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Gaukönigshofen/München
Mann aus Raum Würzburg verklagt den Freistaat: Fällt noch in diesem Jahr ein Urteil im Streit um geplatzten Masken-Deal?
Weil sein Millionen-Maskengeschäft platzte, klagt Zeno Busch aus Gaukönigshofen gegen die Staatsregierung. An diesem Freitag wollen die Richter entscheiden.
Entscheidung kurz vor Jahresende: Wer bekommt Recht im Prozess um ein gescheitertes Maskengeschäft zwischen dem Unternehmer Zeno Busch und der bayerischen Staatsregierung?
Foto: Archivbild: Daniel Peter | Entscheidung kurz vor Jahresende: Wer bekommt Recht im Prozess um ein gescheitertes Maskengeschäft zwischen dem Unternehmer Zeno Busch und der bayerischen Staatsregierung?
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:07 Uhr

Rund 1,5 Millionen Euro will der unterfränkische Unternehmer Zeno Busch vom Freistaat Bayern als Ersatz für ein gescheitertes Maskengeschäft. Seit April beschäftigt der Fall das Landgericht in München, mehrere Zeugen wurden vernommen. Kurz vor Jahresschluss könnte nun ein Urteil fallen: An diesem Freitag wollen die Richter ihre Entscheidung verkünden.

Worum geht es bei dem Streit? Zeno Busch, Firmenchef aus Gaukönigshofen im Landkreis Würzburg, verklagt den Freistaat, weil ein vermeintlich sicherer Deal mit Corona-Masken zu Beginn der Pandemie platzte. Aus Buschs Sicht hat ihn das Gesundheitsministerium damals hängen lassen. Der Freistaat wies diese Darstellung und alle Ansprüche zurück, die Klage sei unbegründet, hieß es.

Ein Telefonat spielte vor Gericht eine entscheidende Rolle

Rückblick: Im Frühjahr 2020 wurde Schutzausstattung mit allen Mitteln gesucht, bundesweit mangelte es an Masken. Zeno Busch nutzte seine Verbindungen nach China und verhandelte mit Bayerns Gesundheitsministerium unter anderem über die Lieferung von 400.000 FFP2-Masken. Er kaufte ein, importierte – und blieb auf der Ware sitzen. Denn plötzlich, so Busch, habe das Ministerium die FFP2-Masken nicht mehr gewollt. Der Unterfranke klagte.

Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung stand die Frage, ob in einem Telefonat ein mündlicher Vertrag für einen Maskendeal geschlossen worden war oder nicht. Beim letzten Verhandlungstermin Anfang November gingen die Auffassungen darüber weit auseinander.

Während Busch nach Gerichtsangaben erklärte, er sei in finanzielle Vorleistung gegangen, weil er auf den Abschluss eines "quasi zu Ende verhandelten Vertrages" vertraut habe, sah man das im Gesundheitsministerium ganz anders. Die Maskenpreise seien im April 2020 schon stark gefallen – deshalb habe man sich einfach nur für ein günstigeres Angebot entschieden. Aus staatlicher Sicht sei das ein vernünftiger Grund, von dem Deal zurückzutreten. Außerdem habe das Landesamt für Gesundheit (LGL) die Masken als "nicht verkehrsfähig" eingestuft. 

Welcher Argumentation die Richter folgen, soll am 30. Dezember verkündet werden.

 
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Kommentare
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  • C. L.
    Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, das sehr politiknah urteilt, sieht es erfahrungsgemäß schlecht aus, zu gewinnen.
    Ich wünsche viel Erfolg!
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  • M. S.
    Mit besseren Kontakten zu CSU Persönlichkeiten wäre der finanzielle Reinfall sicherlich so nicht passiert!
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