Der Abschuss von Wölfen in der Rhön ist sowohl in Bayern als auch in Hessen erst einmal gestoppt. Nach Eilanträgen von zwei Naturschutzorganisationen setzte am Donnerstag das Verwaltungsgericht Würzburg eine entsprechende Genehmigung - zumindest vorläufig - außer Kraft. An diesem Freitag zog das Verwaltungsgericht Kassel nach.
Mit der befristeten Abschusserlaubnis hatten die Regierung von Unterfranken und das Regierungspräsidium Kassel die "Entnahme" zweier Wölfe in der Rhön ermöglicht. Nun muss die Jagd auf die ansonsten streng geschützten Tiere im Grenzbereich zwischen Hessen und Bayern bis zur endgültigen Entscheidung der Gerichte über die Eilanträge eingestellt werden.
Stopp vorläufig - endgültige Entscheidung steht aus
Wie es in Mitteilungen der Verwaltungsgerichte in Würzburg und Kassel heißt, wurde der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung erforderlich, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe noch vor einer Entscheidung über die Anträge zu verhindern. Eine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung zur Entnahme der Wölfe sei aber mit dieser Verfügung nicht verbunden.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Würzburg hatte am Donnerstag gegenüber dieser Redaktion erklärt, der "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." und die "Naturschutzinitiative e.V." hätten am 1. November entsprechende Klagen gegen den Bescheid der Regierung von Unterfranken eingereicht. Diese hat nun wiederum bis zum 10. November Zeit für eine Stellungnahme. Danach werde das Gericht urteilen, so der Sprecher. Dabei sei es unerheblich, dass die eigentliche Abschussgenehmigung nur bis zum 9. November befristet sei.
Die Regierung von Unterfranken wie auch das Regierungspräsidium Kassel hatten im Lauf des Oktobers nach zahlreichen Wolfsattacken auf Schaf- und Ziegenherden in der Rhön unter bestimmten Auflagen eine Abschussgenehmigung für zwei Wölfe erteilt. Dies war auf kontroverse Reaktionen gestoßen. Während unter anderem Tierhalter die Entscheidung begrüßten, betonte die Naturschutzinitiative in einer Mitteilung "auch der Wolf ist Teil der Biodiversität und muss geschützt werden." Wölfe abzuschießen, sei weder mit dem Bundesnaturschutzgesetz noch mit der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vereinbar.
Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger fordert vom Bund klare Abschussregeln
Als Reaktion auf den vorläufigen Abschuss-Stopp der Rhöner Wölfe fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Freitag vom Bund klare Regeln für solche Fälle. "Dieses juristische Katz-und-Maus-Spiel muss endlich beendet werden und eine rechtssichere Abschusserlaubnis vom Bund geschaffen werden." Ein Hin und Her sei den Tierhaltern "nicht mehr länger zumutbar". Der Bund müsse dafür einen sogenannten "günstigen Erhaltungszustand" der Wolfspopulation in Deutschland bei der EU feststellen, so Aiwanger gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
Ende der Weidesaison in der Rhön: Abschuss jetzt unwahrscheinlich geworden
Aus Jägerkreisen in der Rhön heißt es, bislang sei keiner der beiden Wölfe getötet worden. Ob in diesem Jahr noch ein Tier entnommen werden kann, gilt dort nach den neuesten Entwicklungen als zweifelhaft. Bis zum Abschluss des Verfahrens dürften auch die letzten Weidetiere von der Hochrhön in ihre Winterquartiere umgesiedelt worden seien. Dann werde sich die Problematik im Frühjahr möglicherweise aufs Neue stellen.
Dieser Artikel wurde nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel am Freitag aktualisiert.
Die Kommentare hier sind ein leuchtendes Negativbeispiel dafür, wie Projektionen, Unwissen und Klischees eine notwendige Sachfrage emotionalisieren und vergiften.
Wölfe, die Kinder "anfallen" und Nutztiere "quälen" - man glaubt es eigentlich nicht., was da an Unsinn reproduziert wird.
