
Der Würzburger Schoppenexpress, eine Straßenbahn aus dem Jahr 1955, bietet seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Würzburg auf ganz besondere Weise zu erleben – und das oft mit einem Glas Wein in der Hand. Im Volksmund liebevoll "Säuferbähnle" genannt, lässt sich das historische Gefährt für Feiern wie Geburtstage oder Firmenanlässe mieten. Doch am vergangenen Freitagabend wurde der Schoppenexpress offenbar für eine unkonventionelle Party genutzt: Nach Aussagen einer Passantin soll die Bahn am Abend mit "lauter Nackten" durch die Innenstadt gerollt sein. Sogar sexuelle Handlungen habe sie dabei beobachten können.
"Erst fuhr eine normale Straßenbahn vorbei und dahinter dann ein einzelner Waggon. Auf einmal habe ich aufgeschrien und war gleichzeitig sprachlos. Da waren, soweit ich das sehen konnte, nur Männer und fast alle nackt", erzählt sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Am Fenster habe ein Mann gestanden, dessen "Hose unter den Knien hing und der seine Genitalien in der Hand hatte und mich anschaute", so die Frau, die anonym bleiben möchte. Angezeigt hat sie den Vorfall nicht.
Laut Würzburger Polizei wurden teilweise obszöne Gesten vollzogen
Der Würzburger Polizei ist der Fall bekannt. Wie Pressesprecher Martin Meilhammer auf Anfrage der Redaktion berichtet, habe sich demnach "eine Personengruppe im Schoppenexpress teilweise entledigt und teilweise obszöne, aber nicht strafrechtlich relevante Gesten vollzogen". Über sexuelle Handlungen habe die Polizei jedoch keine Kenntnis, sagt er. Die Gruppe sei am Bahnhofsplatz von der Polizei angehalten und hinsichtlich ihres Verhaltens belehrt worden.
Anzeigen sind diesbezüglich keine bei der Polizei eingegangen. "Sollten sich jedoch Menschen durch das Verhalten belästigt gefühlt haben, dann sollen sie sich an die Polizei wenden. Wir würden das dann aufnehmen und strafrechtlich dagegen vorgehen", so Meilhammer.
Würzburger Anwalt: Das ist ein Fall von Erregung öffentlichen Ärgernisses
Doch dürfen sich Menschen einfach so nackt in der Öffentlichkeit zeigen? Für Hanjo Schrepfer, Strafverteidiger in Würzburg, ist der Fall ganz klar: "Wenn es sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen gehandelt hat, dann scheiden Sexualdelikte aus. Was aber immer im Raum steht, ist die Strafbarkeit den Passantinnen und Passanten gegenüber und für mich klingt das nach exhibitionistischen Handlungen."
Laut Strafgesetzbuch § 183 ist eine exhibitionistische Handlung unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass der Täter einem anderen ohne dessen Einverständnis sein entblößtes Glied vorweist, um sich dadurch oder zusätzlich durch Beobachten der Reaktion der anderen Person oder durch Masturbieren sexuell zu erregen, seine Erregung zu steigern oder zu befriedigen.
"Erregung öffentlichen Ärgernisses ist das aber in jedem Fall, da die Personen ja davon ausgehen, dass andere Menschen die sexuellen Handlungen außerhalb der Straßenbahn sehen könnten", so Schrepfer. Dazu heißt es in StGB § 183a: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
WVV vermietet den Würzburger Schoppenexpress
Vermietet wird der Schoppenexpress durch die Würzburger Verkehrs- und Versorgungs GmbH. Die Pressestelle erklärt auf Anfrage, dass die Polizei die Verkehrsleitstelle der WVV über den Vorfall informiert und auch den Fahrer der Bahn befragt hatte. Dieser konnte sich laut Pressesprecherin Cornelia Wagner jedoch lediglich an "entblößte Oberkörper erinnern". Zudem sei auch ein Security-Mann anwesend gewesen, der jedoch am Montag nicht für die Pressestelle zu erreichen war.
Verstehe grad die Aufregung nicht; ist der Katholik in WÜ wieder erwacht ?! Ironie aus 😉