Als der Richter nach dem Urteil am Dienstag in Würzburg verstummte, gab es noch einmal kurz Theater unter den Zuschauern. Diesmal wurde keine Bibel geschwungen oder "Hallelujah" gerufen, wie in den Tagen zuvor. Doch die Mutter eines der fünf angeklagten Clan-Mitglieder warf zürnend die Arme hoch und lieferte sich zornige Wortgefechte mit anderen Angehörigen. Eine junge Frau trommelte sich verzweifelt auf die Brust und schrie.
Nur ein Verurteilter bleibt im Gefängnis
Vergeblich versuchte der Verurteilte von vorne seine Mutter und seine Frau mit Rufen zu beruhigen. Die beiden Frauen beklagten lautstark, dass ihr Sohn und Mann als Einziger nicht aus dem Gefängnis frei kommt. Als Haupttäter in zwei Fällen von Falschgeld-Tausch wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine vier jungen Mittäter (alle zwischen 18 und 25 Jahre alt) erhielten Bewährungsstrafen zwischen 21 Monaten und zwei Jahren.
Die Lust auf zwielichtige Geschäfte in Würzburg dürfte aber allen erst einmal vergangen sein – trotz milder Haftstrafen und viel Verständnis vom Gericht. Denn unterm Strich ist die Bilanz ihres Ausfluges nach Würzburg bescheiden: eine Viertelmillion Euro an Beute weg, ein Auto schrottreif, neun Monate in U-Haft und ein Prozess im Rampenlicht – das war erkennbar nicht nach dem Geschmack der Großfamilie, die wegen ihrer mafiösen Strukturen seit Jahren im Fokus von Ermittlern steht.
Dilettantischer Plan
"Der Sachverhalt hatte etwas Operettenhaftes", bilanzierte selbst der sonst so zurückhaltende Vorsitzende Michael Schaller. Der dilettantische Plan der jungen Männer, schlecht gefälschtes "Theatergeld" gegen echtes zu tauschen, habe grotesk-frivole Züge gehabt. Am Steuer saß ein angetrunkener Geldfälscher, der auf der Flucht gegen eine Laterne fuhr, worauf die fünf von zufällig vorbei kommenden Polizzeibeamten geschnappt wurden. "Ein Happy-End, zumindest für die Zuschauer", so der Richter.
Am Ende des dreitägigen Prozesses bewiesen zehn Plädoyers von Anklage und Verteidigung binnen einer Stunde die Effektivität der zuvor erreichten Verständigung. Was manche Kritiker einen "Kuhhandel" genannt hatten, war eine rechtlich zulässige Weichenstellung mit allen Prozess-Beteiligten, die den Angeklagten milde Strafen für umfassende Geständnisse bot.
"Arme Menschen, zumindest formal"
Man könne darüber spekulieren, ob die Angeklagten schon mehr auf dem Kerbholz hätten als den einen Fall in Würzburg, so Schaller. Dafür gebe es aber keine Belege. Fakt sei: Dies sei für alle Angeklagten die erste Verurteilung, daran orientiere sich das Strafmaß.
"Es handelt sich um arme Menschen – zumindest formal", machte Michael Schaller weiter deutlich, auch wenn verdächtige Begleitumstände anderes nahelegten. Die fünf Männer aus Leverkusen hatten versucht, mit falschen Scheinen in Würzburg und Hof mehr als eine Viertelmillion echte Euro zu erbeuten.
Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen eingeräumt: Man müsse davon ausgehen "dass sie aus dem Bekanntenkreis gehört haben, dass man damit gut Geld machen kann und sie es ausprobieren wollten". Einer der Verteidiger ergänzte mit Blick auf das Würzburger Opfer, das sich ganz schnell auf das Geschäft - kleine Scheine gegen Fünfhunderter - eingelassen hatte: "Wir haben einen Geschädigten, an dessen Schutzwürdigkeit man erhebliche Zweifel haben kann."
Aber was spricht eigentlich dagegen einen Ersttäter mal KEINI Bewährung zu geben??
"Der Staat läßt sich von diesen Typen nach Strich und Faden verar.......
Am Ende gibt`s 1 - 1,5 Jahre Haft, davon ein Großteil zur Bewährung und vom Rest vorzeitige Entlassung......"
Leider hab ich wohl Recht behalten.