
Mit Spannung wird an diesem Dienstag das Urteil im Würzburger Facebook-Prozess erwartet: Das Landgericht muss entscheiden, inwieweit die Internet-Plattform Verleumdungen, die sich gegen den Flüchtling Anas Modamani richten, löschen muss. Derweil nimmt die Debatte über eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Hetze in den sozialen Netzwerken an Fahrt auf.
Wie berichtet, wird der Syrer seit Monaten regelmäßig von Fremdenfeinden in Facebook-Beiträgen mit Verbrechen und Terroranschlägen in Verbindung gebracht. Vorwürfe, die erstunken und erlogen sind.
Nach eigenen Angaben hat Facebook alle Beiträge, die Chan-jo Jun, der Anwalt des 19-Jährigen, gemeldet hat, zumindest für deutsche Anbieter blockiert. Jun bestreitet das. Er verlangt außerdem, dass das Unternehmen selbst aktiv wird und auch die vielen hundert Kopien dieser Fake-News dauerhaft von Facebook-Seiten löscht. Versuche des Landgerichts, die Parteien zu einem außergerichtlichen Vergleich zu bewegen, waren bis Montagabend gescheitert.
Derweil wird der Würzburger Anwalt anonym bedroht. Ein Unbekannter habe ihn angerufen und aufgefordert, den Prozess gegen Facebook zu beenden, so Jun. „Ansonsten würde er mich und meine Familie umbringen.“ Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt wegen Bedrohung, bestätigt der Sprecher der Behörde, Boris Raufeisen.
Der Ausgang des Verfahrens wird auch von der Bundesregierung mit Spannung erwartet. Kommen die Richter zu der Überzeugung, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um Verleumdungen auf Facebook zu verhindern, könnte dies die politische Debatte beschleunigen. Wer mit sozialen Netzwerken sehr viel Geld verdiene, den treffe eine gesellschaftliche Verpflichtung, sagt Justizminister Heiko Maas (SPD).
„Kein Unternehmen kann ein Interesse haben, dass seine Plattform missbraucht wird, um Straftaten zu begehen.“
Laut Sprecher Philipp Scholz erwartet das Ministerium noch im März die endgültigen Ergebnisse einer Untersuchung der Löschpraxis durch die Organisation „jugendschutz.net“. Mit den Zwischenergebnissen im September war Maas nicht zufrieden. Demnach löscht Facebook im ersten Anlauf lediglich 44 Prozent der gemeldeten Beleidigungen, Verleumdungen und Volksverhetzungen. Diese Quote reicht dem Minister nicht. Maas: „Der Maßstab für das Löschen muss das deutsche Recht sein.“ Falls die Zahlen nicht deutlich gestiegen sind, müsse man „dringend“ rechtliche Konsequenzen ziehen.
Was schärfere Gesetze betrifft, prüfe man im Ministerium „bereits sehr konkret“, soziale Netzwerke für nicht gelöschte strafbare Inhalte auch haftbar zu machen. Ein „starker Anreiz zum raschen Handeln“ könnten Bußgelder sein, betont Maas. Er kann sich zudem vorstellen, Facebook und Co. gesetzlich zu Transparenz zu verpflichten. Sie müssten dann regelmäßig öffentlich berichten, wie viele Beschwerden zu strafbaren Einträgen es gegeben hat und wie sie damit umgegangen sind.
Forderungen, wie sie auch der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) erhebt. Seiner Ansicht nach sollte der Gesetzgeber Facebook und andere Plattformen auch verpflichten, Staatsanwälten auf Verlangen unmittelbar die nötigen Auskünfte zur Identität eines Nutzers zu erteilen, der strafbare Inhalte geteilt hat. Bausback erwartet vom Bundesjustizminister mehr Nachdruck beim Formulieren neuer Regelungen. Mit dem Appell an die Freiwilligkeit sei Maas gescheitert.
Trotz aller Beteuerungen dürfte es am Ende nicht leicht werden, Gesetze gegen Facebook und Co. durchzusetzen. „Spiegel Online“ zitierte jetzt aus einem Brief der Bundwirtschaftsministerin. Darin warnt Brigitte Zypries (SPD) vor einer „zu weitreichenden Regulierung“ der Plattformen. Dies halte sie „gesellschaftspolitisch für besorgniserregend“.