Mit Wölfen befasse ich mich eigentlich nicht - dennoch weiß ich, dass diese Tiere sich von Menschen fernhalten, ein Urinstinkt! Ich weiß auch, dass Tiere Instinkten folgen, nicht Emotionen.
Das einzige Wesen, das dies tut ist der Mensch - und der ist es auch, der Nutztiere hält und tötet und zwar zu 99,999 Prozent. Nicht der Wolf.
Und: stets wird bei jeder Gelegenheit daran erinnert, dass gerichtliche Entscheidungen gefälligst zu akzeptieren sind - hier offenbar nicht, da mutiert jeder zum "Wolfsexperten", dem die Entscheidung der Verwaltungsgerichte nicht passen....
Denken Sie bitte mal nach, wie viel Logik das ergibt.
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Die Scheu des Wolfs vor dem Menschen ist erlernt. Weil gejagt und geschossen wurde.
Dies tun wir seit langem nicht mehr.
Das Resultat:
Explodierende Population (Gegenden abseits des Menschen bieten nicht mehr genug Platz. Er muss auch in die Nähe der Menschen), immer öfter kommt der Wolf nahe an Siedlungen heran. Es häufen sich Begegnungen. Teils bei Tag. Teils ist von Scheu in Handyvideos nichts zu erkennen.
Und es häufen sich Nutztierrisse.
15 der letzten 20 Wolfsangriffe Niedersachsens (mittlerweile höchste wolfsdichte weltweit!) waren Rind und Pferd. Wehrlose Schafe sind wohl schon out.
Wir haben es also offenbar geschafft, dem Wolf die antrainierte Scheu wieder zu nehmen.
Was wird dem zwingend folgen?
Tut man freilebenden Wölfen einen Gefallen, wenn man unausweichliche Entnahmen von nachweislichen Problemwölfen (GW3092f Anfang September schon 14 Risse per DNA Nachweis zugeordnet) so lange hinauszögert, bis die ihr Fehlverhalten an weitere Wölfe weitergelehrt haben? Müssen dann nicht noch mehr Wölfe entnommen werden?
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Der andere Verband nennt sich "Naturschutzinitiative".
Ist es Naturschutz, eine längst nicht mehr ansatzweise gefährdete Art (schon über 2000 Tiere in Deutschland; 30% jährlicher Populationszuwachs; Verbreitung über viele Länder und Lebensraumtypen) so bedingungslos zu schützen?
Ein Bisschen vielleicht.
Auf dem Speisezettel der vielen Wölfe stehen aber auch tatsächlich gefährdete und akut bedrohte Arten. Birkhuhn, Auerhahn, Wisent, Muffelwild, Heidschnucke, Wiesenweihe, Brachvogel, Sumpfschnepfe...
Regulieren muss man zwecks Naturschutz sowieso.
Dann doch die Serienkiller zuerst oder?
Die Entnahmegenehmigung ist befristet bis 9. November.
Wer da einen Eilantrag stellt, will keine rechtliche Prüfung. Der will eher die (wohlbegründet erlaubte) Entnahme verhindern.
Es geht nicht um beliebige friedliche Wölfe.
Es geht um zwei Tiere, die nachweislich (DNA Analysen) mehrfach wehrlose Nutztiere getötet oder zu Tode gequält haben(GW3092f Anfang September schon 14 Risse). Zum Teil ohne daran zu fressen. Und zum Teil bei ordnungsgemäß "wolfssicher" eingezäunten Herden. Sonst wären die Entnahmegenehmigungen nicht erteilt worden.
Braucht es Verbände, die sich ausgerechnet für die nachweislich ganz üblen Vertreter der Art Wolf derart einsetzen?
Nein.
Die liefern Weidetiere den Qualen aus, erweisen der Akzeptanz der Bevölkerung für den Wolf einen Bärendienst.
Entnommen werden müssen die beiden Wölfe sowieso.
Die werden das Verhalten nicht wieder ablegen.
Je länger man wartet, desto mehr Wölfe werden zu Problemtieren und erleiden das gleiche Schicksal.