
Wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch hat Bischof Franz Jung einem Priester der Diözese Würzburg bis zur Klärung die Ausübung des priesterlichen Diensts verboten. Der Priester ist nach Recherchen dieser Redaktion Seelsorger in einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt. Da es sich zunächst um einen Verdacht handelt, nennt die Redaktion den Namen des Priesters und auch die Gemeinde nicht.
Axel Weihprecht, Leitender Oberstaatsanwalt in Schweinfurt: "Ich bestätige das Ermittlungsverfahren." Es gehe um "zwei Übergriffe auf eine Person, die bereits zehn Jahre zurückliegen sollen", sagt er in einem Telefon. Zum damaligen Zeitpunkt, 2010, war der Pfarrer ebenfalls in einer Pfarrei im Landkreis Bad Kissingen tätig.
Die Gläubigen der Kirchengemeinde wurden am Samstag, 29. Februar, während des Gottesdienstes von Generalvikar Thomas Keßler informiert. "Die Gemeinde war schockiert", sagt der Vorsitzende des Pfarrgemeinderats auf Nachfrage. "Man hält das nicht für möglich, die Gemeinde ist konsterniert und sprachlos."
Weitere Informationen zu Alter oder Geschlecht des mutmaßlichen Opfers machen weder Staatsanwaltschaft noch Kirche. Bistumssprecher Bernhard Schweßinger sagte, dass die Diözese der zuständigen Staatsanwaltschaft, also Schweinfurt, im Januar einen Hinweis gegeben habe. "Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet." Die Frage, ob sich die Person, die den Priester der Übergriffe beschuldigt, direkt an das Bistum oder an die beiden externen Missbrauchsbeauftragten Sandrina Altenhöner und Thomas Förster gewendet habe, beantwortet Schweßinger "angesichts laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft" nicht.
Bistum prüft den Vorwurf in einer kirchenrechtliche Voruntersuchung
Das Bistum prüft ebenfalls den Fall. Wie es am Samstag mitgeteilt hat, ordnete Bischof Franz Jung eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an. Deren Ablauf ist in der "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" festgelegt. Sie wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende 2019 in Würzburg beschlossen.
Darin steht unter anderem, dass eine kirchenrechtliche Voruntersuchung "im Falle, dass wenigstens wahrscheinlich eine Straftat eines Klerikers vorliegt" eingeleitet wird. Und: "Besteht die Gefahr, dass die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden behindert wird, muss die kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesetzt werden." Falls die Voruntersuchung den Verdacht des sexuellen Missbrauchs bestätige, wird die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom darüber informiert.
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