
Endlich ist diese Geschichte vorbei! Nach 27 Jahren, vier Gerichtsverfahren und unzähligen Stunden Beratungen des Gemeinderates Estenfeld fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss: Die Hoegner-Straße bleibt zu. Leicht gemacht haben sich das die Richter sicherlich nicht, galt es doch, sich durch ganze Regalreihen Akten zu arbeiten, gespickt voll mit Gutachten und Gegengutachten, mit Einwendungen und Vorwürfen und was sich sonst noch so alles an Schriftverkehr angesammelt hatte.
Natürlich darf man den Anwohnern der Hoegner-Straße Egoismus oder unsolidarisches Verhalten vorwerfen und natürlich wurden sie in Estenfeld auch angefeindet. Immerhin ist es ihr Straßenverkehr, den sie auch weiterhin den Anwohnerinnen und Anwohnern benachbarter Straßen – jetzt gerichtlich genehmigt – aufbürden dürfen. Doch wenn ein Gemeinderat schon dreimal juristischen Schiffbruch erlitten hat und mit dem möglichen vierten Urteil vollends unterzugehen droht, so darf man ihm getrost handwerkliche Fehler unterstellen. Wenn ein Gemeinderat auf einen juristisch ausgefeilten Gegner trifft, darf er sich nicht den geringsten Fehltritt erlauben. Da ist die Rodung von 16 Bäumen nur noch das Tüpfelchen auf dem "i" in einer unglaublich langen Fehlerkette.
Man könnte fast zur Auffassung kommen, dass der Gemeinderat in Wahrheit die Straße gar nicht öffnen wollte und absichtlich so gearbeitet hat.