Ihre Geschichte hat vor über zwei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Alexandra W. hatte 2013 einen hochrangigen Geistlichen der Diözese Würzburg des Missbrauchs beschuldigt. Er soll sie 1988 im Exerzitienheim Himmelspforten in Würzburg vergewaltigt haben. Diese Redaktion hatte mehrfach über ihre Geschichte berichtet. Nun stellte sich aufgrund weiterer Recherchen heraus, dass vor gut neun Monaten eine weitere Beschuldigung gegen den Geistlichen vorlag und die Staatsanwaltschaft Würzburg diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen hatte.
Bislang war dazu nur folgendes bekannt: Im Dezember 2017 hat die Diözese Würzburg Strafanzeige gegen einen ihrer Ruhestandspriester gestellt. Im Februar 2018 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Würzburg eingestellt.
Eine Nachfrage dieser Redaktion bei der Diözese um mehr Informationen wurde damals mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz des Beschuldigten nicht beantwortet. Ein Zusammenhang mit der Geschichte von Alexandra W. konnte nicht hergestellt werden.
Aufgrund neuer Hinweise und einer Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft bestätigte sich, dass es sich bei dem Ruhestandspriester um den Geistlichen handelt, den auch Alexandra W. seit 2013 nach wie vor beschuldigt.
Oberstaatsanwalt Seebach: Zeuge hat keine weitergehenden Angaben gemacht
Laut Staatsanwaltschaft habe sich aufgrund der Protokolle des Ansprechpartners der Diözese für Opfer sexuellen Missbrauchs, das ist seit September 2017 Thomas Förster, ein Anfangsverdacht des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gegen den Beschuldigten ergeben. Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach teilte weiter mit: „Eine genaue Tatzeit konnte nicht ermittelt werden – mutmaßlich käme eine Tat Ende der 60er bis Mitte der 70er Jahre in Betracht. Konkret stand eine sexuelle Handlung vor einem Minderjährigen oder auch schon jungem Erwachsenem im Raum (da die Tatzeit nicht ermittelt werden konnte, ist auch das konkrete Alter unklar). Der mutmaßlich Geschädigte konnte anhand der vorliegenden Unterlagen ermittelt werden. Dieser hat jedoch als Zeuge keine weitergehenden Angaben gemacht. Nach den vorliegenden Erkenntnissen war eine etwaige Tat zudem verjährt.“
Die Diözese Würzburg antwortete auf Nachfrage, ob dieser Fall auch kirchenintern eingestellt wurde, wie folgt: „Die römische Glaubenskongregation hat bezüglich des Verdachts des sexuellen Missbrauchs in der ersten Hälfte der 1970er Jahre gegen einen Ruhestandspriester die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt.“ Das kann eigentlich nur so interpretiert werden: Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Hinweise über ein weiteres mutmaßliches Opfer des Beschuldigten
Anlass dieser Redaktion bei der Staatsanwaltschaft und bei der Diözese Würzburg nachzufragen, waren Hinweise, die Alexandra W. bereits vor einigen Wochen über Umwege erreicht hatten. Ihr kam zu Ohren, dass es ein weiteres mutmaßliches Opfer des von ihr beschuldigten Geistlichen geben soll. Der Hinweisgeber habe dies ihr gegenüber jedoch nicht offiziell bestätigen wollen, ihr jedoch gesagt, dass es sich bei dem Betroffenen um einen ehemaligen Schüler des Würzburger Kilianeums handeln soll.
Das Haus ist Teil des alten Benediktinerklosters St. Afra in der Ottostraße in Würzburg und war ab 1871 ein bischöfliches Knabenseminar. Das Internat wurde 1998 geschlossen. Seit 2000 ist es das „Haus der Jugend“.
Bereits 2010 gab es im Kilianeum Würzburg Vorwürfe wegen körperlichen Misshandlungen von Schülern. Auch in der ehemaligen Kilianeum-Einrichtung in Miltenberg sollen bei der Telefon-Aktion „Telefon in der Krise – Was ich mal sagen will“ von ehemaligen Schülern Beschuldigungen über Schläge und Züchtigungen geäußert worden sein.
Mitarbeiterin des Ordinariats soll weiteres mutmaßliches Opfer bestätigt haben
Alexandra W. konfrontierte kürzlich laut ihren Angaben bei einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Ordinariats, dass es ein weiteres Opfer des Geistlichen gebe. Die Mitarbeiterin habe es ihr bestätigt – und im Lauf des Gesprächs W. geraten, dass sie über juristische Wege womöglich Akteneinsicht beantragen lassen könne.
Anlass des Telefonats war eigentlich ein anderes Anliegen von Alexandra W.: Sie hatte kürzlich um ein Gespräch mit Bischof Franz Jung gebeten. Geantwortet hat ihr der bischöfliche Sekretär. Diakon Manfred Müller informierte Alexandra W. in einem Brief, dass es dem Bischof aufgrund seiner vielen Aufgaben leider nicht möglich sei, mit ihr persönlich ein Gespräch zu führen. Sie solle sich aber ans Generalvikariat beziehungsweise an die Assistentin des Generalvikars wenden. Sie sei gerne bereit, bei der Kontaktaufnahme zu einem Seelsorger behilflich zu sein.
