zurück
München
Landtag hebt erneut Immunität von AfD-Abgeordneten auf: Ermittlungen gegen unterfränkische AfD-Politikerin
Nach Daniel Halemba geraten weitere Abgeordnete der AfD im bayerischen Landtag ins Visier der Justiz. Erneut ist auch ein Fraktionsmitglied aus Unterfranken betroffen.
Weitere AfD-Abgeordnete im bayerischen Landtag sind in den Fokus von Ermittlungen geraten.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Weitere AfD-Abgeordnete im bayerischen Landtag sind in den Fokus von Ermittlungen geraten.
Benjamin Stahl
 und  Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.07.2024 02:35 Uhr

Der bayerische Landtag hat die Immunität von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion aufgehoben. Nach Informationen der Redaktion handelt es sich dabei um den zeitweiligen Fraktionschef Ingo Hahn und die im vergangenen Jahr ins Parlament eingezogene Ramona Storm aus Aschaffenburg. Bei der für Immunitätsfragen obligatorischen Abstimmung am Mittwoch im Plenum wurden die Namen nicht genannt.

Vorausgegangen war eine gleichlautende Empfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses vor zwei Wochen. Die beiden sind nicht die einzigen AfD-Abgeordneten, deren Immunität nun aufgehoben ist.

Vorwurf gegen AfD-Politikerin: Video mit Hitlergruß gepostet

Über die Hintergründe wurde im Landtag zunächst nichts bekannt. Wie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg jedoch bestätigt, wird gegen Storm wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.

Es bestehe "der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigte im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite eine Videodatei eingestellt habe, auf der eine männliche Person öffentlich den sogenannten Hitlergruß zeigt", erklärte der Sprecher auf Anfrage. "Ungeachtet der Aufhebung der Immunität" gelte die Unschuldsvermutung.

Abgeordnete genießen einen besonderen Schutz vor Ermittlungen der Justiz. Auf diese Weise sollen Mandatsträger insbesondere bei politisch motivierten Klagen geschützt werden. Liegen der Staatsanwaltschaft aber Hinweise vor, die Ermittlungen rechtfertigen, wird eine Aufhebung der Immunität beantragt.

In AfD-Fraktion: "Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Diktats"

Die Unterfränkin Storm ist seit 2018 Mitglied in der AfD, in den Landtag ist sie im Herbst 2023 eingezogen. Auf Anfrage der Redaktion wollte sie sich zur Aufhebung ihrer Immunität nicht äußern.

Die Aschaffenburger AfD-Abgeordnete Ramona Storm.
Foto: Medienhaus Main-Echo / Petra Reith | Die Aschaffenburger AfD-Abgeordnete Ramona Storm.

Die ehemalige Krankenschwester sorgte vor der Landtagswahl mit skurrilen Aussagen zur Erde als Scheibe für Aufsehen: Im "Main-Echo" erklärte sie, sie könne nicht abschließend beurteilen, ob die Erde flach sei. In der Fraktion ist Storm laut AfD "Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Diktats".

So ist der Stand im Fall Halemba

Unterdessen hat das Amtsgericht Würzburg noch nicht über die Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba entschieden. Wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte, sei die Anklage noch nicht zugelassen. Dementsprechend ist unklar, ob der 22-Jährige vor Gericht kommt - und wenn ja, wann.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft Halemba vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Auch Halembas Immunität hatte der Landtag aufgehoben.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Aschaffenburg
Benjamin Stahl
Henry Stern
Abgeordnete
Alternative für Deutschland
Amtsgericht Würzburg
Bayerischer Landtag
Deutsche Presseagentur
Landtagswahlen
Main-Echo
Staatsanwaltschaft Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Stefan Fuchs
    Mein Gott, solche Leute wollen Regierungsverantwortung bei uns in Deutschland stellen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Horst Böhnlein
    Nein, nach Artikel 139 GG ist das Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 nach vor wie in Kraft und da heißt es: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten; ... es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen und militärischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen."
    Das wird im Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945 konkretisiert: "Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen ist verboten".
    Sicher nicht einfach, aber sie liefern täglich neue Fakten dafür - Also verbieten!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Klaus B. Fiederling
    Der Kommentar auf den Sie sich beziehen wurde gelöscht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Jürgen Dolling
    Die Erde ist also flach. Nun ja. Da muss Frau Storm aber aufpassen, dass sie nicht runter fällt an den Rändern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Peter Koch
    Jeder Weg zu den Rändern der Scheibe würde durch Länder führen in die Frau Storm gewiss nicht reisen will. Deshalb wird sie leider im Lande bleiben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Klaus B. Fiederling
    ist es eigentlich sooo schwierig, diese kaputte AfD zu verbieten? Immer mehr Politiker dieser Partei schaden dem Ansehen unseres Landes. Am besten diese Partei endlich zum Schweigen zu
    bringen. Auch die SWB
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Lydia Hock
    Demokratie Einfach ??? Alles verbieten, was einem Nicht in den Kram passt ?!
    Wie wäre es ,mit Besser machen und den Grund für den Zuwachs der Zustimmung NICHT zu bieten-ist halt ein bisschen schwerer;-(
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten