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Würzburg
Regeln für Fahrradstraßen: Was ist in Würzburg erlaubt und was ist verboten?
Immer wieder kommt es in Fahrradstraßen zu Auseinandersetzungen zwischen Radfahrenden und Autofahrerinnen und -fahrern. Doch was gilt? Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Fahrradstraßen, wie hier in der Würzburger Münzstraße, sind in der Regel deutlich gekennzeichnet. Doch welche Regeln gelten dort für Radfahrende sowie Autofahrerinnen und -fahrer?
Foto: Thomas Obermeier | Fahrradstraßen, wie hier in der Würzburger Münzstraße, sind in der Regel deutlich gekennzeichnet. Doch welche Regeln gelten dort für Radfahrende sowie Autofahrerinnen und -fahrer?
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:34 Uhr

Macht das Radfahren in Würzburg Spaß oder ist es Stress? Die Meinungen dazu gehen auseinander. Die Stadt Würzburg jedenfalls möchte Menschen dazu anregen, häufiger aufs Fahrrad umzusteigen. Mit eigenen Fahrbahnen, sogenannten Fahrradstraßen, soll der Radverkehr attraktiver werden.

Im August 2019 hat die Stadt Würzburg in der Büttnerstraße ihre erste Fahrradstraße bekommen. In der Burkarderstraße und in der Peter- und Münzstraße, die sich auf Hauptradachsen befinden, wurden die nächsten Fahrradstraßen eingerichtet. In der Sitzung im März hat der Radverkehrsbeirat zudem mit großer Mehrheit dem Vorschlag des Baureferats zugestimmt, auch die Heinestraße zur Fahrradstraße zu machen.

Beobachtet man den Verkehr in der Münzstraße, kommt es dort häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Radfahrenden und Autofahrerinnen und -fahrern. Wer hat Vorfahrt? Darf überholt werden? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Fahren entgegen der Fahrbahn? Das ist für Radfahrende in Fahrradstraßen (wie hier in der Münzstraße) erlaubt.
Foto: Daniel Peter | Fahren entgegen der Fahrbahn? Das ist für Radfahrende in Fahrradstraßen (wie hier in der Münzstraße) erlaubt.

Welche Regeln der StVO gelten in Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen dienen der Bündelung des Radverkehrs auf bestimmten Routen. Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden, teilt die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt auf Nachfrage mit. Das Nebeneinanderfahren ist den Radfahrern gestattet. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Wer darf auf einer Fahrradstraße fahren?

"Wenn eine Straße mit der Beschilderung 'Fahrradstraße' gekennzeichnet ist, darf diese nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden", sagt Stefan Johannes, Leiter des Sachbereichs Verkehr der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt. Erlaubt seien also herkömmliche Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und sogenannte E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen, wie zum Beispiel in der Büttnerstraße. Mit Zusatzzeichen könne allerdings auch dem motorisierten Verkehr, also Krafträdern und Kraftwagen, die Benutzung erlaubt werden. Dies ist in allen Würzburger Fahrradstraßen der Fall.

Welches Tempo ist erlaubt?

Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Fahrzeuge innerhalb einer Fahrradstraße.

Dürfen Autofahrer Radfahrende überholen?

Unter Einhaltung des gesetzlichen Überholabstandes von 1,5 Metern sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dürfen Radfahrer überholt werden, so Johannes.

Wie wird eine Fahrradstraße beschildert?

Eine Fahrradstraße selbst ist durch Zeichen 244 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet. Das Schild zeigt ein weißes Rademblem auf blauem Kreis sowie schwarzer Schrift "Fahrradstraße".

Blick auf den Verkehr in der Münzstraße: Da es sich hierbei um eine Fahrradstraße handelt, dürfen Radfahrende nebeneinander fahren.
Foto: Daniel Peter | Blick auf den Verkehr in der Münzstraße: Da es sich hierbei um eine Fahrradstraße handelt, dürfen Radfahrende nebeneinander fahren.

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Fahrradstraße und einer Fahrradspur?

Generell werde laut Stefan Johannes zwischen Schutzstreifen für Radfahrer, Radfahrstreifen und Fahrradstraße unterschieden. Der Schutzstreifen sei durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Er gelte als Teil der Fahrbahn, darf von Autos aber nur bei Bedarf befahren werden. Beispielsweise dann, wenn das Ausweichen an den Rand der Fahrbahn durch Gegenverkehr nötig wird. Das Parken sei hier verboten, ebenso seit Einführung der StVO-Novelle auch das Halten. Radfahrerinnen und Radfahrer müssten diesen Streifen nicht ausdrücklich benutzen. Allerdings könne sich aus dem Rechtsfahrgebot ergeben, dass Radler den Streifen befahren müssen.

