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Würzburg/Regensburg
Nach Flucht aus Regensburger Gericht: Kommt der verurteilte Mörder zurück in die JVA Würzburg?
Der 40-Jährige war Anfang Januar durch ein Fenster in die Freiheit gesprungen. Nach 100 Stunden wurde er in Frankreich festgenommen. Nun steht seine Auslieferung bevor.
Vor seiner Flucht aus einem Gericht war der 40-Jährige in Würzburg inhaftiert.
Foto: Thomas Obermeier | Vor seiner Flucht aus einem Gericht war der 40-Jährige in Würzburg inhaftiert.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 13.02.2024 02:43 Uhr

Der 40-jährige Mörder, der Anfang Januar aus einem Gerichtsgebäude in Regensburg geflohen war und vier Tage später in Frankreich wieder festgenommen wurde, ist bald wieder zurück in Deutschland. "Wir rechnen damit", dass die Auslieferung des Algeriers noch im Januar stattfindet, bestätigte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Anfrage dieser Redaktion am Donnerstag. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder, der im Jahr 2011 in Nürnberg eine Kiosk-Besitzerin umgebracht hatte, saß in Regensburg auf der Anklagebank, weil er 2021 in der JVA Straubing mit Vollzugsbeamten eine Schlägerei begonnen hatte. Nach dem Vorfall wurde er in die JVA Würzburg verlegt.

Ob er nach seiner Auslieferung nach Würzburg zurückkehrt, ist unklar. In welcher JVA der 40-Jährige künftig untergebracht wird, will die Staatsanwaltschaft nicht bekannt geben. Einerseits wegen der Persönlichkeitsrechte des Mannes, andererseits aus Sicherheitsgründen, so die Sprecherin.

Behörden untersuchen, wie es zu der Flucht kommen konnte

Unterdessen arbeiten die Behörden den Vorfall in Regensburg auf. Polizei und Justiz wollen dabei untersuchen, wie es zur Flucht aus dem unverschlossenem Fenster in einem Anwaltszimmer im Gerichtsgebäude kommen konnte.

Die beiden Würzburger Polizeibeamten, die den 40-Jährigen bewachen sollten, sind laut Auskunft des Polizeipräsidiums Unterfranken weiter im Dienst. Disziplinarrechtliche Maßnahmen habe man "zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeleitet", so ein Sprecher.

 
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  • B. F.
    Wer hat denn hier nun den schwarzen Peter??? Schuld ist wohl keiner?
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