Bereits vor gut drei Wochen, am 6. Februar, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre Ermittlungen gegen einen Ruhestandspriester eingestellt. Dies teilte die Pressestelle des Bistums Würzburg jetzt mit. Der Grund ist Verjährung.
Im Raum stand der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen. Die Einstellung des Verfahrens wurde der Diözese im Rahmen einer Akteneinsicht bekannt.
Der Missbrauch soll in der ersten Hälfte der 1970er Jahre geschehen sein. Erste Hinweise seien vom mutmaßlichen Opfer an die stellvertretende Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg, Claudia Gehring, herangetragen worden.
Die Diözese hatte den Ruhestandspriester am 13. Dezember 2017 bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und zugleich die römische Glaubenskongregation informiert. Von Rom liege bisher keine Antwort vor, sagte Bistumssprecher Bernhard Schweßinger auf Nachfrage. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz sehen vor, dass bei nach staatlichem Recht nicht aufgeklärten Verdachtsfällen die zuständigen kirchlichen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sich selbst um Aufklärung bemühen.
die Einstellung des staatlichen Ermittlungsverfahrens deutet nicht auf Unschuld hin. Vielmehr mussten die Ermittlungen wegen der Verjährungsfrist eingestellt werden, wie es auch im Text heißt. Ein kircheninternes Verfahren ist noch anhängig. Wir schämen uns also keineswegs.
Freundliche Grüße
Lukas Will
Digitales Management
Sie schreiben etwas bizarr..Sie sind doch noch Epaper -also Abokunde ...