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Würzburg/München
Lockdown: Dürfen Einzelhändler ihre Waren "to go" anbieten?
Seit diesem Mittwoch müssen die meisten Läden geschlossen bleiben. Einige Händler hatten deshalb überlegt, ihren Kunden einen Abholservice anzubieten. Ist das erlaubt?
Ab 16. Dezember müssen die meisten Läden geschlossen bleiben.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa | Ab 16. Dezember müssen die meisten Läden geschlossen bleiben.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:41 Uhr

Es war eine Idee, die mehrere Einzelhändler in der Region hatten: Um auch während des Lockdowns etwas verkaufen zu können und ihre Kunden nicht an Online-Händler zu verlieren, dachten Geschäftsleute darüber nach, ihre Waren auf Bestellung auszuliefern oder zur Abholung bereit zu legen. Kleidung, Bücher, Spielzeug und andere Weihnachtsgeschenke "to go" sozusagen. Am vergangenen Wochenende hatte der Bezirksgeschäftsführer im bayerischen Einzelhandelsverband (HBE), Volker Wedde, berichtet, dass ihn schon mehrere entsprechende Anfragen erreicht hätten, es von der bayerischen Staatsregierung aber noch keine Details zu den seit Mittwoch geltenden Regelungen gegeben habe.

Nun gibt es Klarheit. Während Gastronomiebetrieben "die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken" laut der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt ist, gilt ähnliches für den Einzelhandel nicht. Wie ein Sprecher der Staatskanzlei gegenüber dieser Redaktion erklärte, sind die "Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste untersagt". Lieferdienste bleiben dagegen erlaubt.

Ausgenommen von dem Verbot, Läden zu öffnen, sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Drogerien, Reformhäuser und Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Reinigungen und Waschsalons
  • der Verkauf von Presseartikeln
  • Tierbedarf und Futtermittel
  • der Verkauf von Weihnachtsbäumen
  • sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel

Generell verboten ist allen Läden der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, also Feuerwerk, und von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, heißt es in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter.

 
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Benjamin Stahl
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Kommentare
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  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Es braucht hier mehr Kreativität. Corona ist 2021 definitiv nicht Geschichte. "Click and Collect" ist eine sehr gute Strategie um den lokalen Einzelhandel nicht ganz an die Wand zu fahren. Bei entsprechenden Hygienekonzepten (Abstand, verteilte Abholzeiten) ist die Sicherheit bei 100% und das Ansteckungsrisiko bei 0%. Die Politik sollte das noch einmal genau überdenken.
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  • jebusara@web.de
    Dann müsste Essen to go auch verboten werden, die Leute könnten Schlange stehen. Oder das Wohnmobil-Dinner wo das Essen im Wohnmobil serviert wird statt im Gasthaus. Fremdkontakt findet dennoch statt. Wo ist der Unterschied ob ich Ware abhole oder Essen serviert bekomme? Wobei die Ware verpackt ist - das Essen hingegen offen auf Tellern serviert wird.
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  • Blum66
    Eigentlich wäre doch auch ein Alkohol Verkaufsverbot sinnvoll. Bin Mal gespannt was da sich dann für Dramen und Gewaltausbrüche Zuhause ergeben wenn zuhause noch mehr gebechert wird und es dann eskaliert.
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  • Lebenhan1965
    Wenn ausgesuchte Ware

    kontaktlos abgeholt wird ist es in meinen Augen so sicher, als wenn es ein Bote an die Haus-/ Wohnungstür bringt.

    Wenn das verboten wird ist es nur ein Schlag gegen den lokalen Handel und eine Subvention für Amazon und Co. Kontraproduktiv für unsere Volkswirtschaft.
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  • 1958kosb
    Ein Bote kommt vor eine Wohnung.
    Viele Abholer kommen vor ein Geschäft.

    Hats geklingelt???
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  • Souldream
    @semistar
    Das solche Phrasen auch noch veröffentlich werden kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, wahrscheinlich reichen Ihnen die vielen infizierten und toten Bürger noch nicht, anders kann man sich solche Kommentare nicht erklären.
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  • Souldream
    Das wäre völlig absurdum wenn man die waren to go anbieten würden, die Menschenmasse würden sich nämlich nur vor dem Laden verlagern. Man hat schon in den letzten tagen gesehen wie sie Leute Schlange standen um in den laden zu kommen, so würde es dann beim to go überall aussehen.
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  • info@softrie.de
    Der Bauhof hat ebenfalls offen!
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  • a.engert
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • Famous
    Es wird immer sinnloser. Was wäre denn dabei die Waren online zu bezahlen und kontaktlos abzuholen, auf dem Parkplatz, am Lager etc.
    Nein stattdessen muss alles mit der Post verschickt werden, die werden sich freuen...
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  • info@softrie.de
    Können Sie Texte lesen und verstehen? Es soll zur Kontaktvermeidung kommen, also möglichst zu Hause bleiben. Bislang ging die Kontaktvermeidung nicht zurück.
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  • tommy33
    Offensichtlich verstehen Sie nicht? Erklären Sie doch mal den Unterschied zwischen Essen to go und Ware to go? Es ist doch völlig egal was man abholt, entweder es gilt für alle oder keinen!
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  • info@softrie.de
    Das Volumen von Geschenken ist massiv höher als eine essenslieferung
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  • tommy33
    Achso ein Handy ist ja so riesig!
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  • info@softrie.de
    Verstehen Sie es nicht? Es soll der Kontakt vermieden werden. Sie sollen nicht theoretisch mit anderen in der Schlange stehen. Ziehen Sie nach China, wenn Sie damit ein Problem haben. China ist praktisch Corona-frei, aber dafür wurde das Land anders abgeriegelt.
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  • semistar
    Wünschte die Funktionsbereitschaft der Impfzentren wäre genauso gut ausgeklügelt, wie dieses absolute Verkaufsverbot. In Schweinfurt steht noch nicht einmal die Halle.... Dachte die Maßnahmen sollten der Eindämmung des Corona-Virus dienen?
    Jetzt geht es scheinbar nur darum, wie man den Händlern das Handwerk legt! Strafbewehrt, bestens kontrolliert, fehlt nur noch dass die Polizei angewiesen wird Schlagstöcke einzusetzen!
    Frohe und gesegnete Weihnachten!
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