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Würzburg
Prozess in Würzburg beginnt: Waren brutale Gewaltvideos die Vorlage für eine fast tödliche Hammer-Attacke?
Ein Handwerker muss sich wegen der Attacke auf eine junge Frau in ihrer Wohnung jetzt vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Die Anklage: versuchter Mord.
In diesem Haus in der Rottendorfer Straße in Würzburg wurde im Mai 2022 eine junge Frau in ihrer eigenen Wohnung attackiert: Nun ist ein Handwerker, der dort arbeitete, des versuchten Mordes angeklagt.
Foto: Manfred Schweidler | In diesem Haus in der Rottendorfer Straße in Würzburg wurde im Mai 2022 eine junge Frau in ihrer eigenen Wohnung attackiert: Nun ist ein Handwerker, der dort arbeitete, des versuchten Mordes angeklagt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Dieser Prozess wird nichts für zarte Gemüter: Ab diesem Mittwoch muss sich vor dem Landgericht Würzburg ein 28-jähriger Handwerker verantworten. Für ein brutales "Geburtstagsgeschenk", das er sich den Ermittlern zufolge offenbar selbst machen wollte. Und für eine Attacke, bei der eine junge Frau im Mai 2022 in ihrer eigenen Wohnung fast ihr Leben verlor.

Der Handwerker sollte in der Wohnung der 25-Jährigen am Würzburger Hubland ein Fenster reparieren. Informationen dieser Redaktion zufolge wollte er dabei grausame Träume real werden lassen, die in die dunkelsten Ecken menschlicher Begierden führen: eine Frau zu töten und dabei zu vergewaltigen, so wie es der Angeklagte mutmaßlich aus brutalen Filmen kannte.

Mit diesen Fakten wird Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach den 28-Jährigen und seinen Verteidiger Tilman Michler am Mittwoch konfrontieren, wenn er die Anklage wegen versuchten Mordes verliest. Sie beruht auf umfangreichen Ermittlungen der Würzburger Kriminalpolizei.

In der Wohnung mit dem Hammer zugeschlagen

Der Fall hatte im Mai 2022 für beträchtliches Aufsehen gesorgt. In der früheren US-Kaserne in der Rottendorfer Straße in Würzburg war der Handwerker mit einem Kollegen mit Arbeiten in einer Wohnung im ersten Obergeschoss beauftragt. Als der Kollege kurzzeitig in die Firma zurück musste, war der Beschuldigte mit der Bewohnerin allein.

Die 25-Jährige zeigte ihm im Badezimmer offenbar gerade ein weiteres reparaturbedürftiges Fenster, als er sie unerwartet attackiert haben soll: Den Ermittlungen zufolge schlug er mit einem Hammer mehrfach wuchtig auf die junge Frau ein. Sie sank zu Boden und versuchte, zum Schutz unter ein Bett zu kriechen. "Er hatte vor, sie sexuell zu missbrauchen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses. Als Vorlage sollen dem 28-Jährigen "Mordporno-Videos" grausamer Machart gedient haben, die er sich zwei Tage zuvor angeschaut haben soll.

Nach der Attacke soll der Handwerker in der Wohnung das Blut vom Hammer gewaschen und das Werkzeug später in eine Hecke geworfen haben. Der Lärm aus der Wohnung hatte zwei Nachbarinnen des Hauses alarmiert. Sie erkundigten sich besorgt nach der 25-Jährigen und kümmerten sich dann um die Verletzte.

Einen Phantom-Täter vorgetäuscht?

Den beiden Frauen gegenüber soll der Handwerker von einen unbekannten Angreifer gesprochen haben, den er verfolgen wolle. Er rannte die Treppe hinunter und aus dem Haus - angeblich, um den  Täter zu verfolgen. Nach einiger Zeit kehrte er zurück, die zwei Nachbarinnen hatten inzwischen Notarzt und Polizei verständigt. Das Opfer trug ein Dutzend schwerer Schädelverletzungen davon und wurde in eine Klinik gebracht. 

Bei den Ermittlern keimte schnell der Verdacht, der Handwerker selbst – und nicht ein mysteriöser Dritter, den niemand gesehen hatte – könne der Täter sein. Er wurde noch vor Ort festgenommen, bestritt zunächst aber jede Schuld.

Im November hatten die Ermittlungen den Verdacht dann so weit bestätigt, dass es zu einer Anklage wegen versuchten Mordes kam. Für den Prozess sind am Landgericht Würzburg jetzt bis Ende März acht Verhandlungstage angesetzt.

 
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Kommentare
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  • P. W.
    Für so ein brutales Verbrechen sollte man Artikel 102 unseres Grundgesetzes streichen
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  • M. B.
    Solche Zeitgenossen müssen ein Leben lang gesiebte Luft atmen.
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  • M. D.
    „Dieser Prozess wird nichts für zarte Gemüter….“

    Was will der Schreiber mit einer solchen Aussage mitteilen? Dass nur er selbst als Härtester der Hartem in der Lage ist, die „zarten“ Leser über derarte Taten zu informieren?

    Kann man uns solche Aussagen künftig ersparen - vor allem im Zusammenhang mit solchen Taten?
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  • H. A.
    An jeder Ausführung irgendwas zu meckern und zu motzen scheint wohl im Trend einiger Zeitgenossen zu liegen. An der Aussage gibt es nichts, aber auch gar nichts zu bemängeln oder wohnten Sie schon mal einer Gerichtsverhandlung bei wo es detailliert um solche grausaume Gewalttaten ging. Bei manchen wäre es besser sie sagten gar nichts.
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