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Würzburg
Missbrauchs-Urteil: Verteidiger des Logopäden gehen in Revision
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen den Würzburger Logopäden, auch wenn es deutlich unter ihrer Forderung liegt. Muss der Prozess dennoch in die zweite Runde?
Noch ist das letzte Wort im Fall des Würzburger Logopäden nicht gesprochen. Die Verteidiger legten gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. 
Foto: Thomas Obermeier | Noch ist das letzte Wort im Fall des Würzburger Logopäden nicht gesprochen. Die Verteidiger legten gegen das Urteil des Landgerichts Revision ein. 
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:19 Uhr

Kurz vor Ablauf der Frist wurde aus Mutmaßungen Gewissheit: Das Würzburger Urteil gegen einen 38-jährigen Logopäden wegen Missbrauchs von sieben kleiner Buben wird vorläufig nicht rechtskräftig. Den Familien der Opfer stehen weitere Wochen der Ungewissheit bevor. Denn die Verteidiger Alexander Hübner und Jan Paulsen haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

Bisher keine Begründung für Einspruch

Das bestätigten am Dienstag auf Nachfrage sowohl Anwalt Paulsen als auch der Sprecher des Landgerichts Würzburg im Missbrauchfall, Rainer Volkert. Ob die Verteidiger des 38-Jährigen wirklich Zweifel nach der kurzen mündlichen Urteilsbegründung haben oder nur vorsichtshalber Einspruch einlegen, um zu sehen, ob im schriftlichen Urteil alle für sie wichtigen Punkte enthalten sind, ist unklar. "Eine Begründung liegt noch nicht vor", so Gerichtssprecher Volkert. Das Landgericht hatte in der vergangenen Woche elf Jahre und vier Monate Haft für angemessen erklärt und dem Verurteilten verboten, je wieder als Therapeut für Kinder in dem Alter der Opfer tätig zu sein. 

Am Ende der wochenlangen Beweisaufnahme hatten die Vorstellungen darüber weit auseinandergeklafft, welche Strafe angemessen wäre: Die Staatsanwaltschaft forderte fast 14 Jahre, die Verteidigung weniger als zehn Jahre. Eine möglicherweise sogar lebenslängliche Inhaftierung durch Sicherungsverwahrung - wie die Anwälte der Opfer gefordert hatten - war nach einem Gutachten nicht mehr möglich. Es hatte dem Verurteilten eine sehr geringe Rückfallgefahr attestiert. 

Frist dauerte einen Tag länger

Normalerweise haben Prozessvertreter eine Woche Zeit, um sich zu überlegen, ob sie ein Urteil akzeptieren. Ausgerechnet in dem Fall des Würzburger Logopäden dauerte  das quälende Warten wegen des Feiertages einen Tag länger. Die festgelegte Einspruchsfrist endet am Dienstagabend um Mitternacht. 

Schon vor Ablauf aber erklärte Pressesprecher Thomas Goger in Bamberg auf Anfrage: "Die Generalstaatsanwaltschaft wird keine Revision einlegen." Die Strafzumessung sei für die Ankläger nur dann anfechtbar, wenn dem Gericht ein Rechtsfehler unterlaufen wäre, "zum Beispiel, weil relevante Aspekte überhaupt nicht oder falsch berücksichtigt wurden". Dies aber, so Goger, "war hier nicht der Fall".

Nach dem schriftlichen Urteil vier Wochen Zeit 

Die beiden Verteidiger wollen zuerst die maßgebliche schriftliche Urteilsbegründung in Händen halten. Dann haben sie vier Wochen Zeit, um sich zu äußern, was ihrem Mandanten an dem zunächst nur kurz mündlich zusammengefassten Urteil nicht akzeptabel erscheint. Denkbar wäre auch eine Rücknahme der Revision, die häufig nur vorsichtshalber eingelegt wird. Die Anwälte der Opfer, die selbst keine Möglichkeit der Revision gegen das Urteil haben, äußerten sich zunächst nicht.

 
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  • info@softrie.de
    Danke. Dennoch sind solche Aussagen keine gute Möglichkeit. Es gibt Menschen, die auf Kinder stehen und das selbst nicht toll finden. Diese Menschen werden hier schon angefeindet, auch wenn sie nur den Trieb haben. Ob sich solche Menschen bei ihrem Hausarzt auf dem Land anvertrauen oder Angst haben, sich überhaupt zu outen? Mit diesen Aussagen bekommen diese Menschen nur Angst.

