Andre B. schwieg auch am Freitag im Mordprozess um den Brückensprung von Wörth am Main (Lkr. Miltenberg) auf der Anklagebank. Dabei hatte das Landgericht Aschaffenburg am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung des Angeklagten erwartet. Die Anklage geht davon aus, dass der 35-Jährige seinen früheren Freund Alex S. im Februar zwang, von der Eisenbahnbrücke in den eiskalten Main zu springen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm "lebenslänglich".
Fluchtversuch entdeckt
Unterdessen sorgte eine weitere Entwicklung auf Aufsehen. Der Hobbyboxer bleibt – entgegen der sonst vor Gericht üblichen Regeln – nun auch während der Verhandlung gefesselt. Grund: Ein in letzter Minute entdeckter Fluchtversuch des Häftlings.
Gewöhnlich nehmen Polizisten dem Angeklagten vor Beginn der Verhandlung Handschellen und Fußfesseln ab. Doch auf Anfrage bestätigte Felicitas Behütuns, die Sprecherin des Landgerichts: "Es gab am ersten Verhandlungstag Verhaltensweisen, die möglicherweise auf Fluchtvorbereitungen hindeuten." Details nannte sie aus Sicherheitsgründen nicht.
Informationen der Redaktion zufolge soll der 35-Jährige versucht haben, mit illegal beschafftem Werkzeug seine Zelle zu öffnen und zu fliehen.
Gequält und zum Sprung von der Brücke gezwungen
B. wird beschuldigt, den 30-jährigen Alex S. bei einem nächtlichen Treffen in Wörth gequält zu haben – aus Rache dafür, dass der vor 15 Jahren bei einem gemeinsamen Gefängnisaufenthalt Schikanen von Mitgefangenen beim Wachpersonal gemeldet hatte. Dafür soll Andre B. sein Opfer zunächst gezwungen haben, vom Ufer aus bis zu den Hüften in den sieben Grad kalten Main zu waten. Dann soll der Frierende zur Eisenbahnbrücke getrieben worden sein. Dort soll Andre B. ihn mit Schlägen und Tritten gezwungen haben, in den Fluss hinunterzuspringen, wo das Opfer im eiskalten Wasser schnell starb.
Bei der Tat gefilmt
Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh ist sich sicher, dem Angeklagten die Tat nachweisen zu können. Er hat Zeugenaussagen über das Treffen, aber vor allem Fotos und Videos von der Tat, die Andre B. per Handy verschickt haben soll.
Besonders perfide ist: Als früherer Freund wusste der Angeklagte wohl, dass sein Opfer vor dem Brückensprung besonders viel Angst haben würde. Denn als Jugendlicher war Alex S. laut Zeugenaussage seines Bruders bei einer Mutprobe schon einmal von jener Brücke gesprungen – allerdings bei sommerlichen Temperaturen. Doch ein Freund musste ihn damals retten und wiederbeleben. "Da springe ich nie wieder runter", habe er damals erklärt.
Der Prozess ist auf acht Verhandlungstage angelegt, mit einem Urteil ist am 22. Dezember zu rechnen.
Manfred Schweidler, Main Post
Resozialisierungsanspruch hin oder her … so jemand sollte (bei nachgewiesener Schuld) nicht wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden … das ist ja nicht zu verantworten … !?
Manfred Schweidler
Im letzten Artikel der MP war das Opfer Alex S. zur Tatzeit noch 30 Jahre alt. Das würde auch zum gemeinsamen Knast mit Andre B. vor 15 Jahren passen. 10 Jährige kommen bei uns nicht hinter Gitter.