
Auch in Folge des Klimawandels sorgen starke Regenfälle und Hochwasser in der Region immer öfter für Schäden an Wohnhäusern. Dennoch haben nicht einmal die Hälfte der bayerischen Haushalte eine Versicherung, die diese Schäden abdeckt, sagt Jürgen Rohm, Sprecher des Bezirks Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Ein fataler Fehler, sagen Experten. Denn Starkregen sei eine der am meisten unterschätzten Gefahren bei Wetterphänomenen, warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD). Was Betroffene wissen müssen.
Dass die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung im Falle einer Überschwemmung zahle, sei ein verbreiteter Irrglaube, sagt der Versicherungsexperte Jürgen Rohm. "Die Versicherung zahlt nur, wenn sie einen Zusatzbaustein gegen Elementarschäden enthält." Der sei in den meisten Fällen einfach in die normale Gebäude- oder Hausratversicherung, die der Großteil der bayerischen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer besäßen, integrierbar. "Bei einem guten Vermittler wird eigentlich immer auf diesen Aspekt hingewiesen", sagt Rohm.
Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, warnt vor trügerischer Sicherheit: "Die meisten Leute denken, dass sie das nicht betrifft. Wenn man sich die klimatischen Entwicklungen aber ansieht, kann man sich darauf nicht mehr verlassen." Seiner Erfahrung nach würden die Schadensfälle in Bayern deutlich zunehmen. Der finanzielle Schaden wäre dann häufig so hoch, dass er vom Eigentümer oder der Eigentümerin kaum selbst getragen werden könne.
Auch eine Lage am Hang oder eine Eigentumswohnung im dritten Stock schütze nicht unbedingt vor Schäden durch Hochwasser, gibt Jürgen Rohm zu bedenken. Rückstau in der Kanalisation könne das Wasser durch die Leitungen bis in höhere Stockwerke drücken, wo es dann aus Hähnen und Toiletten in die Wohnung gelange.

"Das Grundübel ist hier das Grundwasser", erklärt Sascha Straub. Kaum ein Anbieter versichere noch gegen durch Grundwasser verursachte Gebäudeschäden. Die Schwierigkeit sei hier, nachzuweisen, ob ein Schaden durch Oberflächenwasser, beispielsweise Starkregen, entstanden sei oder durch Grundwasser. Das sei häufig ein schwieriges Unterfangen, sagt Straub. "Das Problem ist der Nachweis, was zuerst im Keller war: das Grundwasser oder das Oberflächenwasser." Versicherungen würden oft versuchen, die Schuld dafür Baumängeln zu geben, aufgrund derer der Keller dem Grundwasser nicht hätte standhalten können. Betroffenen empfiehlt Straub daher, im Zweifelsfall einen unabhängigen Gutachter oder eine Gutachterin hinzuzuziehen.
Auch Gewässer- und Hausschäden, die durch austretendes Heizöl entstehen, etwa wenn der Tank im Keller durch Hochwasser beschädigt wird, seien von der Elementarschaden-Versicherung nicht abgedeckt, warnt Jürgen Rohm. Hierfür bräuchte es eine Gewässerschaden-Haftpflicht- bzw. Öltank-Versicherung.
Probleme kann es auch geben, wenn von der Versicherung eine sogenannte Rückstau-Klappe verlangt wird. Diese soll bei Rückstau in der Kanalisation das Eindringen von Wasser ins Haus verhindern. Das Problem dabei sei allerdings die jährliche Wartung, die in einem Wartungsprotokoll festgehalten werden muss, erklärt Sascha Straub. "Das Protokoll will die Versicherung im Schadensfall einsehen", sagt der Experte. Bei Unregelmäßigkeiten geht der betroffene Eigenheimbesitzer oder die betroffene Besitzerin im schlimmsten Fall leer aus. Im Zweifelsfall solle man sich überlegen, die Immobilie lieber ohne Rückstau-Klappe zu versichern.
Gerade in Risikogebieten kann eine Versicherung gegen Elementarschäden durchaus kostspielig werden. Von einem kompletten Verzicht rät Jürgen Rohm dennoch ab. "Man sollte nicht an ganz oder gar nicht denken", sagt der Experte. Mit einer relativ hohen Selbstbeteiligung etwa könne man den Versicherungsbeitrag vergleichsweise niedrig halten. "Das ist auf jeden Fall besser als gar nichts." Denn im schlimmsten Fall drohe ein Totalschaden der Gebäudestatik.
Sobald dem Gebäude Schäden drohen, etwa durch Wasser, das durch zerbrochene Fenster eindringt, sollte der Besitzer oder die Besitzerinn sich unter Rücksicht auf die eigene Sicherheit darum bemühen "den Schaden zu begrenzen, ohne ihn zu beheben", rät Sascha Straub. Hier greift die sogenannte Schadenminderungspflicht, das heißt, der oder die Versicherte muss im Rahmen der eigenen Möglichkeiten dafür sorgen, dass der Schaden "so gering wie möglich bleibt", schreibt der Rechtsschutzversicherer Advocard.
Außerdem sollte alles möglichst genau per Foto und Video dokumentiert werden, erklärt Straub. "Damit kann später eventuell nachvollzogen werden, wo das Wasser eingedrungen ist." Auch ein notierter Zeitplan könnte bei der Schadensfallmeldung nützlich sein. In jedem Fall sollten keine Reparatur-Maßnahmen ohne eine vorherige Absprache mit der Versicherung in Auftrag gegeben werden, andernfalls könnte es zu Problemen bei der Erstattung kommen.
Nach meiner Erfahrung sollte vor Einbau einer Rückschlagklappe stets abgeklärt werden, ob nicht die Regenfallrohre des Hauses über die Hausentwässerungsleitung geführt werden. Wenn dem so ist, dann bekommt man nach Einbau einer Rückstauklappe zwar kein Abwasser aus dem überlasteten Straßenkanal, aber dafür bei Starkregen das viele Regenwasser von der Dachentwässerung in den Keller. Kleiner Vorteil: Dieses Wasser ist meist nicht so schlammig.