Die Öchsner-Villa im schönen Taubertal hat nun auch die Würzburger Staatsanwaltschaft beschäftigt. Im Raum standen der Verdacht der Amtsträgerkorruption und eine mögliche Haushaltsuntreue. Anlass für die Vorermittlungen war die Berichterstattung dieser Redaktion über ein Verwaltungsgerichtsverfahren.
Die Tochter des Altbürgermeisters Hermann Öchsner hatte gegen die Gemeinde Tauberrettersheim geklagt, weil sie die Herstellungsbeiträge für die öffentliche Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungseinrichtungen nicht bezahlen wollte. Immerhin 30 800 Euro. Anfang Oktober hat die Bauherrin in der mündlichen Verhandlung vor dem Würzburger Verwaltungsgericht ihre Klage zurückgenommen. Vorher erklärte Verwaltungsgerichtspräsident Rudolf Emmert, dass ihre Erfolgschancen nicht gut sind.
Verwaltungsgerichtspräsident wollte die Akten der Staatsanwaltschaft vorlegen
Emmert machte in der mündlichen Verhandlung auch deutlich, dass er die Akte am liebsten der Würzburger Staatsanwaltschaft vorgelegt hätte, weil Bürgermeister Öchsner am Erlass der Beiträge beteiligt war. Deutlich machte er darüber hinaus: "Das Haus an dieser Stelle ist rechtswidrig." Alle Baujuristen würden die Hände über den Kopf zusammenschlagen und könnten nicht verstehen, wie das Würzburger Landratsamt dies genehmigen konnte. Die Villa wurde im Außenbereich von Tauberrettersheim in einem ehemaligen Landschaftsschutzgebiet am Karlsbergweg gebaut – als Vorhaben im Außenbereich.
Der Würzburger Staatsanwaltschaft ist die Berichterstattung dieser Redaktion über das Verwaltungsgerichtsverfahren aufgefallen. "Wir haben von Amts wegen ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet", teilt Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Nachfrage mit. Doch die Vorgänge ereigneten sich bereits 2013. In diesem Jahr wurde die Baugenehmigung erteilt. "Eine Amtsträgerkorruption wäre jedenfalls verjährt, da eine etwaige Unrechtsvereinbarung einer rechtswidrigen Diensthandlung zwingend voraugegangen wäre", so Seebach.
Ein Rechnungsprüfer bemerkte die unzulässige Aufrechnung
Auch eine mögliche Haushaltsuntreue zum Nachteil der Gemeinde Tauberrettersheim liege aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, deswegen werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mittlerweile gebe es bestandskräftige Bescheide und die Beiträge wurden auch gezahlt.
Der Gemeinderat hatte ursprünglich beschlossen, dass die Bürgermeistertochter die Herstellungsbeiträge nicht bezahlen muss, weil sie im Gegenzug dafür die Kosten für die Verlegung der Leitungen in öffentlichem Grund übernehmen will. Ein Rechnungsprüfer des Landratsamtes bemerkte die unzulässige Aufrechnung.
In einer früheren Version des Textes fehlte der Hinweis, "weil Bürgermeister Öchsner am Erlass der Beiträge beteiligt war". Der Zusatz dient zur Präzisierung. Bei der Villa handelt es sich auch nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Auch das wurde nachträglich geändert.