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Würzburg
Prozess gegen Pflegehelferin: Staatsanwalt fordert härteres Urteil
Auch der Verteidiger legt Revision ein. Er hält eine Bewährungsstrafe für richtig. Die 49-Jährige hatte zwei Seniorinnen durch die Gabe falscher Medikamente in Lebensgefahr gebracht.
Das Urteil des Landgerichts Würzburgs war wohl noch nicht das letzte Wort: Gegen die Verurteilung einer Pflegehelferin wegen gefährlicher Körperverletzung haben jetzt sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger Revision beantragt.
Foto: Thomas Obermeier | Das Urteil des Landgerichts Würzburgs war wohl noch nicht das letzte Wort: Gegen die Verurteilung einer Pflegehelferin wegen gefährlicher Körperverletzung haben jetzt sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger ...
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 18:37 Uhr

Die 49 Jahre alte Pflegehelferin, die in Volkach (Lkr. Kitzingen) zwei dementen Frauen unerlaubt Insulin gespritzt hatte, muss möglicherweise erneut auf die Anklagebank: Nach Überzeugung von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ist die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Mordes zu milde ausgefallen. Er gehe in Revision, sagte der Vertreter der Anklagebehörde auf Anfrage dieser Redaktion.

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