Der Radfahrstreifen werde – anders als der Schutzstreifen – durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet und von der Fahrbahn abgegrenzt. Somit sei er kein Teil der Fahrbahn. Autofahrer dürften deshalb auf dem Radfahrstreifen weder fahren noch halten. Eine Ausnahme sei beispielsweise der Weg zu einem Parkplatz, den man anders als über den Radweg nicht erreichen kann.

Das spezielle an der Fahrradstraße sei die Gestattung des Nebeneinanderfahrens von Radfahrern, der motorisierte Individualverkehr müsse seine Geschwindigkeit gegebenenfalls anpassen und auch unter 30 km/h reduzieren. Radfahrerinnen und Radfahrer "haben generell die Pflicht, einen ausgeschilderten Radweg zu benutzen, insofern sein Beginn und Ende durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind", so Johannes.

In der Münzstraße dürfen die Radfahrenden auch in die entgegengerichtete Richtung fahren. Wie sind hier die Regeln, wenn ein Auto von rechts kommt? Gilt die rechts vor links-Regel oder haben Radfahrende generell Vorfahrt?

Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt auch in einer Fahrradstraße für alle rechts vor links. Von rechts kommende Fahrzeuge einmündender oder querender Straßen haben somit Vorrang. "Dies gilt für Radfahrer auch, wenn eine Einbahnstraße entgegen der Einbahnrichtung für Radfahrer freigegeben ist. In der Münzstraße finden wir zusätzlich zur Fahrradstraße eine solche Regel vor", sagt Johannes.

Die Karmelitenstraße ist beispielsweise - als nicht Fahrradstraße – ebenso für Radfahrerinnen und Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung geöffnet. Hier komme es für Radfahrer ab Rückermainstraße Richtung Alter Kranen zu Gefahrensituationen, da sowohl die Marktgasse, als auch die Bronnbachergasse und der Innere Graben von rechts auf die Karmelitenstraße münden. Die Radfahrer seien hier bei rechts vor links wartepflichtig. "Ortskundige Abbieger aus diesen Nebenstraßen vergewissern sich rechts, erwarten im Bewusstsein der Einbahnstraße jedoch oftmals keinen (Rad-)verkehr von links", weiß Johannes.

 
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Kommentare
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Das ist eine schöne Zusammenstellung. Finde ich wirklich gut.

    Es fehlt jetzt ein ähnlicher Bericht über Fahrzeuge in Fußgängerzonen, auf gehwegen etc.
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  • delago
    "Radfahrenden und Autofahrerinnen und -fahrern" - macht Euch das wirklich Spaß?

    Liebe Redaktion, muss man die deutsche Sprache so verunstalten? Ist es vielleicht die Angst davor, von Sprach-Extremisten attackiert zu werden?
    Es gibt einen großen Unterschied zwischen (grammatikalischem) Genus und Sexus. Wer beides zusammenwirft, hat entweder von der deutschen Sprache keine Ahnung oder ist ideologiebedingt verblendet. Dadurch entstehen solche unsäglichen Konstrukte wie obiges Zitat.

    Können wir nicht endlich zur sprachlichen Vernunft zurückkehren?
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  • delago
    Bitte bleiben Sie beim Thema.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Wie fände ich das super

    wenn irgendwann mal ein Gesetz rauskäme, das bei furchtbaren Strafen verbietet, unter Verleugnung der Realität Dinge danach zu benennen, was sich normale Menschen darunter vorstellen würden und nicht danach, was das tatsächlich bedeutet.

    Müsste eine solche "Fahrradstraße" nicht viel eher "Autoparkzone, Fahrräder frei" heißen o. ä.?! Bei dieser Mogelpackung sind doch gefährliche Situationen und Unfälle geradezu vorprogrammiert. Ist aber für mich typisch WÜ, denn auch die so genannten Fußgängerzonen sind ja in Wirklichkeit Innenstadtgeschäftsbereiche, wo Fußgänger gut beraten sind, Rücksicht auf alle möglichen Fahrzeuge zu nehmen...
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  • flyarcus@gmx.de
    zitat: "Beobachtet man den Verkehr in der Münzstraße, kommt es dort häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Radfahrenden und Autofahrerinnen und -fahrern"

    was ist das für ein rumgegendere? Radfahrende...Autofahrende, oder doch Autofahrer und Autofahrerinnen???
    liebe Mainpost, ich kann sowas bald nicht mehr lesen, habt ihr keine Kultur? Müsst ihr jeden Unfug mitmachen?
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  • simon.hoernig@gmx.de
    Hallo Mementomori,

    die Redaktion hat sich dafür entschieden diejenigen sichtbarer zu machen, die kein Mann sind.

