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Würzburg
Seniorenheime ziehen gegen Testpflicht vor Gericht
Heimbewohner sind gegen Corona geimpft und trotzdem müssen sich Pflegende und Besucher weiter testen lassen? Betroffene aus dem Landkreis Würzburg ziehen jetzt vor Gericht.
Der Impfstoff von Biontech-Pfizer: Viele Seniorenheime in Bayern haben bereits die zweite Impfung für ihre Bewohner und teils das Personal absolviert. Nun fordern Betroffene  aus dem Landkreis Würzburg die Aufhebung der Testpflicht.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Der Impfstoff von Biontech-Pfizer: Viele Seniorenheime in Bayern haben bereits die zweite Impfung für ihre Bewohner und teils das Personal absolviert.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 04:22 Uhr

Widerstand gegen die bayernweite Testpflicht für Personal und Besucher in Seniorenheimen: Eine Pflegekraft und ein Angehöriger einer Heimbewohnerin aus dem Landkreis Würzburg haben mit einem Normenkontrollantrag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angerufen. Sie fordern eine Aufhebung der Testpflicht für Heime, die durchgeimpft sind.

Unterstützt werden sie dabei vom  Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg als Betreiber der betroffenen Einrichtungen. Die beiden Anträge seien von einer Pflegekraft aus dem Seniorenzentrum Estenfeld und dem Angehörigen einer Bewohnerin im Seniorenzentrum Eibelstadt eingereicht worden, heißt es in einer Mitteilung.

Kritik: Impfungen werden nicht berücksichtigt

Die Begründung: Nahezu alle Bewohner der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg seien mittlerweile zweimal gegen Corona geimpft. "Die Gefahr einer lebensbedrohenden Erkrankung und eines großen Corona-Ausbruchs ist damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gebannt." Auch einige Pflegekräfte seien bereits geimpft.

Das Kommunalunternehmen (KU) hat kein Verständnis dafür, dass trotz dieses Schutzes die Testpflicht weiterhin gilt: Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung müssen sich Beschäftigte in den Heimen dreimal pro Woche auf Corona testen lassen und auch Besucher müssen immer einen aktuellen negativen Test vorlegen. Dabei unterscheiden die Vorschriften nicht nach der jeweiligen Impfsituation. Genau dies bemängeln die Kläger.

Heimbetreiber beklagen "massiven Eingriff" für Pflegekräfte und Besucher

Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen "massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit", kritisiert das KU.  Es komme häufig zu Verletzungen und Besuche würden aus Angst vor den Tests reduziert.

Bisher hätten sich die Beschäftigten und die Besucher mit großem Verständnis an alle Vorschriften gehalten, zum Schutz von geliebten und anvertrauten Menschen. "Zwischenzeitlich wächst jedoch der Unmut darüber, dass die Impfungen nicht zu Lockerungen führen", heißt es in der Mitteilung. Das KU fürchtet um die Impfbereitschaft der Beschäftigten: Warum soll man sich impfen lassen, wenn dies nicht mit Erleichterungen im Arbeitsalltag verbunden ist?

"Wir sind sehr gespannt, wie das Gericht in München entscheiden wird. Wir hoffen auf einen Beschluss zum Wohle unserer Bewohner, deren Angehörigen und unserer Pflegekräfte", so die beiden KU-Geschäftsführer Eva von Vietinghoff-Scheel und Prof. Alexander Schraml. Sie weisen gleichzeitig darauf hin, dass – unabhängig von einer Impfung – bis auf Weiteres das Tragen einer FFP2-Maske für Pflegekräfte und für Besucher unabdingbar sei. Vertreten werden die Antragsteller durch die Würzburger Kanzlei Steinbock und Partner, die bereits mehrere Corona-Regeln gekippt hat. 