    Früher waren Alkoholiker, die Menschen tot fahren, ebenfalls Verbrecher. Heute weiß man: Wer mit über 1,7 Promille Auto fahren kann, ist krank. Genauso wie ein Alkoholiker nicht unbedingt in einer Bar abhängen sollte, sollten Menschen, die auf Kinder stehen, nicht im Kindergarten arbeiten. Keiner, der auf Kinder steht, findet seinen Trieb toll.
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  • karibuka
    Woraus lesen Sie, dass hier Menschen mit pädophiler Neigung angefeindet werden? Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass die Neigung nicht strafbar ist, sondern die sexuellen Handlungen. Wer diese Neigung hat, aber sie unter Kontrolle hält, soll natürlich auch therapeutische Unterstützung dabei bekommen. Eine Tabuisierung und Stigmatisierung nützt niemandem. Die Medien sollten dringend viel detaillierter über Pädophilie aufklären, damit weniger Menschen zum Täter werden und die Opfer besser geschützt werden. Wissen und Aufklärung sind schützende Faktoren. Meine Kommentare richten sich gegen den Logopäden, der sein ganzes Leben auf Lug und Trug aufgebaut hat, um seine Triebe zu befriedigen, und dabei viele Menschenleben zerstört hat. Deswegen verwende ich für ihn und andere Täter den Begriff Pädokrimineller, um zu differenzieren zwischen Neigung und Verbrechen. Ja, ich plädiere für Sicherungsverwahrung in schweren Fällen, denn dann würden Kinder wie Maddie und Inga noch leben.
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  • karibuka
    Max2010 beschimpft mich in seinen Kommentaren als Lügner und Dummkopf. Liebes Main Post-Team, finden Sie nicht, dass dies gegen die Netiquette verstößt? Ich bin betroffene Mutter. Da ist es ja wohl verständlich, dass ich in meinen Kommentaren wütend auf den Kinderschänder und sehr deutlich bin. Natürlich darf jeder seine Meinung schreiben und sogar für einen Verbrecher Fürsprache halten... aus welchen Gründen auch immer. Als Lügner und Dummkopf auf Bild-Stammtisch-Niveau lass ich mich nicht gerne beschimpfen!
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  • lukaswill@yahoo.de
    Hallo,

    überwiegend werden in den betreffenden Kommentar Ihre Aussagen thematisiert und nicht Sie als Person, weshalb die Kommentare freigegeben wurden. Eine freundlichere und respektvolle Wortwahl wäre jedoch auf jeden Fall angebracht gewesen und wir rufen hiermit alle Kommentatoren auf, auf persönliche Angriffe zu verzichten.

    Freundliche Grüße
    Lukas Will
    Digitales Management
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  • karibuka
    Es kann durchaus sein, dass ein Schwarzfahrer ein Jahr im Gefängnis sitzt, aber ein wegen sexuellen Missbrauchs Verurteilter nur 6 Monate, je nach Schwere des Delikts natürlich. Siehe hier:
    In § 176 Absatz 1 StGB ist sexueller Kindesmissbrauch unter Strafe gestellt. Wer sexuelle Handlungen an einer Personen unter 14 Jahren vornimmt beziehungsweise an sich vornehmen lässt, dem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
    Beim Schwarzfahren handelt es sich um keine Ordnungswidrigkeit. Kommt die Beförderungserschleichung zur Anzeige, kann diese vor Gericht verhandelt werden. Dem Schwarzfahrer drohen dann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, wenn er seine Geldstrafe nicht bezahlen kann.
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  • karibuka
    In gewissem Maße sollten gesunder Menschenverstand, Gerechtigkeitsempfinden und Recht übereinstimmen. Sonst stimmt etwas nicht mit dem Recht. Und ja, bei Kinderschändern hört das Verständnis für Verbrecher spätestens auf. Es geht doch nicht, dass in unserem Staat Schwarzfahrer in den Knast kommen und vielleicht genauso lange einsitzen wie dieser Schwerverbrecher. Kindervergewaltiger lassen wir nach kurzer Haft wieder laufen, damit sie das nächste Kinderleben zerstören. Die Opfer müssen geschützt werden, vor allem auch die potentiellen Opfer der Zukunft.
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  • info@softrie.de
    Das ist polemisch. Kein Schwarzfahrer muss länger in das Gefängnis als Kinderschänder. Sie verbreiten mit Absicht Lügen!
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  • info@softrie.de
    Aha, wieder Bild-Stammtisch-Niveau. Der Angeklagte bzw. Verurteilte sollte in diesem Fall natürlich die Möglichkeit der Revision bekommen. Bei Kinderschändern hört allerdings die Vernunft der meisten Schreiber auf.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @max2010
    Der Angeklagte hat doch noch Freunde ...
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • info@softrie.de
    Opfer hin oder her, die Richter werden wohl einen Grund haben, warum die Strafe so ausgefallen ist. Eine Revision ist dennoch wie Lotto spielen, es kann für den Angeklagten nach hinten los gehen.

