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Würzburg
Nachts im Naturschutzgebiet: Was Wildcampern in Unterfranken droht
Eine Rekordzahl von Wohnmobilen ist in der Urlaubszeit unterwegs – und manche suchen zum Übernachten einen Fleck in der Natur, etwa in der Rhön. Doch das kann teuer werden.
Mit dem Wohnmobil über die Hochrhönstraße. Übernachten in der freien Natur ist allerdings verboten, vor allem in den Schutzgebieten werden teils saftige Bußgelder verhängt.
Foto: Rhön Marketing | Mit dem Wohnmobil über die Hochrhönstraße. Übernachten in der freien Natur ist allerdings verboten, vor allem in den Schutzgebieten werden teils saftige Bußgelder verhängt.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:37 Uhr

Der Trend war schon vor Corona markant. Und die Pandemie hat dem Reisen mit Zelt oder Wohnmobil noch einen Extra-Schub gegeben. Sind allerdings Campingplätze geschlossen oder ausgebucht, weichen manche Camper in die freie Natur aus – und werden zu Störern. Besonders heikel sind die Schutzgebiete. Der Nationalpark Bayerischer Wald hat vor wenigen Wochen bereits Alarm geschlagen, weil immer häufiger Wildcamper mit und ohne Zelt im Schutzbereich übernachteten. Teilweise wird Feuer gemacht, Müll bleibt liegen.

Bis zu zehn Stunden auf dem Wanderparkplatz erlaubt

Der Boom der Wohnmobilbranche ist auch in Mainfranken nicht zu übersehen: Allenthalben sind die offiziellen Stellplätze gut belegt oder ausgebucht. Und auch auf den Wanderparkplätzen wie in der Rhön werden mehr Übernachtungen beobachtet. Verboten ist dies nicht, wie es vom dortigen Naturparkverein heißt. Pressesprecherin Anna-Lena Bieneck verweist darauf, dass Pausen bis zu  zehn Stunden auf Wanderparkplätzen zulässig sind. Gesperrt wurden sie deshalb von den Gemeinden oder Landratsämtern noch nicht.  

Dabei hatte es im ersten Lockdown-Jahr teilweise massive Probleme mit rücksichtslosen Wohnmobilisten und Zeltcampern gerade im Naturschutzgebiet Lange Rhön gegeben. Die Lage sei "eskaliert", hatte der langjährige Gebietsbetreuer der Wildlandgesellschaft Torsten Kirchner im Sommer 2020 geklagt. Ein Naturparkranger sprach von einer "deutlich verschärften Störungslage seit Corona". Man stoße auf Ahnungslosigkeit, Ignoranz und Dreistigkeit.

Wohnmobilisten waren nicht nur auf den Wanderparkplätzen anzutreffen, sondern auch auf Schotterwegen oder gar in den Wiesen. Manche hätten dort sogar ihr Chemieklo ausgeleert. Ein Problem: Übers Internet werden bestimmte Plätze unter Campern weiterempfohlen, als "Geheimtipps" – so zum Beispiel der Parkplatz am Schwarzen Moor samt seinen Sanitäranlagen.

Dreist und rücksichtslos: ein abgestelltes Wohnmobil im Sommer 2020 im Rhöner Naturschutzgebiet.
Foto: Torsten Kirchner | Dreist und rücksichtslos: ein abgestelltes Wohnmobil im Sommer 2020 im Rhöner Naturschutzgebiet.

Wegen der großen Nachfrage sind mittlerweile extra Apps auf dem Markt: Sie sollen Wohnmobilisten schöne Stellplätze vermitteln – und die Natur verschonen.  Unter www.stellplatz-rhoen.de können beispielsweise regionale Stellplätze etwa auf Bauernhöfen oder bei Gasthäusern gemeldet werden. Ähnlich ist das Prinzip bei der AlpacaCamping GmbH aus Mutzenroth (Lkr. Schweinfurt), die eine  Online-Plattform bietet. 

Im zweiten Corona-Sommer hat sich die Situation etwas entspannt. Vielleicht auch deshalb, weil europaweit wieder mehr Urlaub möglich ist.  "Ab und an", so Anna-Lena Bieneck vom Naturparkverein Bayerische Rhön, stoße man noch auf Wildcamper. In den Schutzgebieten könne das "fatale Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt" haben.

