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Würzburg
Prozessauftakt in Würzburg: Ist Kirchenasyl strafbar?
Eine Oberzeller Ordensfrau gewährte zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl. An diesem Mittwoch muss sie sich vor Gericht verantworten. Unter Juristen ist der Fall umstritten.
An diesem Mittwoch, 2. Juni, muss sich Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) vor Gericht verantworten. Sie hat zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Foto: Ivana Biscan | An diesem Mittwoch, 2. Juni, muss sich Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) vor Gericht verantworten. Sie hat zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Moritz Baumann
Moritz Baumann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:08 Uhr

Darf ein Bürger Recht brechen, wenn ihm sein Gewissen keine andere Wahl lässt? Diese Frage muss das Amtsgericht Würzburg an diesem Mittwoch, 2. Juni, beantworten. Die Ordensfrau Juliana Seelmann ist angeklagt, weil sie zwei jungen Frauen aus Nigeria in den Jahren 2019 und 2020 im Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) Kirchenasyl gewährte.

"Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt", sagt die Würzburger Staatsanwaltschaft. "Eine Gewissensentscheidung", sagt Schwester Juliana, die sich gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro wehrt. Jürgen Heß vom Würzburger Flüchtlingsrat nennt die Ermittlungen eine politisch motivierte "Einschüchterungsstrategie".

Die beiden Nigerianerinnen waren ursprünglich über Italien in die Europäische Union eingereist, wo sie, so schildert es Schwester Juliana, Zwangsprostitution und Gewalt erlebt hätten. Trotzdem wollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die beiden Frauen nach Italien abschieben, weil dort – gemäß den europäischen Dublin-Regeln – ihre Asylanträge hätten bearbeitet werden müssen.

Schwester Juliana: Keine grundsätzliche Kritik am Rechtsstaat

Um die beiden traumatisierten Frauen vor weiterer Gewalt zu schützen, öffnete Schwester Juliana schließlich die Klosterpforte. Das sei jedoch nicht als grundsätzliche Kritik am Rechtsstaat zu verstehen: "Es sind einzelne Härtefälle, in denen ich nach meinem Gewissen und Glauben entscheide", sagt die Ordensfrau.

Der Würzburger Bischof Franz Jung zeigt sich vor dem Prozess solidarisch: "Schwester Juliana hat aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt." Aus seiner Sicht legt das Kirchenasyl "humanitäre Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems" offen.

Erst Ende April sprach das Amtsgericht Kitzingen den Benediktinermönch Abraham Sauer in einem vergleichbaren Fall frei. Das Kirchenasyl sei zwar rechtswidrig gewesen, urteilte die Richterin, doch Sauer habe ohne Schuld gehandelt. Unter Juristen wird derweil kontrovers diskutiert, ob sich aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit ein strafrechtlicher Entschuldigungsgrund herleiten lässt.

 
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  • uwe.luz@t-online.de
    Wenn wir den Grundsatz des Primats des Rechts verlassen, bricht die Anarchie aus. Jeder nimmt dann andere moralische Kategorien und daraus hergeleitete Gewissensentscheidungen für sich in Anspruch. Nur der konsequent eingehaltene Rechtsstaat gewährt auch Rechtsfrieden. Wem die Gesetze nicht (mehr) gefallen, muss sich im Parlament eine Mehrheit suchen und das Gesetz ändern.

    Schon Martin Luther hat es klargemacht: „Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist...“

    Zum Rechtsstaat gehört das sogenannte Legalitätsprinzip, welches besagt, dass in einem Verdachtsfall Ermittlungen einzuleiten sind. Es ist daher Unsinn, wenn hier kundgetan wird, die Staatsanwaltschaft müsse sich schämen. Der objektive Gesetzesverstoß liegt vor. Ob daraus eine Strafe herzuleiten ist, wird das Gericht mit der gebotenen Sorgfalt betrachten.
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  • Lebenhan1965
    @ vob

    Das Primat des Rechts kann ich vertreten. Und ich finde auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat noch nachvollziehbar.

    Aber es gibt neben den in unseren Gesetzen schriftlich fixierten Rechten noch Menschenrechte, die meiner Meinung nach, unzureichend in unserem Gesetzen verankert sind.

    Kein fühlender Mensch kann die hier betroffenen Frauen wieder in ihr altes Leben in der Abhängigkeit von Zuhältern, mit der Gewalt Erfahrung zurück schicken. Wenn unser Staat wirklich aus dem Missbrauch von Gesetzen im 3.Reich gelernt hat, dann sollte der Schutz der Menschenwürde oberste Maxime sein.

