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Würzburg
Missbrauch-Prozess: Für welche Strafe die  Verteidiger plädieren
An diesem Montag wird das Urteil fallen. Die Anwälte des Würzburger Logopäden plädieren für Milde. Der Angeklagte selbst nutzte am letzten Prozesstag eine letzte Chance.
An diesem Montag soll im Prozess gegen einen wegen Missbrauchs von Kindern angeklagten Logopäden in Würzburg das Urteil fallen.
Foto: Thomas Obermeier | An diesem Montag soll im Prozess gegen einen wegen Missbrauchs von Kindern angeklagten Logopäden in Würzburg das Urteil fallen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 14.02.2024 19:27 Uhr

Ein Urteil mit Augenmaß haben die Verteidiger des Logopäden angemahnt. Auf der Zielgeraden des seit zwölf Wochen laufenden Prozesses um den Missbrauch von sieben behinderten Kindern und dabei entstandene Kinderpornos stemmten sich die Anwälte  Jan Paulsen und Alexander Hübner am Montagvormittag gegen die Erwartung eines Urteils nahe der Höchststrafe von 15 Jahren.

Knapp zehn Jahre Haft angemessen?

Die Verteidiger halten neun Jahre und acht Monate Haft für tat- und schuldangemessen. Das sei hart genug für den 38-jährigen Angeklagten, der im letzten Wort endlich Worte des Bedauerns für die Opfer fand. Er hatte die Taten in dem weitgehend nichtöffentlich geführten Prozess "unter Tränen" gestanden, berichtet Gerichtssprecher Rainer Volkert. Die Staatsanwältin und die Opferanwälte hatten 13 Jahre und neun Monate Haft beantragt - sowie ein lebenslanges Berufsverbot. 

In nichtöffentlicher Sitzung wandte sich der Angeklagte dann direkt an drei im Sitzungssaal anwesende Eltern: "Ich habe mich bisher nicht entschuldigt, weil es für mein Verhalten keine Entschuldigung gibt", erklärte der Logopäde laut Gerichtssprecher Rainer Volkert. Und er sei sich bewusst, dass er "unglaublich viel Leid" über die Familien der sieben Buben gebracht habe.

Die Elten verließen nach dem Schlusswort des Angeklagten erkennbar betroffen den Sitzungssaal. Sie wollten sich nicht dazu äußern. 

Urteil noch an diesem Nachmittag

Das Urteil soll an diesem Nachmittag fallen, kündigte der Vorsitzende Richter Michael Schaller an. Dabei geht es auch um die Frage, ob das Gericht das Risiko der Wiederholungsgefahr nach dem Ende der Haftstrafe für den Verurteilten für so gering hält wie der psychiatrische Gutachter, der im Prozess ausgesagt hatte. Dann wäre eine Sicherungsverwahrung unwahrscheinlich, die de facto "lebenslänglich" für den 38-jährigen Logopäden bedeuten könnte.

Lebenslanges Berufsverbot?

Umstritten war zuletzt auch die Forderung, dem 38-Jährigen die Chance zu verwehren, jemals wieder als Logopäde tätig werden zu dürfen, auch nicht für Erwachsene. Das Vertrauen in sein Fachwissen und seine berufliche Tätigkeit hatte der Täter genutzt, um an seine Opfer zu gelangen. Dem Berufsverbot widersprachen seine Verteidiger in ihrem Plädoyer heftig. Sie wollen das Berufsverbot allenfalls auf Kinder beschränken. 

Zwischen 2012 und 2019 soll sich der Logopäde immer wieder an Buben in zwei Kindertagesstätten und in seiner Praxis vergangen haben. Die Beschäftigten der Kindertagesstätten haben nach Erkenntnissen der Ermittler von den Taten nichts bemerkt, genauso wenig wie der Mann des Angeklagten.

Die Buben waren zum Tatzeitpunkt zwischen zwei und sechs Jahre alt. Der 38-jährige Logopäde soll gezielt Kinder mit einer schweren Sprechbehinderung missbraucht haben, bei denen nicht zu erwarten war, dass sie sich Betreuern oder Eltern anvertrauen können.

