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München/Würzburg
Neue Corona-Regeln: Gelten sie nur für Kunden oder auch für das Personal?
Bei einer Inzidenz von über 35 gilt in vielen Bereichen die 3-G-Regel. Aber müssen sich auch Friseure und Gastwirte regelmäßig testen, wenn sie nicht geimpft sind? Das sind die Vorgaben.
Ohne Impfung oder negativen Corona-Test ist ein Friseurbesuch bei einer Inzidenz von über 35 nicht erlaubt. Gelten die 3-G-Regeln auch für das Personal?
Foto: SymbolFabian Sommer, dpa | Ohne Impfung oder negativen Corona-Test ist ein Friseurbesuch bei einer Inzidenz von über 35 nicht erlaubt. Gelten die 3-G-Regeln auch für das Personal?
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:22 Uhr

In Bayern gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 in Innenbereichen seit Montag vielerorts die 3-G-Regel: Zutritt zu öffentlichen Innenräumen gibt es nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern schreiben die Bundesländer neue Regeln für Kliniken, Pflegeheime, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Friseure, Hotels und etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen vor. Aber gilt das auch für Angestellte in diesen Bereichen?

Gesundheitsministerium: 3-G-Regel gilt nicht für das Personal

Wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilt, gilt die 3-G-Regel nur für Gäste und Kunden, aber nicht für das Personal. Beispielsweise müssen ungeimpfte Friseurinnen und Friseure oder ungeimpfte Kellnerinnen und Kellner keinen negativen Test vorweisen, um arbeiten zu dürfen. Eine solche Pflicht sei in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht vorgesehen. 

Für alle Betriebe, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, gilt nach wie vor bundesweit die Pflicht, jeder und jedem ihrer Beschäftigten zweimal in der Woche einen Test anzubieten. Ob Angestellte das Angebot annehmen, steht ihnen in fast allen Berufen frei. Vollständig Geimpften und Genesenen muss bereits seit dem 1. Juli kein Test angeboten werden.

Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Seniorenheimen bleibt

Auch ungeimpfte Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr einen Testnachweis vorlegen.

Und was ist mit Seniorenheimen? Gesundheitsminister Klaus Holetschek teilt mit: "Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen, bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis."

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte sowie Genesene. Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich ohne Rücksicht auf die Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen sie zum Dienst eingeteilt sind, auf das Coronavirus testen lassen. Das gilt sowohl für Krankenhäuser als auch für Seniorenheime.

Sofern die Alten- und Pflegeheime die Testungen des Personals eigenständig durchführen, können sie die Kosten dafür geltend machen. Das geschieht unter anderem über den sogenannten Corona-Pflege-Schutzschirm, der bis 30. September befristet ist, heißt es aus dem Ministerium.

Außerdem haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass Corona-Tests (PCR-Tests und Schnelltests) ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Wer für die Tests für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeberufen aufkommt, teilte das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage jedoch nicht mit.

 
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  • seneca
    Wie steht es mit Physiotherapeuten?
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  • eboehrer@gmx.de
    Und vielleicht werden wir, die geimpften, dann angelogen. Ich finde das unmöglich, dass wir 3 G nachweisen müssen und die, die wir besuchen, hier: Gastwirte/Friseure, können machen was sie wollen... Wer hat da denn einen Denkfehler gemacht...?
    Und warum muss ich als Arbeitgeber dafür sorgen, dass meine Mitarbeiter 2 x wöch. einen Test vornehmen?
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  • talfonsb
    Das ist faktisch falsch. Der Arbeitgeber muss die Tests anbieten. Der Test ist für die AN freiwillig.
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  • chrihand
    Jetzt sind wir wirklich an dem Punkt, wo Kasperle, das Krokodil und der Schutzmann zusammen in der Ecke sitzen und bitterlich weinen.....
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  • redterry
    Ungeimpfte Erzieher und Lehrer mussten sich bisher übrigens mehrmals die Woche testen... Eine Testpflicht sollte drin sein, bei all den Kontakten die berufsbedingt nötig sind
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  • poetry2000@web.de
    Das versteht kein Mensch mehr. Der Friseur oder Gastwirt muss nicht geimpft und getestet sein, die Kids die ihn besuchen aber permanent…
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Stimmt.
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  • Erding
    Das könnte Konsequenzen für das nicht geimpfte Personal haben. Viele Bürgerinnen und Bürger sollten nur dorthin gehen, wo auch das gesamte Personal geimpft oder genesen ist. Im Zweifel einfach dies sagen und solange nicht mehr hingehen bis G1 und G2 garantiert wird. Das kann ja auch durch Aushang erfolgen so wie der Meisterbrief bei Friseuren. Warum da von Seiten der entsprechenden Einrichtungen auch Gaststätten usw. bisher nichts gemacht wurde ist unverzeihlich, geschäftsschädigend und nicht nachvollziehbar. Aber Jammern, statt mit gutem Beispiel vorangehen. Umgekehrt dient die eigene Impfung doch auch dem persönlichen Schutz. Hüben wie drüben.
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