Rund 14 Monate nach dem tragischen Unfall auf dem Gehägsweg am Ortsrand von Hettstadt (Lkr. Würzburg), bei dem eine 26-jährige Spaziergängerin tödlich verletzt wurde, wurde Anklage gegen den Fahrer des Unfallautos erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt, "lautet der Anklagevorwurf auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung".
Opfer war bei der Feuerwehr aktiv
Den ersten polizeilichen Ermittlungen zufolge hatte der damals 30-Jährige am Dreikönigstag vor einem Jahr auf dem Gehägsweg die Kontrolle über seinen Suzuki verloren. Dabei sei er von der Fahrbahn abgekommen und habe die 26-Jährige mit der Front seines Fahrzeugs erfasst.
Zwar seien Rettungsdienst und Notarzt sowie die Feuerwehren aus Hettstadt und Waldbüttelbrunn schnell vor Ort gewesen, dennoch kam für die junge Frau jede Hilfe zu spät: Sie starb noch an der Unfallstelle. Vor allem bei der Hettstadter Feuerwehr war das Entsetzen groß, war die junge Frau doch eine Aktive aus den eigenen Reihen.
Trauer und Wut
Schnell mischte sich unter die Betroffenheit im Ort auch Wut: Erstens, weil der bei Spaziergängern und Radfahrern beliebte Gehägsweg schon länger von Autofahrern als Abkürzung zwischen der B8 und Hettstadt genutzt wurde. Die "Anlieger-frei"-Beschilderung sowie das Tempolimit von 30 Stundenkilometern auf dem Betonweg seien dabei immer wieder ignoriert worden, hieß es.
Zweitens, weil der Unfallfahrer erst 2017 seinen Führerschein zurückbekommen hatte: Bereits 2011 hatte er einen schweren Unfall mit mehreren Verletzten verursacht. Damals hatte er neun Personen in einem Kombi transportiert, war in Hettstadt von der Straße abgekommen und hatte einen Zaun gerammt. Ein 16-Jähriger, der im Kofferraum saß, war dabei durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Fahrer damals 0,8 Promille Alkohol im Blut und wurde wegen "fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs" und "fahrlässiger Körperverletzung" zu einer Geldstrafe verurteilt.
Staatsanwaltschaft spricht von "überhöhter Geschwindigkeit" und "körperlichen Mängeln"
Nun stellt sich allerdings die Frage nach dem Gesundheitszustand des Mannes zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gehägsweg. "Der Anklage zufolge soll der Angeschuldigte gewusst haben, dass er infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen", so Raufeisen. "Infolge dieser ihm bekannten Mängel" soll er den Unfall letztlich durch "überhöhte Geschwindigkeit verursacht haben".
Zu weiteren Details will sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft erst zum Beginn der Hauptverhandlung äußern. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.