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Rente: Was ist wichtig und was ist zu beachten?
Heiße Drähte bei der Telefonaktion: Reicht meine Rente? Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen? Was bringt die Mütterrente II? Drei Fachleute geben die Antworten.
Stefanie Schäfer, Gundula Sennewald und Horst Becker (von links) von der Deutschen Rentenversicherung beantworteten zwei Stunden lang die Fragen der Leser zum Thema Rente. 
Foto: Thomas Obermeier | Stefanie Schäfer, Gundula Sennewald und Horst Becker (von links) von der Deutschen Rentenversicherung beantworteten zwei Stunden lang die Fragen der Leser zum Thema Rente. 
Bearbeitet von Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:57 Uhr

Kann man im Alter den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen? Wann kann man frühzeitig in Renten gehen und kann man sich einen vorgezogenen Ruhestand überhaupt leisten? Das Rentenrecht ist kompliziert und die finanzielle Planung für die Zeit nach dem Erwerbsleben nicht ganz einfach. Wir haben Experten der Deutschen Rentenversicherung zur Telefonaktion in die Redaktion eingeladen. Zwei Stunden lang beantworteten sie alle möglichen Fragen der Leser zum Thema Rente. Die interessantesten Fragen und Antworten gibt es hier für Sie zusammengefasst. 

Wann sollte ich meinen Antrag auf Altersrente stellen und wer kann mir beim Ausfüllen helfen?

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Kontenklärung durchgeführt haben und feststeht, dass Sie die Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente erfüllen, reicht eine Antragstellung etwa drei Monate vorher aus. Beim Ausfüllen des Antrags können Sie sich durch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen lassen. Am besten, Sie vereinbaren hierfür einen Termin. Die Wartezeit beträgt zwischen vier Wochen und zwei Monaten.

Ich habe gehört, dass es bei den Erwerbsminderungsrenten in diesem Jahr Verbesserungen geben soll. Wird sich meine relativ kleine Erwerbsminderungsrente dadurch erhöhen?

Ja, es gibt ein Gesetz, nach dem die sogenannte Zurechnungszeit seit Januar 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben wird. Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum Ende dieser Zurechnungszeit weitergearbeitet. Das heißt, es werden auch Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Von der Neuregelung werden allerdings nur Neurentner mit einem Rentenbeginn ab 2019 profitieren.

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres.
Foto: Jens Kalaene, dpa | Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres.

Ich werde im Sommer 64 Jahre alt und habe dann bereits 45 Arbeitsjahre zusammen. Allerdings war ich davon 15 Jahre in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert, die übrigen Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann ich ohne Rentenminderung in Altersrente gehen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Für die sogenannte 63er Regelung müssen 45 Beitragsjahre vorhanden sein. Dafür können Arbeitsjahre aus verschiedenen Versorgungssystemen jedoch nicht zusammengelegt werden. Auch mit Kürzung können Sie noch keine Altersrente beziehen, da Sie nicht mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Sie können erst mit 65 Jahren und 10 Monaten die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Ich habe gehört, dass Mütter ab Januar 2019 mehr Rente bekommen sollen. Meine Tochter wurde 1978 geboren. Mit wieviel mehr Rente kann ich da rechnen und muss ich etwas dafür tun?

Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden seit dem 1. Januar 2019 pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich in der Rente angerechnet. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2019 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind dafür pauschal um einen halben Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung der monatlichen Bruttorente von 16,02 Euro. Da Sie bereits Rente beziehen, erhalten Sie die Erhöhung automatisch und müssen keinen Antrag stellen. Die Umsetzung durch die Rentenversicherung erfolgt im ersten Halbjahr 2019. Der Zuschlag wird Ihnen rückwirkend ab Januar gezahlt.

Ich habe bereits mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten und war seither nur ein halbes Jahr ohne Job. Ende des Jahres werde ich 62 und würde – nach mehr als 46 Jahren im Beruf – gerne in Rente gehen. Ist das möglich?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können frühestens mit 63 Jahren als sogenannter langjährig Versicherter eine Rente erhalten. Diese wird aber mit Abschlägen in Höhe von 10,5 Prozent verbunden sein. Wollen Sie ohne Abschläge in Rente gehen, müssten Sie warten, bis Sie 63 Jahre und 10 Monate alt sind. Dann könnten Sie aufgrund Ihrer langen Beitragszahlung (mindestens 45 Jahre) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

2019 kommen auf Deutschlands derzeitige und künftige Rentner Veränderungen zu. 
Foto: imago stock&people | 2019 kommen auf Deutschlands derzeitige und künftige Rentner Veränderungen zu. 

Ich bin im vergangenen Jahr mit 63 in Altersrente gegangen. Dadurch habe ich viel Zeit. Ich würde gerne ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Hätte dies Auswirkungen auf meine Rente?

Das kommt auf die Höhe des Verdienstes an. Da Sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente beziehen, gilt für Sie zurzeit noch eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Kalenderjahr. Solange Sie nicht mehr verdienen, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt. Wenn Sie aber mehr als 6300 Euro im Jahr verdienen, wird Ihre Rente gekürzt. Es werden dann 40 Prozent des über dieser Grenze liegenden Verdienstes von Ihrer Rente abgezogen. Nach Erreichen des regulären Rentenalters können Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen.

Ich pflege bereits seit einigen Jahren meinen Mann und bin im Januar regulär in Rente gegangen. Die Pflegekasse hat mir mitgeteilt, jetzt keine Beiträge mehr für mich an die Rentenversicherung zu zahlen. Das finde ich ungerecht, ich pflege meinen Mann doch weiterhin.

