
Was bringt die Anfang des Jahres in Kraft getretene Mütterrente II? In manchen Fällen nicht viel. Das stellte Dieter Englert beim Durchrechnen der Renteninformation seiner Frau fest. Für Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren sind und die Teilzeit gearbeitet haben, bringe die Mütterrente II oft keine Verbesserung.Der Grund: Wer vor 1992 wenig verdient hat, profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von einer Aufstockung dieser niedrigen Beiträge. Diese gesetzliche Regelung ist nicht neu, sie existiert bereits seit 1992. Durch die verbesserte Anerkennung von Erziehungsjahren bei vor 1992 geborenen Kindern kann der Anspruch auf diese Aufstockung nun wegfallen. "Was man bei der Rentenversicherung rechts erhält, wird links wieder gestrichen!", ärgert sich Englert.
Es geht um etwa 192 Euro Rente im Jahr
"Betroffene Mütter wie meine Frau haben durch die Mütterrente II keinen Vorteil", sagt Englert. Dazu zählen viele Mütter mit lückenhaften Erwerbsbiografien, die durch die Mütterrente eigentlich gefördert werden sollten. "Hat man dies zu Ende gedacht?", will der Rentner aus Grettstadt (Lkr. Schweinfurt) wissen. Auf den Punkt gebracht geht es bei seiner Frau um circa 16 Euro Rente im Monat, die sie durch die Mütterrente mehr bekommen würde. Weil die aber von der Aufstockung abgezogen werden, geht sie leer aus. "Auf das ganze Jahr gerechnet würde die Mütterrente 192 Euro machen", addiert Englert. Bei einer durchschnittlichen Rentenbeziehungszeit von 20 Jahren fehlten damit ungefähr 3840 Euro. Das will Englert nicht einfach so hinnehmen. Er wendet sich an die Deutsche Rentenversicherung, die ihm auch nicht weiterhelfen kann und er schreibt einen Brief, der unserer Redaktion vorliegt, an Barbara Stamm, die als ehemalige Landtagspräsidentin für die CSU die Mütterrente II. mit vorangebracht hat. Gibt es eine solche Benachteiligung wirklich?
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Isabel Albrecht, stellvertretende Pressesprecherin bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, räumt ein, dass der geschilderte Sachverhalt zutreffend ist. "Durch die nachträgliche Anerkennung einzelner Zeiten - wie hier bei der Mütterrente II - kann die Anhebung der Pflichtbeiträge auf Mindestentgeltpunkte wegfallen", erklärt sie. Der Wegfall der Mindestentgeltpunkte kann aber nur Elternteile betreffen, die am 1. Januar 2019 noch keine Rente bezogen haben. Mütter und Väter, die schon Rentner waren, erhalten einen pauschalen Zuschlag, der die Rente erhöht. Sonst müssten eine Vielzahl von Renten neu berechnet werden und "das wäre ein sehr hoher Verwaltungsaufwand", so Albrecht.

Die Mütterrente wird auf die Grundsicherung angerechnet
Dass Rentenberechnungen mitunter ungerecht sein können, weiß auch Carsten Vetter, Bezirksgeschäftführer beim Sozialverband VdK in Unterfranken. Auch folgende Konstellation sei häufig anzutreffen: Eine Mutter hat wegen einer geringen Rente Grundsicherung erhalten. Nun bekommt sie den Aufschlag aus der Mütterrente. Wenn sich zum Beispiel so die Rente um 50 Euro erhöht, senkt sich in gleichem Maße die Grundsicherung. "Unter dem Strich hat die Frau nicht mehr", sagt Carsten Vetter. Der VdK setzte sich sozialpolitisch dafür ein, solche nicht bedachten Auswirkungen gesetzlich zu korrigieren. Und: "Der VdK ist für eine vollständige Angleichung der Mütterrente. Für jedes Kind soll es drei volle Rentenpunkte geben – egal, wann es geboren wurde."
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Wenn die gesetzliche Regelung so von der Politik geschaffen wurde, ist es allerdings schwer, Erfolge zu erzielen, das gibt auch die ehemalige Landtagspräsidentin Barbara Stamm zu. Die CSU-Politikerin aus Würzburg hatte sich in der Sache Englert an das Sozialministerium und an den Sozialpolitiker Karl-Josef Laumann gewandt. So war das von politischer Seite nicht gedacht und kann für die betroffenen Mütter nicht zufriedenstellend sein, schreibt Stamm an Familie Englert. "Doch die Politik sieht derzeit keine Möglichkeit, das Gesetz wieder zu ändern", so Stamm weiter. Nun wolle sie sich an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wenden. Auch dass die Mütterrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, sei ihr nach wie vor ein Anliegen.
Auch eine Klage hätte wenig Chancen
Selbst wenn Evi Englert klagen würde, wären ihre Chancen, dass das Gesetz geändert wird, eher gering. Gerichte hätten nur eine eingeschränkte Möglichkeit Gesetze zum Beispiel auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. "Gerichte prüfen in erster Linie ob Gesetze richtig angewendet wurden von der Verwaltung. Und das ist in diesen Angelegenheiten leider der Fall", sagt Carsten Vetter vom VdK. "Wir als Sozialverband VdK würden uns wünschen, dass die Politik bei Gesetzgebungsverfahren sorgsamer überprüft, welche Auswirkungen Gesetze für die ärmeren Leute haben", betont Vetter. Es bringe ja nichts, eine Mütterrente einzuführen, die dann den Ärmsten unter dem Strich nicht hilft, weil andere Leistungen wegfallen.
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Niemand hat etwas gegen eine Mütterrente. Sie muß aber aus Steuern finanziert werden.
Genau das aber verhindert die CSU. Das ist verlogen. Warum sollen nur Versicherte die Rente der Zahnarztgattin zahlen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Kneifel,
sicherlich bleibt unter dem Strich nicht mehr Rente für Frau Englert übrig.
Die Aussage, dass die Mütterrente in manchen Fällen nicht viel bringt ist schlichtweg Falsch.
Jede Mutter, manchmal sogar ein Vater, erhält für vor 1992 geborene Kinder einen Zuschlag!
Ausnahmslos jede.
Natürlich gibt es Mitmenschen, die Gott sei Dank bisher aufgrund ander Vorschriften wie Grundsicherung oder Mindestentgeltpunkte profitiert haben und diese Menschen provitieren auch weiterhin vom sozialen Netz.
Sehr geehrter Herr Englert, bitte rechnen Sie uns vor, wieviel Ihre Frau bisher an Mehrrente oder Grundsicherung, die die erwirtschaftete Rente überstiegen hat, seit Rentenbeginn bekommen hat.
Auch wenn sich bei Frau Englert die Situation rechnerisch so darstellt, aber wir dürfen nicht anfangen in Rosinenpickerei zu verfallen.
Gruß