 
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Kommentare
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  • Undine
    Für solche Fälle sollte es überhauptkeine Milde geben, eher noch härtere Bestrafung. Was sie den Kindern angetan haben, kann nicht wieder gut gemacht werden. Die Opfer haben ihr ganzes Leben damit zu kämpfen. Wer finanziert ihnen die Therapien? Diese Täter bereuen erst, wenn sie erwischt werden, andernfalls machen sie ewig weiter. Sie sind sehr erfinderisch im Vertuschen und Manipulieren mit großem Aufwand und haben eine riesige Zahl an Mittätern, mit denen sie sich austauschen, das Leid der betroffenen Kinder ist ihnen egal. Der Logopäde hätte sich anonym selbst an Hilfe wenden können, diese Möglichkeit gibt es inzwischen.
    Ich bin selbst nicht betroffen, kenne aber Opfer von Missbrauch und Misshandlung, evtl. hat fast jeder einen Betroffenen im Bekanntenkreis, ohne es zu wissen.
    Werden die Schmerzenschreie und die Qual der kleinen Opfer eigentliche jemals in den Gerichts"verhandlungen" thematisiert, bzw. veröffentlicht oder ob sie jemals in der Lage sein werden, alles aufzuarbeiten?
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  • zementgrau
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Hatte denn der Angeklagte bei seinen Opfern auch Milde walten lassen? ...
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Wieso

    sollte man Milde walten lassen gegenüber jemandem, der keine Gnade kannte, Wehrlose zu vergewaltigen, das zu filmen und die Bilder zu seinem eigenen Vorteil weiterzugeben (wo sie wahrscheinlich noch lange Zeit weiter kursieren werden)? Geht es noch abscheulicher?

    Ich widerspreche auch der Behauptung, dieser Staat kümmere sich einen Deut um Opferschutz. Strafbar wird eine Tat erst nach Begehen bzw. dem Versuch dazu, vorher gibt es m. W. (praktisch) keinerlei Handhabe.

    Weiter wäre es interessant zu wissen, wer sich um die Betreuung der betroffenen Kinder kümmert und wer das bezahlt - ich habe so den starken Verdacht, dass eher nicht "der Staat". Von wegen Opferschutz - (z. B.) den Weißen Ring gibt es nicht von ungefähr!!!
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  • jlattke
    Ich hoffe inständig, dass Gericht lässt keine Milde walten! Milde muss in irgendeiner Art verdient sein – hier ist die Tat begleitet von berechnender Niedertracht. Und Opfer waren nun wirklich Menschen die genug zu tragen haben, die Kraft brauchen um vorwärts zu kommen. Wenn anvertraute Hilfsbedürftige auch noch geschädigt werden, ist das unverzeihlich! Wenn von einer vermeintlichen Hilfsperson derart in's Kreuz getreten wird, ist Milde sicherlich das allerletzte was man walten lassen sollte.

    Das Gericht sollte zumindest versuchen den Geschädigten in irgendeiner Art das Gefühl von Beistand und Gerechtigkeit zu vermitteln. In Deutschland gibt es bei weitem genug Täterschutz. Das muss in diesem Fall nicht auch noch unter Beweis gestellt werden.
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  • flyarcus@gmx.de
    Milde? das wäre ein Schlag ins Gesicht alles Opfer und deren Angehörigen!
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  • stahl01@t-online.de
    Er sollte überhaupt nicht mehr in einem Berich arbeiten, wo er es mit Menschen zu tun hat die sich nicht wehren können. Auch nicht bei Erwachsenen Schlafangallspatiensten oder mit anderen Behinderungen. Wer sagt denn, das er es nach dem Gefängnisaufenthlat sein lässt?
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  • Harald_Stumpf
    Das sowieso. Und 15 Jahre sind meinem Empfinden nach noch zu wenig für so einen perversen Triebtäter, der die armen Behinderten brutal ausnutzte. Pfui!!!

    A. Stumpf
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  • d.temming@gmx.de
    Seine Neigungen bezogen sich auf kleine Kinder. Warum sollte er (nach Verbüßen seiner Haftstrafe) nicht mehr mit Erwachsenen arbeiten dürfen? Der Laie sieht darin eine zusätzliche Bestrafung, die Genugtuung für diese grauenvollen Taten schafft. Das Rechtssystem will jedoch potenzielle Opfer schützen. Und Erwachsene waren nie sein Beuteschema, sind also keine potentiellen Opfer.
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  • Zwitschermaschine77
    Er hat vor allem auch männlichen Therapeuten der Heil- und Hilfsberufe , überhaupt alle Männer die in sozialen Berufen tätig sind erheblich geschadet. Die Auswirkungen ziehen weit größere Kreise!
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  • ToDietz@web.de
    Für so jemanden sollte es überhaupt kein "nach dem Gefängnisaufenthalt" geben, solange auch nur ein einziges seiner Opfer noch leidet.
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