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Würzburg
Missbrauchsvorwurf: Gericht lässt Anklage gegen Priester zu
Dem Geistlichen der Diözese Würzburg werden zwei Übergriffe auf eine weibliche Person im Jahr 2010 vorgeworfen. Damals war er in einer Pfarrei im Raum Bad Kissingen tätig.
Das Amtsgericht Bad Kissingen hat die Anklage gegen einen Priester zugelassen. Ihm wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Der Prozess soll am 20. August beginnen.
Foto: Illustration Christine Brey | Das Amtsgericht Bad Kissingen hat die Anklage gegen einen Priester zugelassen. Ihm wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Der Prozess soll am 20. August beginnen.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:58 Uhr

Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen einen katholischen Priester der Diözese Würzburg hat das Amtsgericht Bad Kissingen nun die Anklage zugelassen. Das bestätigte der Direktor des Gerichts an diesem Dienstag. Der Prozess soll voraussichtlich am 20. August beginnen.

Anfang Juni hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mitgeteilt, dass sie den Geistlichen des schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen anklagt. Bei dem mutmaßlichen Opfer soll es sich den Angaben zufolge um eine junge Frau handeln. Zum Tatzeitpunkt, im Jahr 2010, war der Pfarrer in einer Pfarrei im Landkreis Bad Kissingen tätig.

Der Beschuldigte schweigt

Auslöser für die Ermittlungen waren Hinweise in den kirchlichen Personalakten. Bischof Franz Jung hatte nach Veröffentlichung der von den Bischöfen in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie im September 2018 angekündigt, die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben. Laut Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht war jedoch aufgrund der darin vermerkten Angaben der mutmaßlich Geschädigten ein Tatnachweis nicht zu führen. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren zunächst im März 2019 eingestellt worden.

Neue Angaben der Frau hätten dann dazu geführt, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wurde, so Weihprecht Anfang Juni. Aufgrund der Schwere der Taten liege die Verjährungsfrist bei 20 Jahren. Der Beschuldigte selbst habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Die Missbrauchsvorwürfe wurden Ende Februar diesen Jahres bekannt. Wie das Bistum Würzburg damals mitteilte, hatte Generalvikar Thomas Keßler während des Gottesdienstes die Kirchengemeinde informiert. Bis zur Klärung des Sachverhalts hat Bischof Jung dem Geistlichen die Ausübung des priesterlichen Dienstes verboten. Gleichzeitig ordnete er nach einer ersten Prüfung der gegen den Pfarrer erhobenen Vorwürfe eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an.

Mit Informationen von dpa

 
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    Der Herrgott würd wüsse, wos wohr is!
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    man müsste beide Personen gegenüberstellen. einer sagt die Wahrheit - der andere leugnet.
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  • R. B.
    @klafie, und Sie wissen dann wer die Wahrheit sagt und wer leugnet, oder wie soll ich das verstehen.
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  • R. B.
    Man neigt bei derartigen Übergriffen sehr schnell zu einer Vorverurteilung, aber es wird nach so viel Jahren schwer fallen, verwertbare Beweise zu liefern. Sollte der Priester die ihm vorgeworfenen Taten leugnen, dann steht Aussage gegen Aussage.
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