Es war eine Idee, die mehrere Einzelhändler in der Region hatten: Um auch während des Lockdowns etwas verkaufen zu können und ihre Kunden nicht an Online-Händler zu verlieren, dachten Geschäftsleute darüber nach, ihre Waren auf Bestellung auszuliefern oder zur Abholung bereit zu legen. Kleidung, Bücher, Spielzeug und andere Weihnachtsgeschenke "to go" sozusagen. Am vergangenen Wochenende hatte der Bezirksgeschäftsführer im bayerischen Einzelhandelsverband (HBE), Volker Wedde, berichtet, dass ihn schon mehrere entsprechende Anfragen erreicht hätten, es von der bayerischen Staatsregierung aber noch keine Details zu den seit Mittwoch geltenden Regelungen gegeben habe.
Nun gibt es Klarheit. Während Gastronomiebetrieben "die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken" laut der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt ist, gilt ähnliches für den Einzelhandel nicht. Wie ein Sprecher der Staatskanzlei gegenüber dieser Redaktion erklärte, sind die "Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste untersagt". Lieferdienste bleiben dagegen erlaubt.
Ausgenommen von dem Verbot, Läden zu öffnen, sind:
- der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Drogerien, Reformhäuser und Babyfachmärkte
- Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
- Banken und Sparkassen
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Reinigungen und Waschsalons
- der Verkauf von Presseartikeln
- Tierbedarf und Futtermittel
- der Verkauf von Weihnachtsbäumen
- sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel
Generell verboten ist allen Läden der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, also Feuerwerk, und von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, heißt es in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter.
kontaktlos abgeholt wird ist es in meinen Augen so sicher, als wenn es ein Bote an die Haus-/ Wohnungstür bringt.
Wenn das verboten wird ist es nur ein Schlag gegen den lokalen Handel und eine Subvention für Amazon und Co. Kontraproduktiv für unsere Volkswirtschaft.
Viele Abholer kommen vor ein Geschäft.
Hats geklingelt???
Das solche Phrasen auch noch veröffentlich werden kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, wahrscheinlich reichen Ihnen die vielen infizierten und toten Bürger noch nicht, anders kann man sich solche Kommentare nicht erklären.
Nein stattdessen muss alles mit der Post verschickt werden, die werden sich freuen...
Jetzt geht es scheinbar nur darum, wie man den Händlern das Handwerk legt! Strafbewehrt, bestens kontrolliert, fehlt nur noch dass die Polizei angewiesen wird Schlagstöcke einzusetzen!
Frohe und gesegnete Weihnachten!