Wer hat in der Nacht auf den 15. Februar 2022 an den Schrauben der Gärrestetanks der Fuchsstadter Biogasanlage gedreht? Für das Amtsgericht Würzburg stand vor einer Woche ein 36 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Würzburg als Täter fest. Der ehemalige Mitarbeiter der Biogasanlage wurde aufgrund der Beweislage wegen vorsätzlicher Boden- und Gewässerverunreinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Staatsanwaltschaft ist mit dem Strafmaß nicht einverstanden
Nun ist alles wieder offen. Denn sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg haben Rechtsmittel gegen das Urteil des Würzburger Amtsgerichts eingelegt. Das bestätigt ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag. Der 36-Jährige hat von Anfang an bestritten, die Schieber der Gärrestetanks geöffnet zu haben. "Ich habe damit nichts zu tun", sagte er am ersten Prozesstag. Das dürfte jetzt auch der Grund dafür sein, warum er gegen das Urteil in Berufung geht. Sein Pflichtverteidiger wollte sich zu den Gründen nicht äußern.
Die Würzburger Staatsanwaltschaft ist mit dem Strafmaß nicht zufrieden. "Das hat für uns Relevanz und deshalb haben wir Rechtsmittel eingelegt", sagt ein Sprecher. Im Verfahren vor dem Würzburger Amtsgericht forderte ein Vertreter der Anklagebehörde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Aufräumarbeiten haben enorme Kosten verursacht
Durch die Sabotage an den Silobehältern der Fuchsstadter Biogasanlage sind im Februar vor zwei Jahren mehr als eine Million Liter Gülle über Felder und Wiesen in einen Bach gelaufen. Nur weil ein Nachbar in der Nacht die braune Brühe frühzeitig entdeckt hatte, konnten Feuerwehren und Technisches Hilfswerk durch einen Damm im Fuchsstadter Bach verheerende Umweltschäden verhindern. Womöglich wäre das Substrat sonst in den Main geflossen und hätte ein massives Fischsterben verursacht, so ein Experte des Wasserwirtschaftsamtes vor dem Amtsgericht.
Die ausgelassenen 1000 Kubikmeter Gülle hatten für die Betreiber der Biogasanlage einen Wert von 20.000 Euro. Den Schaden für die Allgemeinheit schätzt das Amtsgericht dreifach so hoch ein. Die aufwendigen Aufräumarbeiten und die Kosten der vielen Hilfskräfte dürften etwa 60.000 Euro betragen.