Mehr als 18 Jahre nach dem Tod von Simone Strobel in Australien bleibt unklar, ob der Fall je vor Gericht geklärt wird. Der damalige Freund der Erzieherin aus Rieden (Lkr. Würzburg) ist des Mordes und der Täuschung der Justiz angeklagt. Aber am Mittwoch ging die Verteidigung des inzwischen 42-jährigen Tobias M. vor Gericht in Lismore in die Offensive: Sie verlangte, die Anklage fallenzulassen.
Binnen einer Woche sollen die Ankläger nun die Karten auf den Tisch legen: 3000 Seiten an belastendem Beweismaterial hat das Gericht angefordert. Dies melden zwei lokale Tageszeitungen in Lismore im australischen Bundesstaat New South Wales.
Tobias M. wurde vor laufenden Kameras festgenommen
Dort hatten Simone, ihr damaliger Freund Tobias, der aus dem Landkreis Main-Spessart stammt, und zwei Reisebegleitern aus Unterfranken im Februar 2005 bei einer Australien-Rundreise Halt gemacht. Simone verschwand nachts vom Campingplatz, wurde sechs Tage lang gesucht und dann in der Nähe tot aufgefunden, versteckt unter Palmzweigen. Sie wurde vermutlich erstickt.
Ihr Freund verschwieg nicht nur einen heftigen Streit mit Simone. Er soll auch die Reisebegleiter angewiesen haben, dazu falsche Angaben zu machen. Als die Vertuschung bekannt wurde, keimte der Verdacht, er sei für Simones Tod verantwortlich.
Aber erst im vorigen Sommer hatten die australischen Ermittler genug Beweismaterial für eine Anklage. Tobias M. - der den Namen seiner australischen Frau angenommen hat und in Perth lebt - wurde vor laufenden Kameras festgenommen. Er saß einige Tage in Untersuchungshaft und wurde gegen Kaution und unter strengen Auflagen wieder freigelassen. Seitdem quält sich das Verfahren von einer formalen Prüfung zur nächsten. Zuletzt war von einem Prozess nicht vor Ende 2024 die Rede.
Tobias Anwältin: "Keine neuen direkten Beweise oder DNA-Beweismittel"
Tobias Anwältin Vivian Adams hält das Belastungsmaterial für zu dünn. Es gebe "keine neuen direkten Beweise oder DNA-Beweismittel" gegen ihren Mandanten. Allerdings sind Anträge auf Einstellung des Verfahrens formal üblich im stark ritualisierten australischen Strafrecht.
Offenkundig war es Taktik der Ermittler, die beiden unterfränkischen Mitreisenden mit einem Auslieferungsbegehren unter Druck zu setzen - in der Hoffnung, dass die auspacken. Doch eine Auslieferung ist nach deutschem Recht nicht möglich. Für einen Prozess in Deutschland müssten die australischen Ermittler ihren Würzburger Kollegen sagen, was sie an Belastungsmaterial haben. Doch da blieb es bei Ankündigungen einer Kooperation vor australischen Fernsehkameras.
Wie geht es nun weiter? Am 22. März wird öffentlich, wie viel die 3000 Seiten an Beweisen gegen Tobias M. taugen. Am 26. April will das Gericht die Weichen für das weitere Vorgehen stellen. Dazu soll der Angeklagte - der an vorherigen Gerichtsterminen nicht teilnehmen musste - per Video zugeschaltet werden.