit während eines Anfalls aus zahlreichen Fällen in der Vergangenheit.

Erneutes Zusammentreffen vor Gericht. Der Fahrer, der in Hettstadt eine Frau während eines Anfalls totgefahren haben soll (zweiter von rechts), muss sich in der Berufung erneut den Fragen der Richter stellen - möglicherweise auch denen des Vaters der Getöteten (links) und seiner Anwältin. 
Foto: Manfred Schweidler | Erneutes Zusammentreffen vor Gericht. Der Fahrer, der in Hettstadt eine Frau während eines Anfalls totgefahren haben soll (zweiter von rechts), muss sich in der Berufung erneut den Fragen der Richter stellen - ...

An dem Morgen habe er nicht einmal seine Tabletten zum Eindämmen der Folgen genommen, sich trotzdem hinter das Steuer gesetzt und auch dann nicht angehalten, als er die vertrauten Vorzeichen eines Anfalls nahen fühlte. Stattdessen überquerte er mit dem Wagen in Hettstadt in hohem Tempo eine viel befahrene Straße, um zum Gehägsweg zu kommen, auf dem Spaziergänger unterwegs waren.

Neue Runde vor dem Landgericht

Dort gab er Gas, verlor die Kontrolle über sich und sein Fahrzeug. Dabei überfuhr er eine 26-Jährige, die mit ihrem Hund spazieren ging. Sie starb an der Unfallstelle.

Dafür gab es drei Jahre Haft. Außerdem wurde ihm lebenslang der Führerschein entzogen. Darüber muss das Landgericht nun erneut befinden - vermutlich erst im nächsten Sommer.

 
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Kommentare
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  • info@softrie.de
    Zum Glück sind einige Kommentar-Schreiber keine Richter, denn von Justiz haben Sie Ahnung, wie ich von Grenzwissenschaften. Hier in diesem Fall ist ein amtlich nicht zugelassener Fahrer aktiv geworden, der vermutlich noch nicht einmal einen Führerschein besitzen darf. Jedenfalls darf er kein Auto eigenhändig steuern.

    Auf der anderen Seite haben wir einen jungen Menschen, der offensichtlich unter einer Alkoholsucht leitet, sich im Stande fühlt Auto zu fahren und dabei jemanden umfährt. Wer mit über 2 Promille Auto fährt, ist Alkoholiker! Und zudem ist Alkohol ein Nervengift. Wenn Sie sich zehn Schlaftabletten und zehn Schmerztabletten reinpumpen und damit jemanden überfahren, werden sie auch milder bestraft.

    Ich empfehle die Kolumne zu diesem Thema:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/wuerzburg-urteil-vollrausch-toetung-geldstrafe-kolumne-a-1293730.html
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    sie werfen anderen vor keine Ahnung zu haben von der Justiz (was ich sogar nachvollziehen kann) - gleichzeitig lehnen sie sich selbst soweit aus dem Fenster in dem sie hehaupten: Zitat max2010: "Wer mit über 2 Promille Auto fährt, ist Alkoholiker!"

    Offenbar sind sie also Arzt und können so etwas genau beurteilen? Mit dieser Aussage disqualifizieren sie sich selbst! Einfach nur lächerlich diese pauschale Aussage. Da haben viele "Amateurmeinungen" zur Justiz mehr Hand und Fuß.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    in solchen Fällen (z.B. nachweisbare Raserei/Rennen mit Todesfolge) sollte generell ein lebenslanges Fahrverbot erfolgen.

    In der heutigen Zeit ist ein Auto nicht 100% notwendig - es ist auf dem flachen Land nur absolut unbequem keines zu haben (trotzdem kommen Hunderttausende hauptsächlich ältere Menschen auch ohne aus); insofern wäre diese Strafe nicht "unmenschlich"
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    grayjohn hat es schon geschrieben - bei diesen Raser sollte die Staatsanwaltschaft auch nochmal sehr genau nachsehen:

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Toedlicher-Unfall-bei-190-km-h-auf-der-Landstrasse-Urteil-gesprochen;art736,10368648

    Meiner bescheidenen "Amateurmeinung" nach sind beide Strafen viel zu gering ausgefallen - bei beiden kam ein unschuldiger Mensch ums Leben - durch die volle Schuld der Angeklagten (und das nicht etwa nur durch ein "Augenblicksversagen")
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Versteh ich auch schon wieder nicht -

    hier geht es um einen kranken Menschen, der ein härteres Urteil empfangen hat als der "Todesfahrer von Burggrumbach", und das langt der Staatsanwaltschaft immer noch nicht, während letzterer vmtl. schon nächstes Jahr mit Papis neuem 200-PS-Auto weiterrasen darf? Nach acht Monaten Freispruch auf Bewährung und neun Monaten ohne Lappen? Also irgendwas scheint mir da doch sehr verquer zu laufen...
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  • 2186583
    Ja was nun: "Freispruch" oder eine auf "Bewährung ausgesetzte Haftstrafe" ?? Beides zusammen geht.
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