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Würzburg
Prozess gegen Pflegehelferin: Staatsanwalt fordert härteres Urteil
Auch der Verteidiger legt Revision ein. Er hält eine Bewährungsstrafe für richtig. Die 49-Jährige hatte zwei Seniorinnen durch die Gabe falscher Medikamente in Lebensgefahr gebracht.
Das Urteil des Landgerichts Würzburgs war wohl noch nicht das letzte Wort: Gegen die Verurteilung einer Pflegehelferin wegen gefährlicher Körperverletzung haben jetzt sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger Revision beantragt.
Foto: Thomas Obermeier | Das Urteil des Landgerichts Würzburgs war wohl noch nicht das letzte Wort: Gegen die Verurteilung einer Pflegehelferin wegen gefährlicher Körperverletzung haben jetzt sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger ...
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 18:37 Uhr

Die 49 Jahre alte Pflegehelferin, die in Volkach (Lkr. Kitzingen) zwei dementen Frauen unerlaubt Insulin gespritzt hatte, muss möglicherweise erneut auf die Anklagebank: Nach Überzeugung von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ist die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung statt versuchten Mordes zu milde ausgefallen. Er gehe in Revision, sagte der Vertreter der Anklagebehörde auf Anfrage dieser Redaktion.

Die Frau war in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Auch Verteidiger Peter Möckesch will das Urteil nicht rechtskräftig werden lassen. Er habe am Freitag ebenfalls Revision eingelegt, sagte er dieser Redaktion.

Der Prozess am Landgericht Würzburg um eine mutmaßliche Verzweiflungstat hatte Einblicke in den Pflegealltag geboten. Die 49-jährige Altenpflegehelferin, die nach langer Krankheit selbst psychisch und körperlich schwer angeschlagen ist, hatte gestanden: Sie habe zwei Bewohnerinnen eines Seniorenheims in Volkach unerlaubt Insulin gespritzt, um von der arbeitsintensiven Pflege der beiden dementen Frauen entlastet zu werden. Beide überlebten nur knapp.

Entscheidendes Geständnis der 49-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft hatte zweifachen versuchten Mord als erwiesen angesehen und drei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Verteidiger Peter Möckesch hingegen forderte eine Bewährungsstrafe für die Frau. Aus seiner Sicht ist erwiesen, dass es sich weder um einen Mordversuch noch um versuchte Tötung gehandelt hat.

Gestanden hatte die Frau die Tat bereits wenige Wochen danach. Damals hatte sie sich freiwillig bei der Polizei gestellt und umfassend ausgesagt, weil sie "das Gewissen geplagt hat". Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob es einen neuen Prozess gibt. Die Entscheidung dürfte erst im Jahr 2022 fallen. 

 
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  • U. S.
    Sehr gute Entscheidung Herr Staatsanwalt. Ich bin mal gespannt.
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