Die intensive Beweisaufnahme im Fall der Pflegerin, die im Volkacher Seniorenheim zwei Bewohnerinnen in Lebensgefahr gebracht hat, erinnert an eine Achterbahnfahrt: Im einen Moment ist man als Beobachter entsetzt, wie offenkundig naiv und falsch die 49-jährige Angeklagte ihre Probleme und ihre Hilflosigkeit zu lösen glaubte. In einer für sie anscheinend ausweglosen Situation hatte sie im Schwesternzimmer des Heims zwei Insulinspritzen genommen und sie dementen Seniorinnen verabreicht.
In anderen Momenten dieses Verfahrens vor dem Landgericht Würzburg empfindet man als Betrachter schlichtweg Mitleid mit der selbst gesundheitlich schwer angegriffenen Frau, die sich offenbar niemand anvertraute: Wochenlang hatte sie selbst auf der Intensivstation zwischen Leben und Tod geschwebt und um ihre Genesung gerungen. Einer Gutachterin zufolge war sie danach körperlich und mental so angegriffen, dass sie ihre anstrengende Tätigkeit in der Pflege besser nicht mehr wiederaufgenommen hätte. So kam es zu der Kurzschlusshandlung im November 2020. Nur dank der schnellen Notarzt-Einsätze waren die beiden Opfer mit dem Leben davon gekommen.
Beweisaufnahme zeigt: Kein Mordplan, keine Heimtücke
Die Beweisaufnahme während der vier Verhandlungstage brachte schließlich zwei wesentliche Erkenntnisse: Den beiden Gutachterinnen zufolge hat die Angeklagte durch das unnötige Spritzen von Insulin die ihr zur Pflege anvertrauten dementen Frauen akut in Lebensgefahr gebracht. Aber, das zeigte die eineinhalbstündige Videoaufnahme von ihrer Vernehmung bei der Kriminalpolizei: Die Pflegehelferin war selbst entsetzt darüber, was sie getan hatte. "Dass die beiden hätten sterben können, bedachten Sie nicht?", fragt der Mordermittler da. Ihre Antwort: "Nie! Es tut mir so leid, wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen."
Der Verdacht, es könnte zu weiteren Vorfällen gekommen sein, wurde vor Gericht ausgeräumt. Zwar hatte die Kripo bei der Angeklagten zuhause weitere zehn, teilweise geleerte Insulin-Spritzen gefunden, die sie offenbar illegal besessen hatte. Doch ihr Verteidiger Peter Möckesch erklärte dazu, seine Mandantin habe sie bei einer Verstorbenen beiseite geschafft - für sich selbst. Die Pflegerin habe naiv reißerischen Medienberichten geglaubt, abnehmen zu können, wenn sie sich Insulin spritzen würde.
Plädoyers und möglicherweise Urteil am Dienstag
Am Ende der Beweisaufnahme am Montagabend machte der Vorsitzende Thomas Schuster deutlich: Das Gericht hält nicht länger am Verdacht des zweifachen Mordversuchs aus Heimtücke fest, von dem die Anklage ursprünglich ausging.
Möglicherweise fällt am Dienstag nach den Plädoyers ein Urteil - wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess wird um 9 Uhr fortgesetzt.