Die Emdener W. H. Janssen Gruppe wollte Ende der 90er Jahre 30 Millionen Mark in Tauberrettersheim investieren. Das Projekt war im Ort umstritten, einige Tauberrettersheimer fürchteten, das Ganze sei eine Luftnummer und würde der Gemeinde nur Fluch statt des versprochenen Segens bringen. Vor allem hatten die Bürger Angst vor einer Pleite des Investors – und Bauruinen im Taubertal.
Hermann Öchsner warb damals bei seinen Bürgern kräftig für die Pläne. Im luxuriösen Alterssitz für gut betuchte Senioren sah er eine rosige Zukunft für seine Gemeinde. „Das bringt mindestens 20 Millionen Mark“, zitierte die Main-Post den Bürgermeister am 25. September 1999. Zudem versprach er den Tauberrettersheimern 30 zusätzliche Arbeitsplätze am Ort. Pikant: Öchsner gehörte ein großer Teil der Grundstücke, für die sich die Emdener Investorengruppe interessierte. Und das ganze Gebiet gehörte zum Landschaftsschutzgebiet „Täler der Tauber, Gollach, Steinach und angrenzende Wälder“. Insgesamt 4,3 Hektar.
Im Mai 2000 stimmte der Kreistag schließlich zu, die gesamte Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zu nehmen. Naturschutzbeirat, die unterste Naturschutzbehörde und der Bund Naturschutz hatten sich dagegen ausgesprochen. Der Kreisausschuss ebenfalls. „Für den Großangriff und den rücksichtslosen Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet“ hatte die Kreisgruppe Würzburg des Bund Naturschutzes im März 2000 der Gemeinde Tauberrettersheim den Titel die „Umweltsau“ verliehen.
Die Jahre vergingen. Gebaut wurde nichts. Am 1. Oktober 2012 beschäftigte sich der Gemeinderat Tauberrettersheim dann mit einer Bauvoranfrage von Öchsners Tochter. Sie wollte am Karlsbergweg, also im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet, ein Wohnhaus mit Pferdestall bauen. Für die Erschließung des Bauvorhabens würde sie selbst aufkommen. Der Gemeinderat hatte nichts dagegen. Öchsner schickte die Bauvoranfrage samt Stellungnahme der Gemeinde sowie einem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates ans Landratsamt.
Dort fiel Michael Pahlke, dem Leiter der Bauverwaltung, auf, dass Öchsner alle Unterlagen selbst unterzeichnet hatte. „Das geht nicht“, sagt Pahlke. „Ein Bürgermeister darf keine Amtshandlungen vornehmen, die ihm selbst oder einem Angehörigen einen unmittelbaren Vorteil verschaffen würden.“ Kurz nach Eingang der Bauvoranfrage schrieb er an Öchsner und bat um korrigierte Unterlagen. Fortan unterzeichnet der Zweite Bürgermeister, Wolfram Blumentritt, alle Schriftstücke. Schließlich genehmigte das Landratsamt den Bauantrag als „sonstiges Vorhaben im Außenbereich“. Auch, „weil der Naturschutz keine gravierenden Bedenken hatte“, so Pahlke heute.
„Andersrum hätten wir dem Ganzen den Riegel vorgeschoben.“ Denn an sich sei das Bauvorhaben nicht privilegiert für den Außenbereich. Dass nun im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet ein Wohnhaus entstehen soll, überrascht Steffen Jodl, Geschäftsführer beim Bund Naturschutz in Würzburg. Denn erst vor einem Jahr hatten er und die Kreisgruppe von der Gemeinde Tauberrettersheim erfahren, dass die Änderung des Flächennutzungsplans, die für den Bau der Seniorenresidenz notwendig gewesen wäre, nicht mehr weiter verfolgt werde. „Sinnvoller wäre es gewesen, die Fläche wieder in das Landschaftsschutzgebiet zu integrieren. Schließlich ist sie weithin einsehbar und damit für das Landschaftsbild relevant“, so Jodl.
Er bedauert zudem, dass das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt hat. „Normalbürgern wäre die Möglichkeit des Wohnhausbaus in derart prächtiger Alleinlage sicher nicht möglich gewesen“, meint Jodl. Nach Ansicht des Bund Naturschutz hätte das Landratsamt die Baugenehmigung verweigern müssen. Denn durch das Wohnhaus werde an dieser Stelle die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und das Landschaftsbild verunstaltet. Jodl befürchtet, dass nun weiteren Bauvorhaben an dieser oder anderen Stelle mit Ausblick ins Taubertal Tür und Tor geöffnet werden. „Man hat einen Präzedenzfall geschaffen“, schreibt Jodl in einer Stellungnahme.
Bürgermeister Öchsner wehrt ab. „Es gibt überhaupt keine Pläne“, antwortet er auf die Frage, ob am Karlsbergweg ein weiteres Baugebiet entstehen soll. Und die Teilfläche seines Grundstückes, die jetzt von seiner Tochter bebaut wird, habe nie im Landschaftsschutzgebiet gelegen, sagt Öchsner. „Sie war im damaligen Flächennutzungsplan der Gemeinde von 1978 als Gewerbegebiet dargestellt“, so der Bürgermeister.
Das Landratsamt prüfte die alten Pläne mehrmals und widerspricht Öchsners Auffassung. Richtig sei zwar, dass die Fläche ursprünglich einmal als Gewerbegebiet ausgewiesen war, sagt Pahlke. „Sie wird aber seit der ersten Änderung 1991 als ,Fläche für Landwirtschaft' sowie als ,Landschaftsschutzgebiet' dargestellt.“ Dieser Flächennutzungsplan gelte bis heute.
Ich bin in der Jugend mit Bürgermeisters Tochter sehr gut befreundet gewesen und das hieß für sie:
- nie in eine Disko gehen dürfen bevor es gesetzlich erlaubt ist
- nie an Unterschriftenaktionen teilnehmen
- auf Klassenfahrten nicht unangenehm auffallen etc.
Trotzdem hatte das Mädel ne schöne Kindheit, aber ich denke ihr Vater hätte ihr vom errichten eines Eigenheimes in solch einem Gebiet abgeraten, da dieser immer sehr darauf bedacht war, sich nicht vom Wählervolk zu unterscheiden.
Darum, Augen auf bei der Bürgermeisterwahl!