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HETTSTADT
Gehägsweg wird als Wirtschaftsweg ausgebaut
Ein Kreuz an einem Baum erinnert an den tödlichen Unfall vor sechs Monaten am Gehägsweg  zwischen Hettstadt und der B8. Nun soll die Strecke ausgebaut werden.
Foto: Herbert Ehehalt | Ein Kreuz an einem Baum erinnert an den tödlichen Unfall vor sechs Monaten am Gehägsweg zwischen Hettstadt und der B8. Nun soll die Strecke ausgebaut werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:29 Uhr

Eine Engelsfigur, ein Grablicht und ein an einem Baum befestigtes Kreuz aus Birkenholz erinnern auch sechs Monate nach einem schrecklichen Unfall auf dem als Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Gemeinde Hettstadt und der B8 gewidmeten Gehägsweg an das tragische Ereignis. Auf der bei Autofahrern häufig als Schleichweg benutzten Strecke war eine 26-Jährige am 5. Januar beim Spazierengehen mit ihrem Hund von einem Fahrzeug erfasst und getötet worden. Nach Aussage von Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (CSU/UBH) sind die Ermittlungen zum Unfallhergang noch nicht abgeschlossen. Im Vorfeld des vom Gemeinderat beschlossenen Ausbaus als Wirtschaftsweg im Kernwegenetz der Öko-Modellregion Waldsassengau aber wurden seitens der Gemeinde die verkehrsrechtlichen Grundlagen mit der zuständigen Polizeiinspektion Würzburg-Land abgeklärt.

Ausbau beginnt im Juli

Trotz der auch auf den Feldern rund um Hettstadt anstehenden Ernte wird der Gehägsweg voraussichtlich ab Juli als Wirtschaftsweg ausgebaut. Die bestehende rissige Betonpiste wird dabei zertrümmert und verbleibt als Unterbau für die spätere Teerstrecke. Um die Gärtnerei auf halber Strecke zwischen der Gemeinde und der B 8 nicht vom Kundenverkehr abzuschneiden, ist der Ausbau - zunächst beginnend ab dem Ortsrand - in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Spätestens bis November soll die Maßnahme abgeschlossen sein. „Während des Ausbaus werden auch die angrenzenden Feldwege komplett gesperrt sein“, kündigte Bürgermeisterin Rothenbucher in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates an. In Absprachen mit der Landwirtschaft seien laut Rothenbucher für den Ernteverkehr Ausweichrouten vorgesehen.

Keine neuen Verkehrsregelungen

Die bisherigen verkehrsrechtlichen Anordnungen der Gemeinde sind auch entscheidend bei den Ermittlungen zum Unfallereignis. Welche verkehrsrechtlichen Grundlagen gelten nach dem Ausbau? Die Antworten zu Nachfragen dieser Redaktion lieferte die Bürgermeisterin schriftlich. Grundsätzlich werde sich die künftige Regelung hinsichtlich Geschwindigkeit und Nutzung nicht von der beim Unfall bestehenden Anordnung unterscheiden, so die Bürgermeisterin, die nach wie vor von dem dramatischen Unfall betroffen ist. Denn bei der Gemeinde Hettstadt sind nahe Angehörige des Unfallverursachers und des Unfallopfers beschäftigt.

Bürgermeisterin: Beschilderung passt

Der Gehägsweg war im Juli 1970 als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet worden mit den Zusätzen „Nur für Anlieger“ sowie „5 Tonnen Achslast“. Seither galt auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“. Gleiches galt auch für die einbiegenden Wege „Am Mehlenpfad“ und „Mädelhöfer Weg“. Für den Mädelhöfer Weg galt zudem die Zuatzbeschilderung „land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Im Zuge des Neubaus des Gehägsweges habe laut Rothenbucher ein Ortstermin mit der Polizei stattgefunden. Rothenbuchers Feststellung hierzu: „Die Beschilderung passt soweit.“ Maßgeblich entscheidend sein dürfte dies auch im Rahmen der Ermittlungen zu dem schweren Unfall vom 5. Januar dieses Jahres.

Tempo 30 bleibt bestehen

Als „spannend“ sieht die Bürgermeisterin die Befahrung des Gehägswegs nach dessen Ausbau. an. Denn nach den Gesprächen mit der Polizei kann insbesondere die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bestehen bleiben. „Weil durch den Gemeinderat bereits die Ausdehnung der innerörtlichen Verkehrsüberwachung auch für den Gehägsweg beschlossen wurde, wird dort so mancher den Führerschein abgeben“, so die Prognose der Bürgermeisterin. Mindestens jene Verkehrsteilnehmer sollten davon nicht betroffen sein, die sich an der Zusatzbeschilderung „Nur für Anlieger“ und an der noch festzulegen maximalen Achslast zur Befahrung des Gehägsweges orientieren.

 
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