 
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  • K. F.
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  • K. F.
    vor die haustür zum kehren müssen. tag der wahrheit kommt im herbst. da wird es heulen und zähneknirschen
    und ein böses erwachen für m&a geben!
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  • K. F.
    also - wenn die sich partu nicht impfen lassen wollen, bitteschön. dann könnten sie ja uns
    normalbürger - wer möchte - endlich mal den vortritt lassen. man sieht doch nur nicht an
    diesem beispiel das TOTALE !!!! versagen der politik. Es werden auch 2erlei maßstäbe gemessen bei den geschäften. wer aufmachen darf und wer nicht. brauchte heute unbedingt druckerpatronen, siehe da, müllerdrogerie hatte ihre gesamten etagen geöffnet,
    im patere standen die leute meterweise schlange bis sie zur kasse gelangten. 1. stock und
    wie gesagt unten eine kasse jeweils geöffnet. mich würde nicht wundern, wenn dan kaufhof und Co bald mit großen klagen kommen würden, da ja auch in diesen geschäften es oft solche artikel zu kaufen gibt, wie bei müller: schreibwaren, töpfe, cd ... finde es langsam unerträglich, was die politik mit otto normalbürger treibt. ach: kaufen angela und markus eigentlich auch in solchen geschäften ein, oder lassen die es sich hubschrauber-tonnenweise anliefern, damit sie nicht
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  • U. A.
    Bodenlos was sich manche anmaßen. Und wieder mal die mittlerweile "berühmten" Würzburger Anwälte. Und wieder kostenlose Werbung dafür in der MP. Danke.
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  • R. G.
    Solange die Übertragbarkeit nicht geklärt ist muss das Testen beibehalten werden. Dass Herr Schraml darauf gerne verzichten würde ist klar, schließlich kostet das Testen Zeit und Geld.
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  • R. E.
    Passt ganz gut zu Merkels Hinweis, "bei Impfverweigerern muss man vielleicht Unterschiede machen". Im Umkehrschluss: vielleicht bei Geimpften oder einer Umgebung mit Geimpften auch?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    So lange es "nahezu" und "einige" geimpfte heißt, würde ich mich in der jetzigen Situation der Mutation, sehr unwohl fühlen wenn kein Test vor dem Besuch verlangt wird.
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  • K. G.
    Es ist unglaublich was hier gefordert wird. Versuchen wir nicht seid Beginn der Pandemie gerade die Älteren zu schützen? Verzichten wir nicht auf viele Privilegien nur damit eben grad die Menschen die am Gefährdetsten sind nicht an Covid sterben? Es ist eine Frechheit auch nur daran zu denken, dass wenn jetzt alle Heimbewohner geimpft sind, man auf Schutzmaßnahmen verzichten könne. Zumal sich ja nicht alle Pflegekräfte impfen lassen und die Besucher ja nicht mal eine Chance derzeit haben sich impfen zu lassen. Wir können gern darüber reden, aber erst wenn jeder in der Bevölkerung zumindest die Gelegenheit hat, sich impfen zu lassen.
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  • M. S.
    im abgegrenzten Bereich Altenheim hatte doch schon jeder die Chance sich impfen zu lassen d.h. die älteren Menschen dort sind geschützt und die Pfleger auch - wer sich nicht impfen lassen möchte obwohl er die Chance hatte ist selbst schuld wenn er erkrankt.

    Spätestens im nächsten Jahr wird das in ganz Deutschland so der Fall sein und nicht nur in diesem Altenheim - offenbar gibt es Leute die trotz dieser Konstellation weiterhin auf ihre Rechte und Freiheiten verzichten wollen und weiterhin geführt werden möchten.
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  • H. V.
    Es geht hier nicht um „andere“, sondern zuallererst um die geimpften Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen. Diese sind durch die Impfung geschützt. Keinen Unterschied in den Besuchs- und Testregeln bei komplett geimpften und nicht geimpften Pflegeeinrichtungen zu machen, zeigt nur wie wenig Gedanken man sich beim Erlassen dieser Regeln macht. Des Weitern ist diese Regelung für das Pflegepersonal dieser (geimpften) Einrichtungen eine enorme zusätzliche Belastung ohne erkennbaren Nutzen.
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  • M. R.
    "Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen "massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit", kritisiert das KU. Es komme häufig zu Verletzungen und Besuche würden aus Angst vor den Tests reduziert."
    Diese Aussage ist grober Unfug und leider haben Sie das nicht kritisiert. Ich wurde auch schon mehrfach getestet und habe weder geistige, noch körperliche Schäden bekommen. So ein Test dauert nur wenige Minuten. Wenn ein Pfleger bei dem aktuellen Notstand Zeit zum Klagen hat, dann hat er viel zu viel Zeit. Ich käme gar nicht auf die Idee, bei all dem Chaos jetzt noch mein Recht einzuklagen.
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  • H. F.
    Dann tragen Sie doch einmal den ganzen Tag, bei körperlicher Belastung, eine FFP2 Maske. Es wird die ganze Zeit für Privilegien für Geimpfte diskutiert, aber anscheinend bringt die Impfung doch nichts
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  • M. B.
    Was hat denn die FFP2 Maske mit dem Testen zu tun?

    Auch in Altenheimen gibt es vereinzelt Menschen, die sich nicht impfen lassen. Zudem schützt die Impfung auch nicht zu 100 Prozent. Von daher ist es eigentlich die Pflicht eines Mitarbeiters sich weiterhin testen zu lassen, zum Schutz der Bewohner UND der Arbeitskollegen
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  • M. R.
    Dagegen wird nicht aber nicht geklagt, sondern lediglich das Testen.
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  • P. S.
    Es ist eben noch alles andere als sicher, dass Impfen andere vor Ansteckung schützt. Deshalb sind Tests weiterhin sinnvoll, auch wenn es natürlich eine Belastung für alle bedeutet.
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