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Würzburg
Hettstadt-Prozess: Unfallfahrer zu drei Jahren Haft verurteilt
Das Amtsgericht Würzburg nimmt den 32-Jährigen in die Verantwortung, der auf dem Gehägsweg in Hettstadt eine Spaziergängerin totfuhr - trotz und wegen seiner Erkrankung.
Archivbild vom Unfallort im Gehägsweg am Ortsrand von Hettstadt: Blumen und Kerzen erinnern an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin.
Foto: Patty Varasano | Archivbild vom Unfallort im Gehägsweg am Ortsrand von Hettstadt: Blumen und Kerzen erinnern an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:35 Uhr

Der 32-jährige Fahrer, der am Dreikönigstag 2018 in Hettstadt während eines epileptischen Anfalls eine Spaziergängerin tot gefahren hat, ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wird ihm lebenslang der Führerschein entzogen. Das  Amtsgericht Würzburg um den Vorsitzenden Frank Glöckner entschied am Montag nach viertägiger Verhandlung auf fahrlässige Tötung.

Alle Warnungen und Vorzeichen ignoriert

 Der Angeklagte habe bereits beim Fahren durch seinen Heimatort die Warnzeichen des herannahenden Anfalls bemerkt, so das Gericht in seinem Urteil. Er habe seine Erkrankung seit zehn Jahren gut genug gekannt, um angemessen reagieren zu können. Überdies, so das Gericht, habe der 32-Jährige  weder auf seine Ärzte gehört, die ihn seit 2009 wiederholt vor dem Autofahren gewarnt hatten. Noch habe der Angeklagte an dem Unfalltag seine Tabletten eingenommen, die zum Dämpfen der Folgen eines Anfalls gedacht waren.

Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf wortlos entgegen. Es sei "hart," sagte sein Verteidiger Christian Daxhammer. "Aber mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst." Für den Unfall sei letztlich der nachlässige Umgang mit der Krankheit verantwortlich, "die er nie so ernst genommen hatte. Er bereut es sehr und wäre heute lieber an Stelle des Opfers".

Prozess um den Tod einer Fußgängerin in Hettstadt: Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte (zweiter von rechts) neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank. Der Vater der getöteten 26-Jährigen (zweiter von links) wiederholte am Montag seine heftigen Vorwürfe. 
Foto: Manfred Schweidler | Prozess um den Tod einer Fußgängerin in Hettstadt: Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte (zweiter von rechts) neben seinem Verteidiger auf der Anklagebank.

Der 32-jährige Schlosser, der im Kfz-Gewerbe tätig ist, habe "seine Fahruntüchtigkeit billigend in Kauf genommen", so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. "Er musste mit einem Unfall rechnen." Trotz der Warnsignale "entschied er sich die Fahrt fortzusetzen". So sei es zum dem "vorhersehbaren Bewusstseins-Aussetzer" gekommen: Die arglose Spaziergängerin wurden über den Haufen gefahren und starb.

Es war nicht nur ein Augenblicks-Versagen

Es habe sich nicht um ein Augenblicks-Versagen gehandelt, machte Richter Frank Glöckner deutlich: Der Angeklagte ging nicht regelmäßig zum Arzt, nahm seine Medikamente nicht regelmäßig, missachtete das Fahrverbot der Ärzte und habe sich nach einem früheren Unfall "die Wiedererteilung des Führerscheins auf einen Weise erschlichen, die moralisch höchst verwerflich ist". Weil der 32-Jährige seinen entzogenen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt unbedingt wiederhaben wollte, habe er seine Epilepsie-Erkrankung 2017 sowohl bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als auch im Führerschein-Antrag ans Landratsamt verschwiegen.

Der 32-Jährige gab im Prozess zu, dass er die Vorzeichen seiner Anfälle erkennt. Der rechtsmedizinische Gutachter Dr. Thomas Tatschner ging davon aus, dass der Fahrer das Bewusstsein und damit die Steuerungsfähigkeit bereits verloren hatte, als er – aus dem Ort kommend – die viel befahrene Staatsstraße bei Hettstadt mit hoher Geschwindigkeit kreuzte. Angeblich wollte er auf dem Gehägsweg das Abklingen des Anfalls abwarten. Stattdessen gab er Gas und verletzte nach etwa 400 Metern die 26-jährige Fußgängerin tödlich.

Vater des Opfers: "Er hat unsere Sabrina umgebracht"

Der Vater des Opfers machte nach dem Urteil mit Tränen in den Augen seinen Gefühlen Luft: "Er hat unsere Sabrina umgebracht." Das Gericht habe den Sachverhalt "viel zu positiv" für den Angeklagten ausgelegt. Erst am Morgen des Urteils habe er mit seiner Frau wieder im Zimmer der toten Tochter Bilder angeschaut und sich daran erinnert, wie lebensfroh sie war, sagte der Vater: "Das kann man nie wieder gut machen."

Vera Rügamer, Anwältin der Nebenklage, betonte am Montag, dass Sabrinas Vater die lebenslange Führerscheinsperre für den Angeklagten wichtig sei: "Ihm ging es darum, dass andere Menschen geschützt werden, die das Risiko haben, ihm zu begegnen, wenn er einen Anfall hat."

Anwältin schlägt rechtliche Nachbesserung vor

Es sei nicht akzeptabel, "dass keine Meldepflicht besteht, beim Antrag auf Fahrerlaubnis Angaben zu solchen Erkrankungen machen zu müssen", so die Anwältin. Wer solche Risiken verschweige, muss bisher keine Folgen fürchten. "Das sollte geändert werden", sagte Rügamer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • haba2908
    Ich finde die Strafe (besonders den lebenslangen Führerscheinentzug) gerechtfertigt.
    Leider drängen sich mir da Vergleiche mit dem tödlichen Unfall in Eisenheim auf. 2 Unfälle mit toten Opfern, beide Male die Fahrer nicht fahrtauglich ( Hettstadt Epilepsie - Eisenheim Alkohol); der Verursacher in Hettstadt war relativ früh geständig - die in Eisenheim haben fast 2 Jahre die Justiz an der Nase herumgeführt. Das Urteil in Hettstadt für jeden Bürger verständlich - das Urteil für Eisenheim ( 5000€ Geldbuße, 1 Jahr Führerscheinsperre ..... quasi ein Freispruch) nicht nachvollziehbar!!
    Also......hoch die Tassen und schön den Promillepegel um die 3 Promille halten, dann kannst machen was du willst und es geht relativ glimpflich aus! Der Wahnsinn!!!!!
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  • denke eine gerechte strafe. aber: schade dass ein mensch dafür sterben musste4
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    das erste Mal das ich von einem "lebenslangen Führerscheinentzug" lese - dieser gehört viel öfter ausgeprochen (zusätzlich zu einer Haft- und/oder Geldstrafe).
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