    Und solange es unsere bayrische Justiz und Polizei nicht schafft wirkliche Verbrecher, die unser Asylrecht missbrauchen, abzuschieben ist es verrückt schutzbedürftige Frauen zurück in menschenverachtende Gewalt zu schicken.
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  • familie.diener@gmx.net
    Persönlich find dich die Tat der Frau Asyl zu gewähren bewundernswert und respektiere
    ihr Handeln und ihre Entscheidung !
    Über die rechtlichen Dinge möchte ich mich nicht äußern , denn auch das Gericht hat nur einen gewissen Spielraum .
    Bemerkenswert ist aber : Viele können mit der Kirche nichts mehr anfangen , obwohl es in manchen Dingen immer noch eine soziale Stütze im Alltag ist. Und der Gesellschaft
    geht ein gewisses demütiges und dankbare Verhalten immer mehr ab. Keiner will
    mehr an unsere Vergangenheit denken und schätzt es immer noch nicht, wie gut
    es uns gerade wirklich geht . Ein bißchen mehr menschliches und auch soziales
    miteinander würde uns allen gut tun , aber auch das haben wir schnell verdrängt
    bzw. auch komplett verlernt.
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  • Franken48
    Diese Schwester muss verurteilt werden, ohne wenn und aber. Auch für die Kirche gelten Gesetze.
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  • thomashemmerich@web.de
    Wenn jeder nur nach seinem Gewissen handeln würde, oh je. Sieht man ja z. B. an den immer mehr ausufernden Verstößen gegen die Maskenpflicht bzw. der Vermüllung der Mainwiesen usw. Das Gewissen ist eine Auslegungsache eines jeden einzelnen und würde zu einer Anarchie führen. Somit bedarf es klarer Regeln und Gesetze, im Rahmen derer man sein Gewissen ausleben darf.

    Wenn nun der Herr Bischof hinter dieser Frau steht, hat das für mich nichts zu sagen, denn hat er ein schlechtes Gewissen zu alledem was da in den letzten Jahren gerade im Bezug auf die katholische Kirche aufgedeckt wurde. Ha an da die Kirchenoberen ein schlechtes Gewissen, wenn sie Dinge versuchen zu vertuschen oder zumindest so lang als möglich den Deckel draufzuhalten. Auch hätte der Bischof kein schlechtes Gewissen, als er vor nicht allzu langer Zeit in einem anderen Bundesland Wahlwerbung gemacht hat.

    In dem hier nun anliegenden Verfahren sollten Gesetze im Vordergrund stehen und nicht das Gewissen.
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  • jebusara@web.de
    Vorneweg: auf eigene Kosten sollte jede/r helfen können wo er/sie denkt, dass Hilfe von Nöten wäre. Aber wie gesagt, auf eigene! Es geht nicht an Hilfe zu gewähren die entstandenen Kosten jedoch auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

    Wobei sich mir in dem geschilderten Fall die Sinnhaftigkeit entzieht. Zwei junge Frauen sind traumatisiert und sollen dennoch abgeschoben werden. Juristisch sicher völlig legitim. Andererseits begehen tagtäglich traumatisierte Geflüchtete Straftaten für die sie auf Grund ihres psychischen Zustandes nicht verurteilt werden können. Sie kommen allenfalls in eine sichere Einrichtung, werden behandelt und können in unserem Land von ihrem Trauma genesen. Hätten die beiden jungen Frauen erst eine Straftat begehen sollen damit auch sie hier bleiben dürfen?
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  • traumfrau
    Zitat aus dem Artikel: "Unter Juristen wird derweil kontrovers diskutiert, ob sich aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit ein strafrechtlicher Entschuldigungsgrund herleiten lässt.".

    Eine Zwickmühle für Juristen/ Richter? NEIN, denn hier hilft nur die konsequente Einhaltung der Gesetze!

    Will man jedem/jeder zugestehen, nach "Gewissen" entscheiden, dann nimmt das ggf. ungewollte bis unvertretbare Auswüchse an... Wird dann eventuell sogar der "Ehrenmord" aus Gewissens- bzw. Glaubensgründen gesellschaftsfähig? (Soll nur ein Beispiel für Gewissen vs. Recht sein!)

    Ein verfassungsmäßiges Recht Kirchenasyl zu gewähren gibt es nicht! - Kirchen und Klöster sind KEIN exterritoriales Gebiet innerhalb unseres Landes. Insofern haben sich auch die Betreiber dieser Anlagen an gültige Gesetze zu halten!

