
Widerstand gegen die bayernweite Testpflicht für Personal und Besucher in Seniorenheimen: Eine Pflegekraft und ein Angehöriger einer Heimbewohnerin aus dem Landkreis Würzburg haben mit einem Normenkontrollantrag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angerufen. Sie fordern eine Aufhebung der Testpflicht für Heime, die durchgeimpft sind.
Unterstützt werden sie dabei vom Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg als Betreiber der betroffenen Einrichtungen. Die beiden Anträge seien von einer Pflegekraft aus dem Seniorenzentrum Estenfeld und dem Angehörigen einer Bewohnerin im Seniorenzentrum Eibelstadt eingereicht worden, heißt es in einer Mitteilung.
Kritik: Impfungen werden nicht berücksichtigt
Die Begründung: Nahezu alle Bewohner der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg seien mittlerweile zweimal gegen Corona geimpft. "Die Gefahr einer lebensbedrohenden Erkrankung und eines großen Corona-Ausbruchs ist damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gebannt." Auch einige Pflegekräfte seien bereits geimpft.
Das Kommunalunternehmen (KU) hat kein Verständnis dafür, dass trotz dieses Schutzes die Testpflicht weiterhin gilt: Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung müssen sich Beschäftigte in den Heimen dreimal pro Woche auf Corona testen lassen und auch Besucher müssen immer einen aktuellen negativen Test vorlegen. Dabei unterscheiden die Vorschriften nicht nach der jeweiligen Impfsituation. Genau dies bemängeln die Kläger.
Heimbetreiber beklagen "massiven Eingriff" für Pflegekräfte und Besucher
Das Testen bedeute für viele Beschäftigte und Besucher einen "massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit", kritisiert das KU. Es komme häufig zu Verletzungen und Besuche würden aus Angst vor den Tests reduziert.
Bisher hätten sich die Beschäftigten und die Besucher mit großem Verständnis an alle Vorschriften gehalten, zum Schutz von geliebten und anvertrauten Menschen. "Zwischenzeitlich wächst jedoch der Unmut darüber, dass die Impfungen nicht zu Lockerungen führen", heißt es in der Mitteilung. Das KU fürchtet um die Impfbereitschaft der Beschäftigten: Warum soll man sich impfen lassen, wenn dies nicht mit Erleichterungen im Arbeitsalltag verbunden ist?
"Wir sind sehr gespannt, wie das Gericht in München entscheiden wird. Wir hoffen auf einen Beschluss zum Wohle unserer Bewohner, deren Angehörigen und unserer Pflegekräfte", so die beiden KU-Geschäftsführer Eva von Vietinghoff-Scheel und Prof. Alexander Schraml. Sie weisen gleichzeitig darauf hin, dass – unabhängig von einer Impfung – bis auf Weiteres das Tragen einer FFP2-Maske für Pflegekräfte und für Besucher unabdingbar sei. Vertreten werden die Antragsteller durch die Würzburger Kanzlei Steinbock und Partner, die bereits mehrere Corona-Regeln gekippt hat.
und ein böses erwachen für m&a geben!
normalbürger - wer möchte - endlich mal den vortritt lassen. man sieht doch nur nicht an
diesem beispiel das TOTALE !!!! versagen der politik. Es werden auch 2erlei maßstäbe gemessen bei den geschäften. wer aufmachen darf und wer nicht. brauchte heute unbedingt druckerpatronen, siehe da, müllerdrogerie hatte ihre gesamten etagen geöffnet,
im patere standen die leute meterweise schlange bis sie zur kasse gelangten. 1. stock und
wie gesagt unten eine kasse jeweils geöffnet. mich würde nicht wundern, wenn dan kaufhof und Co bald mit großen klagen kommen würden, da ja auch in diesen geschäften es oft solche artikel zu kaufen gibt, wie bei müller: schreibwaren, töpfe, cd ... finde es langsam unerträglich, was die politik mit otto normalbürger treibt. ach: kaufen angela und markus eigentlich auch in solchen geschäften ein, oder lassen die es sich hubschrauber-tonnenweise anliefern, damit sie nicht
Spätestens im nächsten Jahr wird das in ganz Deutschland so der Fall sein und nicht nur in diesem Altenheim - offenbar gibt es Leute die trotz dieser Konstellation weiterhin auf ihre Rechte und Freiheiten verzichten wollen und weiterhin geführt werden möchten.
Diese Aussage ist grober Unfug und leider haben Sie das nicht kritisiert. Ich wurde auch schon mehrfach getestet und habe weder geistige, noch körperliche Schäden bekommen. So ein Test dauert nur wenige Minuten. Wenn ein Pfleger bei dem aktuellen Notstand Zeit zum Klagen hat, dann hat er viel zu viel Zeit. Ich käme gar nicht auf die Idee, bei all dem Chaos jetzt noch mein Recht einzuklagen.
Auch in Altenheimen gibt es vereinzelt Menschen, die sich nicht impfen lassen. Zudem schützt die Impfung auch nicht zu 100 Prozent. Von daher ist es eigentlich die Pflicht eines Mitarbeiters sich weiterhin testen zu lassen, zum Schutz der Bewohner UND der Arbeitskollegen