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Volkach
Seniorinnen grundlos Insulin gespritzt:  Pflegehelferin zu Haftstrafe verurteilt
49-Jährige soll wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Warum die Staatsanwaltschaft für eine höhere Strafe plädiert hatte.
Weil sie zwei Seniorinnen in einem Altenheim in Volkach (Lkr. Kitzingen) die falschen Medikamente verabreicht hatte, wurde eine 49-jährige Pflegehelferin nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Foto: Thomas Obermeier | Weil sie zwei Seniorinnen in einem Altenheim in Volkach (Lkr. Kitzingen) die falschen Medikamente verabreicht hatte, wurde eine 49-jährige Pflegehelferin nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe ...
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 18:37 Uhr

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist eine Pflegehelferin aus dem Landkreis Schweinfurt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Angeklagt war die 49-Jährige vor dem Landgericht Würzburg wegen zweifachen versuchten Mordes. Die Frau hatte aus Überforderung zwei Seniorinnen in einem Pflegeheim in Volkach (Lkr. Kitzingen) verbotenerweise Insulin gespritzt und sie so in Lebensgefahr gebracht. Beide Frauen überstanden die falsche Medikamentengabe dank des schnellen Eingreifens von Notärzten aber ohne bleibende Schäden.

"Ja, wir haben Mitleid mit Ihrer Situation", sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Aber das sei "kein Kriterium für unsere Entscheidung. Mitleid haben wir mit den Angehörigen der Opfer". Fast ein Jahr der Strafe ist bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, das Gericht sieht bei der Reststrafe keinen Fluchtanreiz für die Angeklagte.

Richter: Angeklagte war mit Situation überfordert

Die Angeklagte habe "darauf vertraut, dass die Betroffenen nicht sterben würden", sagte der Vorsitzende Thomas Schuster bei der Urteilsbegründung. Zur Erklärung der Angeklagten, sie habe so dafür sorgen wollen, dass die zwei dementen Frauen in bessere ärztliche Versorgung kommen, sagte der Richter: "Das altruistische Motiv glauben wir der Angeklagten nicht." Denn es habe keine Indizien dafür gegeben, dass es beiden Opfern in dem gut geführten Heim an Fürsorge mangelte . "Es ging Ihnen um eine Stressminderung in Ihrer Überforderungssituation." Zugunsten der 49-Jährigen spreche aber "ein sehr, sehr schwerwiegendes Geständnis", betonte der Richter. Dieses sei auch erkennbar von Einsicht und Reue geprägt gewesen.

Der Vorsitzende Thomas Schuster hatte bereits am Vortag angedeutet, dass das Gericht nicht länger am Verdacht des zweifachen Mordversuchs aus Heimtücke festhalte, von dem die Anklage ursprünglich ausging. Im Gegensatz dazu blieb Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach jedoch bei dieser Auffassung. Die Angeklagte habe "das Vertrauensverhältnis in Pflegekräfte in besonders verwerflichem Maß missbraucht", sagte er am Dienstag in seinem Plädoyer.

Staatsanwalt forderte Haftstrafe wegen zweifachen Mordversuchs

Auch Seebach berücksichtigte die Lebenssituation der Angeklagten sowie die Tatsache, dass sie sich im November 2020 gestellt hatte, als noch kein Verdacht gegen sie bestand. Der Oberstaatsanwalt forderte drei Jahre und drei Monate Haft wegen zweifachen Mordversuchs.

Verteidiger Peter Möckesch erwiderte: Seine Mandantin habe kein Tötungsvorsatz getrieben. Sie sei davon ausgegangen, dass sich die zwei dementen Frauen nach der Insulingabe nur übergeben müssten und danach in die Hände von Ärzten kommen würden. Damit habe sie sich von der Belastung befreien wollen, sich um die beiden Frauen kümmern zu müssen.

Verteidiger: Geständnis der Mandantin ist "authentisch"

Ihr Geständnis sei "sehr authentisch", sagte Möckesch und appellierte in einem flammenden Plädoyer, den Fall aus dem Blickwinkel der Angeklagten zu sehen, die die Konsequenz ihres Handelns nicht überblickt habe. Überdies hätte sie Angst gehabt, nach überstandener monatelanger Lungen-Erkrankung den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. "Und nun soll eine Frau, die schon so viel Elend erlebt hat, mit dem Makel der angeblichen Mörderin leben?" Verteidiger Peter Möckesch plädierte deshalb auf zweifache gefährliche Körperverletzung. Er sah eine Strafe im "bewährungsfähigen Bereich", also von höchstens zwei Jahren, als angemessen an.

Die Angeklagte bat in ihrem letzten Wort noch einmal die Angehörigen der beiden Seniorinnen im Zuschauerraum und ihre anwesenden Kolleginnen weinend um Verzeihung: "Es tut mir von Herzen leid".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • weisdergeier@gmx.net
    "Ja, wir haben Mitleid mit Ihrer Situation", sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Aber das sei "kein Kriterium für unsere Entscheidung. Mitleid haben wir mit den Angehörigen der Opfer". Fast ein Jahr der Strafe ist bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, das Gericht sieht bei der Reststrafe keinen Fluchtanreiz für die Angeklagte.

    Wie sich wohl die Angehörigen der Opfer fühlen ??
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  • weisdergeier@gmx.net
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