Grundsätzlich hat die Pflegekasse Recht. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze und gleichzeitigem Bezug einer vollen Altersrente besteht für die Pflege keine Versicherungs- und Beitragspflicht mehr. Es sei denn, Sie würden Ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Das heißt, Sie könnten sich zum Beispiel nur 99 Prozent Ihrer Altersrente auszahlen lassen. Dann müsste die Pflegekasse weiter Beiträge an die Rentenkasse abführen. Dies würde wiederum Ihre Rente erhöhen. Ob sich ein Teilrentenbezug bei gleichzeitig ausgeübter Pflegetätigkeit rechnet, sollten Sie vorab in einer persönlichen Beratung in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung klären lassen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann übrigens jederzeit wieder die Vollrente bezogen werden.

Ich bin 68 und fange ab November für 400 Euro im Monat an zu arbeiten. Mein zukünftiger Chef hat mich gefragt, ob er vom Gehalt Rentenversicherungsbeiträge abziehen soll. Angeblich steigt dadurch meine Rente. Stimmt das?

Ihr Arbeitgeber hat Recht. Wenn Sie sich entscheiden, von Ihrem Gehalt 3,6 Prozent an die Rentenversicherung überweisen zu lassen, steigt dadurch zum 1. Juli des nächsten Jahres Ihre Rente. Ihr Arbeitgeber legt übrigens noch einmal einen Betrag in Höhe von 15 Prozent Ihres Verdienstes obendrauf. Ob es sich für Sie lohnt, auf einen Teil Ihres Nettogehalts zu verzichten, hängt davon ab, wie lange Sie die höhere Rente beziehen werden. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie in weniger als vier Jahren das, was Sie jetzt einzahlen, durch die erhöhte Rente wieder einspielen.

Wann lohnt es sich, zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen? 
Foto: Marijan Murat, dpa | Wann lohnt es sich, zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen? 

Ich möchte gerne mit 63 in Rente gehen. Das bedeutet für mich aber, meine Rente wird nur mit Abschlägen gezahlt. Nun habe ich gehört, man könnte die Abschläge ausgleichen, indem man zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse überweist. Stimmt das?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Lassen Sie sich bei der Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht.

Ich plane, im nächsten Jahr regulär in Rente zu gehen. Nun hat mich mein Arbeitgeber gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, den Rentenbeginn um ein Jahr zu verschieben und weiter bei ihm zu arbeiten. Was raten Sie mir?

Wenn Sie den Beginn Ihrer Regelaltersrente verschieben und weiter arbeiten, erhöht sich einerseits Ihr späterer Rentenanspruch durch die Zahlung von Beiträgen und andererseits bekommen Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat des aufgeschobenen Rentenbeginns. Alternativ könnten Sie die Rente aber auch bereits beziehen und trotzdem weiter arbeiten gehen. Die Rente würde dadurch nicht gekürzt werden.

Ich arbeite als angestellte Verkäuferin in Teilzeit und verdiene etwa 1100 Euro im Monat. Meine Rente wird dadurch später sehr gering ausfallen. Werde ich damit im Alter zum Sozialfall?

Ob Sie später einmal Grundsicherung beantragen müssen, wird von Ihrer finanziellen und familiären Situation im Alter abhängen. Auch wenn es sicher nicht einfach ist, sollten Sie versuchen, privat vorzusorgen. Hierfür steht Ihnen ab Juli dieses Jahres etwas mehr Geld zur Verfügung. Zum 1. Juli 2019 tritt ein Gesetz in Kraft, Geringverdiener wie Sie – mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450 und 1300 Euro – bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Sie zahlen nur noch einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, erwerben gleichzeitig aber Rentenansprüche wie bei einer vollen Beitragszahlung. Dadurch haben Sie Netto jeden Monat etwas mehr Geld im Portemonnaie. Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Verdienst und steigt, je mehr Sie verdienen.

Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente? Dann können Sie beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung anrufen: Dort beantworten Experten alle Fragen rund um Prävention, Reha, Rente oder Altersvorsorge. Telefon (0800) 10 00 48 00.
Mit acht Beratungsstellen und zahlreichen Sprechtagen stehen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in ganz Unterfranken zur Verfügung. Auch die über 100 ehrenamtlich tätigen Versichertenberater helfen Ihnen weiter. Die zum eigenen Wohnort nächstgelegene Auskunftsstelle findet man in Internet und kann dort einen Termin vereinbaren unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
 
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Kommentare
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  • T. H.
    Die Damen und Herren sollten bei der Wahrheit bleiben: Nach mehr als 20 Minuten in der Warteschleife erhielt ich am 25.02.2019 einen Termin für den 21.05.2019! Wenn ich richtig rechne, sind das deutlich mehr als "4 Wochen bis 2 Montae".
    Sie können den Kommentar gerne auch mit Klarnamen als Leserbrief veröffentlichen.
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  • P. M.
    Das ganze System ist für die Tonne. Jeder hat eine Sozailversicherungsnummer - warum wird der Rentenbeitrag nicht darauf, wie bei einem Bankkonto, eingezahlt. Wenn dann die Rente ansteht, wird aus diesem Topf die Rente des Einzelnen finanziert. Wer im Jahr ca. 38.000 Euro brutto verdient, zahlt inklusive Arbeitgeberanteil ca. 7500 Euro in die Rentenkasse - dafür bekommt man einen Rentenpunkt und der ist ca. 33 Euro wert. Das ist dann gerecht.
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