
Der Angriff erfolgte heimtückisch: Zwölfmal soll ein Handwerker einer Würzburger Studentin seinen Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dabei lebensgefährlich verletzt haben. Warum, ist dem Landgericht Würzburg ein Rätsel – und der Vorsitzende Richter Thomas Schuster greift zur Aufklärung zu drastischen Mitteln. Denn der Angeklagte in diesem Prozess beruft sich in entscheidenden Momenten auf Erinnerungslücken.
Lückenhafte und beschönigende Schilderungen des Angeklagten
Dabei redet der 28-Jährige viel mehr, als seinem Verteidiger lieb ist. Nur über sich, seine traurige Kindheit, nie über das Opfer. Aber um das fürchterliche Geschehen im Mai 2022 zu erklären, dafür sind seine Worte zu lückenhaft und beschönigend, wirft ihm das Gericht vor.
Der Angeklagte redet darüber, wie er der bewusstlosen jungen Frau, die mit geborstenem Schädel in einer Blutlache am Boden lag, den Puls gefühlt und ihre Atmung überprüft habe. Als sei er zu ihrer Rettung gekommen. Und immer wieder betont er vor Gericht, er habe "meine Kundin" nicht vergewaltigen und töten wollen.
Dass er, wie es laut Anklage heißt, die arglose junge Frau in ihrer Wohnung von hinten überraschend attackierte, ihr das Handy wegschlug, damit sie keine Hilfe herbeirufen konnte - daran will er keine Erinnerung haben. Als Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach, Richter Thomas Schuster und die Anwältin des Opfers, Barbara Rost-Haigis, dem Handwerker seine Versuche vorhalten, den Verdacht auf einen Unbekannten abzulenken, werden die Erklärungen immer vager.
Das Geschehene nachgestellt: Der Angeklagte fühlt den Puls der Staatsanwältin
Am zweiten Verhandlungstag kommt es deshalb zu einer makabren Szene im Gerichtssaal: Da kniet der Angeklagte in Ketten mit hochrotem Kopf am Boden - neben einer jungen Staatsanwältin, die in die Rolle des Opfer schlüpft. Das Gericht lässt die Szene aus der Wohnung nachstellen: Der Angeklagte zeigt, wie er den Hammer wegwarf, dem schutzlos daliegenden Opfer den Puls fühlte und vorsichtig ihren Kopf drehte, um nach der Atmung zu sehen.
Im Saal kann sich niemand in diesem Moment so recht vorstellen, wie einer in plötzlicher Aufwallung mit einem Hammer von hinten auf eine Frau losschlägt, bis sie zu Boden geht. Und dann plötzlich aus dem Rausch erwacht und das Opfer umsorgt.
Doch es wird noch dramatischer auf der Suche nach dem Motiv. Den Ermittlungen zufolge stimulierte sich der 28-Jährige, der beteuert, höchsten Respekt vor Frauen zu haben, vor der Attacke mit Handy-Pornos härtester Art. Filme, die kaum zu ertragen sind. In denen Frauen getötet werden - vor, während oder nach der Vergewaltigung.
Drei grausame Filme mit Mord und Vergewaltigung vor Gericht gezeigt
Auf der Suche nach der Wahrheit macht das Gericht vor diesen Filmen nicht Halt: Drei grausame Videos werden vorgeführt, mit entsetzlichen Szenen. Im Gericht herrscht lähmende Stille.
Als Sterbende vergewaltigt werden - viele können nicht mehr hinsehen, auch der Angeklagte nicht. Der Staatsanwalt macht sich Notizen, um nicht auf den Bildschirm schauen zu müssen, manche Richter schauen neben die Leinwand. Einige Zuschauer verlassen entsetzt den Saal. Als zwischenzeitlich der Laptop aussteigt, wird der Monitor schwarz, als wolle ein gnädiges Schicksal den Rest ersparen.
Frappierende Parallelen zwischen Film und Wirklichkeit
Aber die Parallelen zwischen den Filmen zu der angeklagten Tat sind unübersehbar: Das ahnungslose Opfer wird heimtückisch von hinten angegriffen. Der Täter schlägt das Handy weg, dreht scheinbar besorgt den Kopf der bewusstlosen Frau zu sich.
Wer will dem Handwerker jetzt noch glauben, der beteuert: "Ich hatte bestimmt vorher keine Mordlust." Der Vorsitzende Richter bemüht sich immer wieder, herauszufinden, was den mutmaßlichen Täter zu dem Überfall trieb. "Es ist uns bis jetzt nicht gelungen", muss Schuster am Ende des zweiten Verhandlungstages bilanzieren. Noch bleiben dafür weitere sechs Prozesstage.
Während ich die Definition von "Normal" an anderen Stellen schwierig finde, weil sie oft Randgruppen ausgrenzt- hier ist die Grenze klar überschritten, das ist nicht mehr Normal!
Für mich gehören solche Videos in die gleiche Kategorie wie Kinderpornographie. Wer sie besitzt und konsumiert sollte verflogt und bestraft oder zumindest zu einer Therapie verpflichtet werden.
Aktuell ist lediglich die Verbreitung strafbar, nicht aber der Besitz und Konsum.
Schöne Zusammenfassung der aktuellen Studienlage:
https://www.swr3.de/aktuell/fake-news-check/gaming-computer-gewalt-100.html
Wenn ich ihren Kommentar lese, dann frage ich mich, warum die Werbung Jahr für Jahr Millionenbeträge in die mediale Werbung steckt,wenn Medienkonsum angeblich ohne jede Wirkung bleibt und keine Spuren hinterlässt...
Der Typ hat sich solche "Filme" angesehen um dies selbst nachzustellen - was wolle Sie noch? 🙊