Kein Seelsorger ist bereit mit Alexandra W. zu reden
In diesem längeren Telefonat wurde Alexandra W. ihren Angaben zufolge jedoch mitgeteilt, dass im ganzen Bistum es keinen Seelsorger gebe, der mit ihr reden möchte. Diesen Satz habe Alexandra W. bereits zuvor gehört – als sie bei der Telefonzentrale anrief, um mit dem Vorzimmer des Ordinariats verbunden zu werden. Ungefragt hätte ihr die Frau gesagt, dass mit ihr niemand sprechen wolle.
Auf Nachfrage dieser Redaktion beim Ordinariat antwortete Bistumssprecher Bernhard Schweßinger: „Die von Frau W. selbst geschilderten Schwierigkeiten bei Gesprächen mit Klerikern im Bistum erschweren es, Frau W. entsprechende Gesprächspartner anzubieten. Die Diözese Würzburg rät ihr deshalb, ihr Anliegen beim überregionalen Beratungstelefon der Deutschen Bischofskonferenz vorzubringen. Dieses wird ab Dienstag freigeschaltet.“ Unabhängig davon stünden ihr im kirchlichen Bereich auch die Telefonseelsorge und die Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen offen, so Schweßinger.
Der Fall Alexandra W. wurde zu den Akten gelegt
Die Frage bleibt, ob Bischof Franz Jung nach Bekanntwerden des zweiten Anfangsverdachts nun ein Seelsorgegespräch mit W. führen wird? Was ihr bleibt, ist die Hoffnung, dass sie aufgrund der zweiten bekannt gewordenen Beschuldigung gegen den Geistlichen nun nicht mehr länger als eine Person dargestellt wird, die unter dem „False-Memory-Syndrom“ leidet, unter falschen Erinnerungen. Denn geglaubt wurde ihr bislang von Seiten der katholischen Kirche nicht. Die Bistumsleitung hat nach der kirchenrechtlichen Voruntersuchung und nach einer entsprechenden Empfehlung der Glaubenskongregation in Rom im Dezember 2015 den Fall zu den Akten gelegt.
Daraufhin suchte sie die Öffentlichkeit. Als ihre Geschichte publik wurde, nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg im März 2016 von Amts wegen Ermittlungen auf. Eine Anzeige bei der weltlichen Justiz, wie es die offiziellen Normen und Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs eigentlich vorsehen, ist damals von Seiten der Diözese unterblieben. Ihre Beschuldigung wurde im April 2016 von der Staatsanwaltschaft als verjährt eingestuft.
Kirche rehabilitiert beschuldigten Geistlichen
Bereits 2016 ging der damalige Missbrauchsbeauftragte, der Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal, Hinweisen nach einem möglichen zweiten Opfer nach – vergeblich. Und die Kirchenleitung in Würzburg hat alles getan, um den beschuldigten Geistlichen zu rehabilitieren. Dazu gehört auch ein zweites Gutachten, das der damalige Bischof Friedhelm im August 2016 ohne Wissen von Alexandra W. erstellen ließ – mit dem Ergebnis, dass ein sexueller Übergriff durch den von W. beschuldigten Geistlichen ausgeschlossen sei. Ein erstes Gutachten, das bei der kirchenrechtlichen Voruntersuchung in München erstellt worden war, fiel nicht in dieser Eindeutigkeit aus.
Nun stellt sich die Geschichte von Alexandra W. aufgrund des zweiten Verdachts womöglich anders dar. Momentan allerdings nicht von Seiten der Diözese Würzburg. Auf die Frage dieser Redaktion, ob die Kirchenakte im Fall W. aufgrund der zweiten bekannt gewordenen Beschuldigung nun wieder geöffnet wird, heißt es: „Für eine Wiederaufnahme liegen derzeit keine zureichenden Anhaltspunkte vor“, so Bistumssprecher Bernhard Schweßinger.
Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz
Am Dienstag, 25. September, wird die Deutsche Bischofskonferenz in Fulda bei ihrer Herbst-Vollversammlung die Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige“ vorstellen. Bereits vorab wurden Daten bekannt.
Nach den Vorab-Ergebnissen gab es mindestens 3677 Betroffene von sexuellem Missbrauch und 1670 Beschuldigte. 4,4 Prozent aller Kleriker der deutschen Bistümer waren mutmaßlich Missbrauch-Täter.
Die Wissenschaftler haben Daten aus 38 156 Personal- und Handakten aller 27 deutschen Bistümer ausgewertet. Die Akten betreffen Anschuldigungen aus den Jahren 1946 bis 2014. Hinzu kommen unter anderen Interviews mit Betroffenen sowie beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern sowie eine anonymisierte Befragung von Betroffenen.
