Der Betreiber des Schotterwerks Aub (Lkr. Würzburg) soll 6600 Kubikmeter Asphalt, darunter befindet sich auch teerhaltiges Material, abbauen und entsorgen.Dazu wurde er zweieinviertel Jahre später, nachdem der Skandal durch einen ehemaligen Mitarbeiter aufgeflogen ist, durch das Landratsamt Würzburg verpflichtet. Der Unternehmer hat nun gegen die Anordnung der Behörde Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Das Landratsamt bestätigt dies.
Vorbesitzer soll Asphalt abgelagert haben
In einem offenen Brief wendet sich der Anwalt des Betreibers nun an die Mitglieder des Umweltausschusses im Bayerischen Landtag. Diese haben in der Vergangenheit mehrmals über die Vorfälle im Schotterwerk, die der Bund Naturschutz als einen "der größten Umweltskandale im Landkreis Würzburg" bezeichnet, beraten. Zuletzt im Juni dieses Jahres.
Die Kölner Rechtsanwälte Markus Figgen und Gregor Ischebeck vertreten die Ansicht, dass ihr Mandant nun für "Verfehlungen des vorherigen Betreibers" zur Verantwortung gezogen wird. Der Betrieb wurde 1998 vom Vater an den Sohn weitergegeben. Zuvor war dieser geschäftsführender Gesellschafter.
Die Asphaltablagerungen seien auf Anfang der 1990er Jahre zurückzuführen, schreiben die Anwälte. Ihr Mandant habe deswegen bei der Übernahme des Unternehmens keinen Verdacht geschöpft, weil es zwischen dem Landratsamt Würzburg und dem früheren Betreiber einen Vertrag über die Entsorgung von unbelastetem mineralischen Aufbruchmaterial gegeben habe. "Die Zwischenlagerung und Behandlung von Straßenaufbruch (Asphalt) im Schotterwerk war also seinerzeit genehmigt", argumentieren die Umweltrechtler.
Liegt noch mehr teerhaltiger Asphalt im Steinbruch?
Ein ehemaliger Mitarbeiter stellt dies anders dar. Er sei persönlich dabei gewesen, als zwischen 2000 und 2002 Altasphalt von der genehmigten Fläche an einer anderen Stelle im Steinbruch abgekippt wurde, um auf der offiziellen Lagerfläche wieder Platz zu schaffen.
Erst sei er davon ausgegangen, der Straßenaufbruch würde hier nur zwischengelagert werden, sagt der ehemalige Mitarbeiter. Später sei er aber mit Erde zugedeckt worden, „um den Teer zu versteckeln“. In diesem Bereich sei im Zuge der behördlichen Ermittlungen aber noch nicht gegraben worden. Auch Bohrungen hätten hier nicht stattgefunden, sagt der ehemalige Mitarbeiter, der 2016 alles ans Licht brachte. Er wollte sich nicht selbst belasten und habe deswegen den Behörden diesen Bereich im Steinbruch, der jetzt mit etwa 15 Meter Abraum bedeckt sein soll, nicht gezeigt.
Asphaltablagerungen sind verjährt
Tatsächlich genehmigte das Landratsamt Würzburg 1993 eine Recyclinganlage für Asphalt. Bei einer turnusmäßigen Überwachung des Betriebs teilte der jetzige Betreiber im Jahr 2007 mit, dass er diese Anlage seit über drei Jahren nicht mehr betreibe. Die Asphaltablagerungen spielten deswegen auch bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Rolle, weil sie länger zurückliegen und mittlerweile verjährt sind. Allerdings ist der jetzige Betreiber wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung, unerlaubten Umgang mit Abfällen und unerlaubten Betrieb von Anlagen angeklagt. Mit dem Beginn des Hauptverfahrens ist im Oktober zu rechnen.
Die Klage gegen die Anordnung des Würzburger Landratsamtes bedeute nun nicht, dass sich der Schotterwerksbesitzer sachgerechten Lösungen verwehren möchte, teilen seine beiden Rechtsanwälte mit.