    Dennoch hat jeder Mensch erst einmal das Recht, dass ihm eine Verteidigung zusteht. Oder wollen wir wieder Hexen ohne Prozesse verbrennen? Es hat schon einen Grund, warum dieser Staat funktioniert und nicht jeder Mensch entscheiden kann, was mit dem anderen passiert.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Wenn nur der Verurteilte in Revision geht, kann die Strafe leider nicht höher ausfallen. Um eine höhere Strafe zu erreichen müsste auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Der Täter kann in diesem Fall leider nur "gewinnen"...
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  • jutta.noether@web.de
    Ich kann das auch nicht verstehen. Der Angeklagte soll doch froh sein, dass er so "glimpflich" davongekommen ist.
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  • rolandroesch@web.de
    Das Strafmaß kann jetzt auch höher ausgehen. Unglaublich was da wieder mal abgeht.
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  • karibuka
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • karibuka
    So wie wahrscheinlich alle anderen Opfer auch fühle ich mich durch diese Dreistigkeit der Verteidiger, in Berufung zu gehen, verhöhnt. Wie niedrig soll denn die Strafe ausfallen für die verabscheuenswürdigen Taten, die nach dem gesunden Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden viel härter bestraft werden müssten? Kein Wunder, dass die Missbrauchstaten immer schlimmer und zahlreicher werden, wenn die Verbrecher mit solch milden Strafen rechnen. Und dazu noch in einer JVA, in der man sich stets Sorgen um das Wohl des Kinderschänders macht, dass ihn ja kein anderer Häftling attackiert. Aber der Knast ist dem Logopäden ja nicht komfortabel genug, weil es sich nun mal nicht um ein Fünf-Sterne - Clubhotel mit Animation und Sportprogramm handelt.
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  • info@softrie.de
    Entschuldigung, aber ich muss sagen: Was für eine dumme Aussage. Sie sind anscheinend geistig auch nicht gewachsen, sich mit dem Thema recht auseinander setzen. Ein Verteidiger hat für seinen Mandanten zu kämpfen.

    Es wurden schon Mörder überführt und am Ende war alles anders. Sie waren nicht dabei, kommentieren hier nur herum. Welche Reputation haben Sie eigentlich? Haben Sie Jura studiert? Glauben Sie, dass nur Sie die Weisheit mit Löffeln gefressen haben? Sie verhöhnen mit Ihrer Aussage das gesamte Rechtssystem. Ich denke, dass richtiger wohl mehr Kompetenzen haben als sie als Kommentator bei Main Post.de.
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  • Funkenstern
    In einer Revision kann es aber auch in die andere Richtung gehen. Man könnte spekulieren, dass nicht wenige dem folgenden Gericht mehr Sinn für Abschreckung und Sühne für das Geleistete anheim legen würden. Aber die Verteidiger hoffen auf Milderung, das wiederum nicht so viele nachvollziehen wollen. Die ganz grosse Frage bei der ganzen Sache ist doch, ob das wirklich alles gewesen sein will oder ob da noch wesentlich mehr im Darknet verschwunden ist. Ich wünsche dem Verurteilten alles Schlechte dieser Welt an die Backen, solche Typen verabscheue ich abgrundtief. Ich behaupte, dass das einigen anderen auch so ergeht.
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  • karibuka
    Der Logopäde und seine Verteidiger tun so, als würde dem Täter Unrecht getan. In Wirklichkeit sind es die Opfer, die ihr Leben lang leiden. Das ist auch wieder eine Form der Täter-Opfer-Umkehr.
    Der Täter und die Täteranwälte gehen in Revision, die Opfer und Opferanwälte dürfen nicht in Revision gehen? Warum? Was ist das für ein Rechtsstaat, der Täterrechte stärkt und Opferrechte einschränkt?
    Der Logopäde wurde viel zu milde bestraft. Statt demütig und reuevoll dankbar für die Milde des Richters zu sein, sieht er wieder einmal nur sein eigenes Leid. Ach ja, er ist ja Narzist. Aber warum wird solchen pädokriminellen Narzisten ermöglicht, auch nach ihren widerwärtigen Verbrechen ihr böses Spiel weiterzutreiben? Stattdessen sollten wir uns darauf besinnen, unsere Kinder zu beschützen, das höchste Gut von Eltern und unserer Gesellschaft.
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