    Freundliche Grüße
    Simon Hörnig
    Digitales Management
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  • delago
    Liebe Redaktion,
    mit Verlaub, ich halte dies für einen hanebüchenen Unsinn.
    Wird durch die irrationale Verunstaltung der deutschen Sprache irgend eine geschlechterbedingte Ungleichbehandlung bzw. Benachteiligung verhindert? Dieses Gendern ist nichts anderes als eine Alibihandlung, bei der so getan wird, als ob sich dadurch etwas zum Besseren wendet.

    Es muss ein Ende haben mit der Benachteiligung bestimmter Gruppen. Gendern ist hierzu keine Lösung, sondern für uns Deutsche ein unsägliches Ärgernis und für Ausländer eine erneute Gelegenheit, sich über die bescheuerten Deutschen lustig zu machen.
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  • dinsingsakul@posteo.de
    Gut dass deine Meinung in dem Fall eines ist: deine Meinung. Gut auch dass du so etwas nicht zu entscheiden hast. Dass dich das so aufgeregt spricht für sich
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  • delago
    Es ist nicht einfach nur meine Meinung, sondern auch die einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung. Hier wird durch eine ideologisch verblendete Minderheit allen eine Vergewaltigung der deutschen Sprache aufdiktiert.
    Mit welchem Recht maßt sich diese Minderheit an, das Maß aller Dinge zu sein? Was für eine Arroganz!

    Manchem mag die Korrektheit der deutschen Sprache egal zu sein. So was kann man teilweise an Postings erkennen, die vor Fehler strotzen oder bei denen die Satzzeichen wegrationalisiert wurden. Die deutsche Sprache ist aber nicht schlampig. Und das sollte so bleiben.
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  • TLW-tu_W
    Ich halte es für einen hanebüchenen Unsinn sich über sowas so Aufzuregen.

    Sprache hat sich schon immer gewandelt und wird sich auch in Zukunft wandeln.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Ich sehe da einen Unterschied, ob sich die Sprache wandelt oder ob eine laute Minderheit die Sprache wandeln will.
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  • Blauwal
    Perfekt formuliert!
    Ich bin für Gleichberechtigung in sämtlichen Bereichen, das ist überhaupt keine Frage und Nachholbedarf gibt es bei diesem Thema mehr als genug, aber deshalb muss man die deutsche Sprache nicht so verunstaltet. Es ist einfach nur furchtbar, lächerlich und schwer ernst zu nehmen!
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  • Doedi.wue
    Leider steht Ihnen die Kommentarfunktion auf mainpost.de nicht zur Verfügung. Deshalb werden wir Ihren Kommentar nicht veröffentlichen.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Außer es geht um unbekannte Täter, Unfallverursacher etc.

    Und wo werden z.B. bei "Autofahrerinnen und -fahrern" die diversen Diversen sichtbar?
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  • Printla
    "Nebeneinanderfahren erlaubt": Das erschließt sich mir nicht - auch als Radfahrerin. Ich mag nicht als langsamerer Verkehrsteilnehmer nebeneinander herfahren, wohlwissend, dass ich dadurch alle anderen Verkehrsteilnehmer (Autofahrer) ausbremse.
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  • kellner
    Win weiteres Problem in der Peterstr/Münzstr. wurde leider nicht angesprochen. Seit die "schönen" roten Felder auf die Str. gepinselt wurden, meinen immer mehr Fußgänger es würde sich um einen Fußgängerüberweg handeln und laufen einfach auf die Str. Da ich Anwohner bin erlebe ich das fast täglich, genauso wie KfZ-Gegenverkehr von der Neubaustr. kommend.
    Kontrolliert wird nie & aufgeklärt vor Ort sowieso nicht.
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  • petrapp@gmx.de
    Was ist mit den sog. Mofas. Haben Versicherungskennzeichen.
    Dürfen nicht in die sog. Fussgängerzone und ausnahmesweise in die Fahrradstraßen. Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen schon. Diese Fortbewegungsmittel sollten auch einer Versicherungspflicht unterliegen
    und haben m.E. nichts in der Fußgängerzone zu suchen.
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  • @klecki

    Ich erreiche mit einem ganz normalen Fahrrad in der Ebene auch schon 25 km/h. Und jetzt?
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  • holle4es
    Mit meinem (rein muskelbetriebenem) Fahrrad schaffe ich auf der Ebene locker über 30 km/h durchgehende Geschwindigkeit. Bergabwärts auch mal > 60....Fahrradunfälle deckt die Privathaftpflicht, also keine Sorge! Und wer fährt heute noch Mofa?
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  • al-holler@t-online.de
    ..."ersetzt keine Infrastruktur" Genau das ist das Würzburger Problem: Nur Gestopsel ohne stadtteilübegreifendes Konzept. Das ist allerdings auch eine Folge der 1960er und 7oer Jahre, als man einseitig trachtete, das Auto von allen Seiten zum Marktplatz zu bringen.....
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