Bis zu 2500 Euro Bußgeld fürs Übernachten im Naturschutzgebiet

Bieneck verweist darauf, dass in der Langen Rhön und in den Naturschutzgebieten des Biosphärenreservates besonders empfindliche und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten heimisch sind. Noch. Deshalb gelte der dringende Appell, ausgewiesene Wege und Plätze nicht zu verlassen. Wer es tut, muss mit einer Anzeige rechnen. Und die kann teuer werden.

Wildcampen ist kein Kavaliersdelikt: Wer sein Wohnmobil zum Schlafen in einem Naturschutzgebiet parkt oder im Zelt übernachtet, muss in Bayern laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von bis zu 2500 Euro rechnen, in Landschaftsschutzgebieten sind es bis zu 1500 Euro. Da heißt es: auf die entsprechenden Schilder achten und sich am besten vorab informieren.

Auf diese Schilder sollten Wohnmobilisten dringend achten: Naturschutzgebiet wie hier im Irtenberger Wald südlich von Kist (Lkr. Würzburg) sind für sie tabu.
Foto: Patty Varasano | Auf diese Schilder sollten Wohnmobilisten dringend achten: Naturschutzgebiet wie hier im Irtenberger Wald südlich von Kist (Lkr. Würzburg) sind für sie tabu.

139 Naturschutzgebiete auf mehr als 22 000 Hektar sind allein in Unterfranken ausgewiesen. Die mit Abstand größten mit jeweils über 3000 Hektar sind die Lange Rhön, die Schwarzen Berge und Kernzonen des Biosphärenreservats in der Rhön. Zu den kleineren zählen zum Beispiel das Hafenlohrtal (Lkr. Main-Spessart), das Zeubelrieder Moor bei Erlach (Lkr. Würzburg) oder der Altmain bei Volkach (Lkr. Kitzingen). Mit 39 Gebieten deutlich geringer in der Zahl, aber mit fast 400 000 Hektar insgesamt viel größer sind die unterfränkischen Landschaftsschutzgebiete.

In Steigerwald, Spessart und an Volkacher Mainschleife kaum Probleme

Im Rhöner Biosphärenreservat ist man froh, von Konflikten wie im Bayerischen Wald noch weit entfernt zu sein. Gleichwohl wolle man die Entwicklung im Auge behalten, sagt Sprecherin Bieneck. Im Naturpark Steigerwald sind laut Ranger Pawel Malec bislang keine Probleme mit Wildcampern bekannt geworden. Ähnlich die Lage im Spessart: "Keine gravierenden Vorkommnisse", berichtet Rangerin Victoria Schuler.

Vermutlich hilft das Angebot an ausgewiesene Stellplätze für Wohnmobile auch an der Volkacher Mainschleife. "Über die Jahre hat fast jede Anrainer-Gemeinde welche geschaffen", sagt  Tourismus-Chef Marco Maiberger. Die Stellplätze seien derzeit gut ausgelastet, wenngleich deutlich weniger als im Corona-Boomjahr 2020. Wildcamping spiele praktisch keine Rolle: "Das sind Einzelfälle. Die allermeisten halten sich an die Spielregeln."

 
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  • An der Nord- und Ostsee gibt es schon an den Parkplätzen Höhenbegrenzungstore, so dass keine Wohmobile mehr einfahren können. Die 10 h Regel ist auch viel zu lasch, auch weil ein Wohnmobil i. d. R mehr als ein PKW-Stellplatz belegt.
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  • chrihand
    die 10h Regel ist schon in Ordnung wenn es nur ums Übernachten geht. Dann ist das Wohnmobil längst weg wenn die Tagesausflügler kommen.

    Die Situation ist angespannt. Konnte ich letztes Jahr im Allgäu schön sehen, genauer in Marktoberdorf. Da war der offizielle Wohmobilstellplatz nicht nur belegt, sondern der restliche Parkplatz ebenso mit Wohnmobilen regelrecht zugepflastert. Und weil das nicht reicht stellte man sich dann einfach auf den Parkplatz des Friedhofes.
    Geht gar nicht! Wir sind weiter gefahren. Mit solcher Klientel will ich nichts zu tun haben!
    Und 2500€ fürs Campen im Naturschutzgebiet, das bezahlen manche aus der Portokasse!
    Das trifft vielleicht die Mietmobilisten. Am frechsten habe ich aber die erlebt, die mit ihren Mobilen ab 350.000€ daherkommen!

    An den Bravia im Bild zwei Parkkrallen dran samt Zettel "Bitte melden im Haus der Langen Rhön, Oberelsbach".
    Fertig. Kann er gleich Wandern üben.
    Macht sowas mal in Parks in USA oder CA. Da ist das Konto leer!
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