Aus den Hochschulen kommt massive Kritik an der bundesweiten Corona-Notbremse. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll der Bundestag an diesem Mittwoch beschließen. Nach Vorlage der Koalition wird der Hochschulbetrieb mit allen anderen Schularten gleichgesetzt. Das ärgert auch die Präsidenten der Uni Würzburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS).
Hochschulen mit anderen Anforderungen und Möglichkeiten
Sie kritisieren, dass erwachsene Studierende genauso behandelt werden wie minderjährige Grundschüler. "Wir brauchen spezielle Regelungen, die die spezifischen Belange der Hochschulen berücksichtigen", fordert Würzburgs neuer Uni-Präsident Prof. Paul Pauli. Das Studium unterschiede sich in Anforderungen und Organisation grundlegend vom Unterricht an der Schule.
Man habe an der Uni Würzburg in zwei Corona-Semestern mit viel Einsatz unter Beweis gestellt, dass universitäre Lehre auch unter Pandemiebedingungen sicher und erfolgreich durchgeführt werden könne. "Die pauschale Gleichstellung von Schulen und Hochschulen ist nicht nachvollziehbar."
Ähnlich kritisch äußert sich auf Anfrage FHWS-Präsident Prof. Robert Grebner. Die Unterscheidung zwischen Schulen und Hochschulen müsse bei einem Regelwerk zur Vermeidung von Infektionen "unbedingt Berücksichtigung finden. Diesen Mehraufwand sollte uns unsere junge Generation wert sein", so Grebner.
Die Hochschulen fühlen sich in der politischen Corona-Debatte schon länger stiefmütterlich behandelt. Nach dem Entwurf der Koalition dürfte an Unis und FHs nun wie an den Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 keinerlei Präsenzunterricht mehr stattfinden, ab einer Inzidenz von 100 nur noch Wechselunterricht.
Hochschulrektorenkonferenz: Minimum an Praxis erhalten
Scharfe Kritik daran kommt von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Deren Präsident Prof. Peter-André Alt, von 2002 bis 2005 Lehrstuhlinhaber für Neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Uni Würzburg: "Eine pauschale und ausnahmslose Untersagung jeglicher Präsenzformate ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 165 würde eine erhebliche Zahl an Studierenden unmittelbar schädigen."
Die HRK fordert den Erhalt der ohnehin stark eingeschränkten Praxis-Möglichkeiten in Lehre und Studium. So müssten die Arbeit im Labor, praktische Ausbildungsabschnitte, künstlerische Übungen und Prüfungen auch bei höheren Inzidenzen aufrechterhalten werden – ebenso der Zugang zum Bestand der Bibliotheken. Der bisherige Entwurf zur Gesetzesänderung ignoriere Besonderheiten, Anforderungen und die Möglichkeiten der Hochschullehre in der Pandemie und gefährde die bisherigen Leistungen der Hochschulen.
Für "völlig sachfremd" hält es Alt, das schulische Modell mit Wechselunterricht aber einer Inzidenz über 100 auf den akademischen Betrieb zu übertragen: "Hochschullehre vollzieht sich nicht in Klassenverbänden. Veranstaltungen sind teilweise völlig, teilweise überhaupt nicht digital organisierbar." Lösungen dafür hätten die Hochschulen bislang eigenverantwortlich gefunden.