    Für die eigenwillige Klosterfrau kommt nur eine Verurteilung in Frage wenn man zukünftig nicht "Gewissen gegen Recht" tauschen möchte.
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  • Einwohner
    Es gibt im Deutschland ein Grundrecht auf Asyl welches selbstverständlich an Bedingungen geknüpft ist. Jeder Asylantrag wird entsprechend geprüft. Erfüllt man die Bedingungen, erhält man Asyl. Erfüllt man die Voraussetzungen nicht, wird Asyl zu Recht abgelehnt. Da kann es dann auch kein Privat-Asyl durch die Hintertüre geben, auch nicht durch die Kirche!
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  • flyarcus@gmx.de
    Also ich finde, wenn jeder nach seinem Gewissen handeln würde, weil man einfach nicht anders kann, gäbe es nur noch Selbstjustiz....und das hier ist nichts anderes. So leid mir die Frauen auch tun, ein Rechtsstaat muss das aushalten können.
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  • stefan.behringer@web.de
    Bitte sprecht die Schwester frei. Sie hat nichts Unrechtes getan.
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  • ammi187@gmail.com
    Sorry, aber die Staatsanwaltschaft Würzburg sollte sich hier schämen. Frechheit sondergleichen. Ein Strafbefehl a la CSU geführter Landesregierung.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Nun, "Kirchenasyl" ist etwas, mit dem ich persönlich nichts anfangen kann. Asyl ist ein Recht, das, aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, als Menschenrecht in sehr viele Verfassungen aufgenommen wurde. Jedoch dieses Recht gewähren darf nur derjenige, der den betreffenden Staat auch vertritt! Und das kann nur die BRD sein, und nicht die Kirche, weder die ev noch die kath!!!! Wenn man dann von "sog Anklage""dieser StA" und "Fremdschämen" spricht, erfüllt mich das mit Entsetzen! Ihre infamen Unterstellungen und Halbwahrheiten sollte ich eigentlich schon gar nicht mehr kommentieren, Sie sind hier dafür ja bekannt! Dieser Fall ist mir weiter nicht bekannt, ich kann nur auf den Schwarzacher Fall hinweisen, wo ein Asylant anstatt in Rumänien hierhin durchreiste und hier Asyl beantragte, zu Recht nicht erhielt und daraufhin im Kloster versteckt wurde! So geht das nicht, und wer dies befürwortet stärkt die AfD!! Kein Staat im Staate!!!
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  • Ede123
    Solche Fälle kann und will man verfolgen, aber tausendfacher Missbrauch wird unter den Teppich gekehrt?
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  • johannes-fasel@t-online.de
    Hinter Schwester Juliana steht die Ordensgemeinschaft, dahinter steht der Bischof, dahinter steht die katholische Kirche in Deutschland…
    Eine Institution inszeniert ihre moralische Überlegenheit. Eine moralische Überlegenheit, die mit Fragezeichen versehen werden darf:
    Nachdem die Asylbewerber für sechs Monate dem staatlichen Zugriff entzogen wurden, werden die nachfolgenden Kosten dem Staatswesen übertragen, dessen Regeln (mit dem Argument der eigenen moralischen Überlegenheit) gebrochen werden.
    Es wäre eine Nagelprobe, wenn die „tiefste christliche Überzeugung“ mit einer Übernahme der nachfolgenden Gesamtkosten verbunden würde (z.B. im Rahmen eines Gerichtsurteils).
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  • carstenwill@web.de
    Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat in dem es Gesetze gibt an die man sich halten muss!
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  • MedDeeg@web.de
    Die sog. Anklage dieser Staatsanwaltschaft Würzburg ist Anlass zum Fremdschämen. So sieht Geschichtsvergessenheit aus.

    Für jeden integren Beamten in diesem Land, der die Prinzipien des Rechtsstaats vertritt und tatsächliche Straftaten verfolgt - die von dieser Staatsanwaltschaft regelhaft „eingestellt“ werden- eine Schande. Doppelstandards und zweierlei Maß, wie so oft bei CSU und bayerischen Behörden. In keinem anderen Bundesland kommt man auf die Idee, „Kirchenasyl“ als Straftat anzuzeigen!

    So sah die gleiche Staatsanwaltschaft in Würzburg vor kurzem keine „Herabwürdigung“ im Sinne der Volksverhetzung erfüllt, als ein Redner in Würzburg vom „Holocaust 2.0“ faselte....

    M.Deeg
    Polizeibeamter a.D.
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  • Karin Gossmann-Walter
    Es gibt nur Asyl und kein Kirchenasyl, denn die Kirche ist nicht der Staat im Staat.
    Sie täuschen sich, was andere Bundesländer betrifft.

    Warum die Anklage zum Fremdschämen ist und was es mit Geschichtsvergessenheit zu tun hat, sollten und müssten Sie schon näher erklären.

    Ob Privatmensch oder Kirche niemand kann sein eigenes Asyl gewähren, die Gesetze wissentlich umgehen und dann verlangen, dass es die Allgemeinheit bezahlt.
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