Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken beschäftigen längst auch die Politik. In allen Parteien wird über neue gesetzliche Regelungen diskutiert. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) sieht Gesetzeslücken. Im Interview kündigt er eine schärfere Gangart gegenüber Facebook und Co. an.
Frage: Herr Bausback, ich weiß, der Justizminister äußert sich nicht zu Einzelfällen. Aber der Ausgang des Facebook-Verfahrens am Montag in Würzburg interessiert Sie schon, oder?
Winfried Bausback: Richtig, zum konkreten Fall sage ich nichts. Grundsätzlich interessiert mich alles, was im Bereich der sozialen Medien von der Rechtsprechung entschieden wird. Weil es in die politischen Überlegungen mit einfließen kann.
Warum fällt es so schwer, Facebook zur Einhaltung von deutschem Recht zu verpflichten?
Bausback: Facebook ist ein internationales Unternehmen und nutzt seine Präsenz in verschiedenen Ländern, um nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich Vorteile zu generieren. Vielfach stehen auch die Server nicht im Inland. Das macht die Ermittlungsarbeit beim Verdacht auf Straftaten nicht einfach. Ich bin schon lange der Meinung, dass es im Umgang mit Hetze nicht ausreicht, auf den Goodwill des Unternehmens zu setzen, wie es Bundesjustizminister Heiko Maas lange versucht hat.
Facebook ist offenbar nicht bereit so zu handeln, wie wir es von einem verantwortungsbewussten Unternehmen erwarten können. Deshalb meine ich, wir müssen intensiv über rechtliche Hebel diskutieren.
Sehen Sie Gesetzeslücken?
Bausback: Ja, ich sehe Gesetzeslücken. Das Internet, der Cyberspace ist kein rechtsfreier Raum. Strafbare Inhalte müssen schleunigst aus dem Netz verschwinden. Und sie müssen für die Justizbehörden verfolgbar sein. Wir müssen überlegen, wie wir die sozialen Netzwerke hier auch gesetzlich stärker in die Pflicht nehmen können.
Wenn diese Redaktion eine falsche Nachricht veröffentlicht, müssen wir dafür geradestehen. Und wir sind auch verantwortlich, wenn Dritte in Leserbriefen oder auf unserer Internet-Seite beleidigen oder verunglimpfen. Warum gilt das Presserecht nicht für Facebook und Co.?
Bausback: Den Pressebegriff zu überprüfen, ist eine Möglichkeit. Ich persönlich halte es für erfolgsversprechender, bei der europarechtlichen Provider-Haftung anzusetzen.
Was bedeutet das?
Bausback: Bislang können sich Plattformen wie Facebook auf das sogenannte Provider-Privileg berufen. Demnach sind sie für die Inhalte der Posts ihrer Nutzer nicht unmittelbar verantwortlich. Erst wenn sie von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangen, sind sie verpflichtet, solche Beiträge unverzüglich zu löschen. Das ist meiner Ansicht nach jedenfalls für den Bereich der sozialen Medien nicht mehr zeitgemäß. Hier muss geprüft werden, ob das Provider-Privileg eingeschränkt werden kann.
Was muss noch passieren?
Bausback: Wir müssen auch überlegen, wie man Facebook und andere Plattformen verpflichten kann, dass sie unseren Staatsanwälten auf Verlangen unmittelbar die nötigen Auskünfte zur Identität eines Nutzers erteilen, wenn strafbare Inhalte gepostet werden. Wichtig für die Ermittlungen wäre auch, dass diese strafbaren Inhalte vor der Entfernung so gesichert werden, dass die Justiz Beweise hat. Hier haben sich die Landesjustizminister parteiübergreifend an den Bundesjustizminister gewandt und ihn aufgefordert, endlich wirksam tätig zu werden.
Facebook hat nicht mal eine Adresse in Deutschland, an die sich Behörden wenden können.
Bausback: Das Unternehmen macht in Deutschland kräftige Gewinne. Dann sollte es aber auch eine Adresse und einen justiziablen Ansprechpartner haben, die für unsere Strafverfolgungsbehörden schnell und unkompliziert erreichbar sind. Das amerikanische Recht verlangt beispielsweise von Unternehmen, die in den USA Niederlassungen haben, die Zustellung von Behördenpost zu ermöglichen.
Wir wissen, dass erfundene Nachrichten, sogenannte Fake News, im US-Wahlkampf eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Was kann die Politik tun, damit sich das im deutschen Bundestagswahlkampf nicht wiederholt.
Bausback: Fake News sind das eine. Noch schlimmer ist die exponentielle Verbreitung solcher Fake News durch Social Bots. Diese von Algorithmen gesteuerten Meinungsroboter sind eine Herausforderung für die freie Gesellschaft, sie manipulieren die Meinungsbildung. Wir müssen Social Bots daher konsequent auch mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen.
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat vorgeschlagen, die Parteien sollten miteinander vereinbaren, im Wahlkampf keine solchen Meinungscomputer einzusetzen. Eine gute Idee?
Bausback: So eine Vereinbarung ist natürlich in Ordnung. Nur wird sie nicht ausreichen. Social Bots machen nicht nur im Wahlkampf Stimmung, sondern auch zwischen den Wahlen. Da sind häufig verfassungsfeindliche Kräfte am Werk. Dagegen müssen wir uns wehren. Deshalb brauchen wir effektive Regelungen, die der Rechtsstaat dann auch entschlossen durchsetzt.
Sie beklagen, unser Rechtssystem werde auch in anderen Punkten nicht den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht.
Bausback: Wir haben heute schon strafrechtliche Vorschriften, um falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen im Netz zu verfolgen. Die Frage ist, ob diese ausreichen. Wir sollten uns bewusst sein, dass eine Beleidigung, die ich am Stammtisch oder beim Volksfest in Gegenwart von zehn Personen erfahre, etwas anderes ist als eine Beleidigung, die in den sozialen Netzwerken verbreitet wird. Denken Sie an Cyber-Mobbing, da bekommen Attacken gegen Menschen durch die grenzenlose Verbreitung eine ganz andere Qualität. Entsprechend sollten wir unser Strafrecht verändern.
Für Beleidigung im Netz sollte eine höhere Strafe möglich sein als für die analoge Beleidigung. Heute gilt in beiden Fällen eine Höchststrafe von einem Jahr. Da fordere ich schon länger eine Verschärfung. Wir müssen unseren Rechtsstaat, die Strafprozessordnung und unser Strafgesetzbuch aus der digitalen Steinzeit für die Zukunft zeitgemäß weiterentwickeln.