Einen direkten Zugriff auf die Originalakten gab es nicht. Kirchenmitarbeiter oder Anwälte haben die Akten durchgesehen und die Informationen nach Vorgabe der Wissenschaftler anonym auf Erfassungsbögen übertragen. Es gibt Hinweise darauf, dass relevante Personalakten oder andere Dokumente zu früheren Zeiten vernichtet oder manipuliert wurden.
Für Betroffene werden kostenfreie und anonyme Telefon- und Onlineberatungen angeboten: Erstberatung ab 25. September, 11 Uhr. Sie wird laut Bischofskonferenz zunächst bis 28. September angeboten: täglich von 14 bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten rufen Berater nach Wunsch zurück: Tel. 0800 / 00 05 640. Internetberatung: www.hilfe-nach-missbrauch.de (anonym und 24 Stunden besetzt).
Das Hilfeportal des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbraucht ist erreichbar unter: www.hilfeportal-missbrauch.de; das kostenfreie/anonyme Hilfetelefon unter Tel. 0800 / 22 55 530. cj/KNA
Weißt du eigentlich wie viele wir sind?
Als es geschah, warst Du noch klein,
fühltest Dich schutzlos, verlassen, allein,
zogst dich voller Scham in Dich selbst zurück,
im Dunkel der Seele lag dein Überlebensglück.
Verdrängt, vergessen aber immer noch allein,
hör‘ ich dich – ab und zu – tief in mir schrei’n.
Auf der Suche nach Dir habe ich viele gefunden,
die sich einst im selben Schmerze gewunden,
dasselbe erlebten, sich schämten, versteckten
und einsam ihre nicht heilenden Wunden leckten
Doch nun sind wir viele
und werden immer mehr,
finden uns, brechen das Schweigen
und werden zum Heer.
Wir sind gekommen,
dich aus deiner Dunkelheit zu befrei’n
Trau Dich ans Licht, verbanntes Kind,
Du bist nicht mehr allein!
Vielleicht fragst du,
wem soll heute noch
all das Bewusstsein nützen?
Ich sage dir –
NUR SO wird es möglich
unsere Kinder vor Missbrauch zu schützen
Lieber Herr Bischof Jung,
ich hoffe, Sie finden jetzt Zeit, mit Frau W. zu sprechen!
Das wäre endlich mal ein Zeichen, aber den meisten fehlt hier einfach der Mut und haben Angst, dass sich dann irgendwas ändern wird in ihrem Leben, aber dem ist nicht so, im Gegenteil, man fühlt sich einfach besser und spart zudem noch Geld.
werner Stühler , 97461 Hofheim
Es macht doch keinen Sinn, sich als Opfer von und bei der gleichen Instutition beraten zu lassen, deren Angestellte geschändet haben. Ein Priester bescheingt immer dem anderen, dass er sich keine sexuellen Übergriffe hat zuschulden kommen lassen. Eine Krähe hackt schließlich der anderen kein Auge aus. Das ist nun mal überall so und erst recht bei der Kirche, die keine Akten zugänglich macht. Welche Mißbrauchsfälle wurden denn schon vom Staatsanwalt vor einem Zivilgerichten öffentlich verhandelt?
...@rhoenwasser, auf diese Frage "...Warum gibt es nur in der kath. Kirche soviel Missbrauchsfälle und nicht bei der Evangelischen?... ist ganz sicher der Zölibat der kath. Kirche.
Evangelische Pfarrer dürfen heiraten und sich eine Partnerin suchen!
MfG
Auf Grund des Zwangszölibats bewerben sich in der katholischen Kirche schon mal eine große Anzahl Bewerber, die irgendwie verquer zu ihrer Sexualität stehen.
Wer dann abends alleine in seinem Pfarrhaus sitzt entwickelt dann vermutlich Sehnsüchte nach Berührung und kann diese aber nicht legal ausleben.
Die Abschaffung des Zwangzölibats würde der rkK vermutlich schon mal ganz andere Bewerber bringen, die dann auch ihr Sexualleben in einer Beziehung ausleben können und vermutlich daher gar nicht in diese Versuchung kommen, sich an wehrlosen Kindern auszuleben.
Obwohl auch normal Heterosexuelle nicht unbedingt gegen pädophile Neigungen immun sind, ist doch die Neigung dies auszuleben bei einer guten Beziehung sicher viel geringer als unter zwangsweise allein lebenden Männern.
Aber in diesem Punkt sind sogar die Moslems der katholischen Kirche weit voraus.
wird rehabilitiert und kann seine kirchenrechtliche Beamtenpension genießen.
Eine rechtmäßig verheiratete Pfarrersfrau eines griechisch-katholischen Pristers, die sich jahrzehntelang ehrenamtlich engagiert hat muss um ihr Auskommen bangen, wenn sie eines Tages Witwe werden sollte, da das Bistum Würzburg ihr keine Witwenpension anerkennen will.
Verlogen und unglaublich, wie sich diese reiche Organisation Kirche hier verhält.