Im zweiten Pandemie-Jahr ist bei vielen Menschen das Bedürfnis nach einer Auszeit groß. Doch wird etwas aus dem erhofften Urlaub? Bisher ruft die Bundesregierung noch dazu auf, auf Reisen in In- und Ausland zu verzichten. Was muss man also beachten, wenn man für diesen Sommer eine Urlaubsreise plant. Carina Schütz, Volljuristin und Verbraucher-Beraterin beim Verbraucherservice Bayern in Würzburg, gibt Tipps.
Urlaub in Europa ist derzeit teils möglich, zum Beispiel auf den Kanaren oder auf Mallorca. Bis einschließlich 12. Mai gilt aber eine Testpflicht für Flug-Rückreisen nach Deutschland, und zwar auch für Länder, die nicht als Corona-Risikogebiet zählen. Vor allem machen strenge Auflagen wie Quarantäne- und Testpflicht in einigen Ländern einen Urlaub zumindest noch unattraktiv.
In Deutschland ist Urlaub wegen des Beherbergungsverbots im Moment noch nicht möglich. Doch erste Bundesländer drängen auf Öffnungen: Urlaub in Bayern soll zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen wieder möglich sein. Dort sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen dürfen. Niedersachsen will den Tourismus zunächst für Einwohner des eigenen Bundeslandes öffnen und touristische Übernachtung erlauben. Sachsen plant ebenfalls Lockerungen bei geringeren Fallzahlen.
"Buchen Sie möglichst spät – am besten ohne Vorkasse und mit klaren, schriftlichen Abmachungen für Lockdown oder Ausgangssperren", rät die Reiseexpertin Carina Schütz. Zwar müssten bezahlte Reiseleistungen bei einer Absage durch den Veranstalter zurückerstattet werden, dennoch warten Verbraucher oft sehr lange auf die Rückzahlungen. "Am besten zahlen Sie das Flugticket mit der Kreditkarte." So bestehe über das Chargeback-Verfahren im Fall einer Insolvenz der Fluggesellschaft gegebenenfalls die Möglichkeit, den Ticketpreis zurückzuholen.
In manchen Ländern ist das bereits gängige Praxis. Auch Reisende, die eine Corona-Infektion überstanden haben, dürfen in manchen Staaten ohne größere Auflagen einreisen. Die Infektion darf hier aber häufig nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
In diesem Fall müssen sich Urlauber auch weiterhin an den jeweiligen Einreise-Vorschriften für Personen, die noch nicht geimpft sind, orientieren. Infos bietet zum Beispiel das Auswärtige Amt. Reisende sollten darauf achten, dass der Termin für die zweite Impfdosis nicht mit ihren Urlaubsplänen kollidiert. Viel zeitlichen Spielraum für diesen Termin gibt es nämlich häufig nicht.
Auch wenn zu Beginn des Sommers viele Reisebeschränkungen fallen könnten, sind weiterhin Reisewarnungen für einzelne Länder mit höherer Inzidenz möglich. Dann sollten Urlauber zum Beispiel prüfen, ob und wann die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt.
Wenn kurz vor Reiseantritt für den Urlaubsort eine Reisewarnung ausgesprochen wird, können Pauschalreisen meist kostenlos storniert werden. Urlauber sind zudem im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters versichert. Der Nachweis dafür ist der sogenannte "Sicherungsschein", den man mit der Buchungsbestätigung erhält. "Mit dem Reiseveranstalter haben Sie einen festen Ansprech- und Vertragspartner, der sich um Probleme kümmert und bei Mängeln haftet", sagt Schütz.
"Bevor Sie eine Reiserücktritts-, Reiseabbruchs- oder eine Reisekrankenversicherung abschließen, sollten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau lesen", sagt Schütz. Denn der Pandemie-Fall ist dort oft ausgeschlossen. Sorgfältig zu prüfen sind auch spezielle Covid-19-Versicherungsschutz-Pakete, die Reiseveranstalter anbieten. Bei diesen gibt es große Leistungsunterschiede. Wenn eine Reise wegen Corona nicht stattfinden und damit das versicherte Risiko nicht eintreten kann, müssen Versicherer das Geld für solche Versicherungen zurückerstatten, bei Versicherungspaketen zumindest den Anteil, der auf diese Policen entfällt.
Mit Informationen von dpa