
Der bayerische Landtag hat die Immunität von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion aufgehoben. Nach Informationen der Redaktion handelt es sich dabei um den zeitweiligen Fraktionschef Ingo Hahn und die im vergangenen Jahr ins Parlament eingezogene Ramona Storm aus Aschaffenburg. Bei der für Immunitätsfragen obligatorischen Abstimmung am Mittwoch im Plenum wurden die Namen nicht genannt.
Vorausgegangen war eine gleichlautende Empfehlung des Rechts- und Verfassungsausschusses vor zwei Wochen. Die beiden sind nicht die einzigen AfD-Abgeordneten, deren Immunität nun aufgehoben ist.
Vorwurf gegen AfD-Politikerin: Video mit Hitlergruß gepostet
Über die Hintergründe wurde im Landtag zunächst nichts bekannt. Wie die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg jedoch bestätigt, wird gegen Storm wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.
Es bestehe "der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigte im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite eine Videodatei eingestellt habe, auf der eine männliche Person öffentlich den sogenannten Hitlergruß zeigt", erklärte der Sprecher auf Anfrage. "Ungeachtet der Aufhebung der Immunität" gelte die Unschuldsvermutung.
Abgeordnete genießen einen besonderen Schutz vor Ermittlungen der Justiz. Auf diese Weise sollen Mandatsträger insbesondere bei politisch motivierten Klagen geschützt werden. Liegen der Staatsanwaltschaft aber Hinweise vor, die Ermittlungen rechtfertigen, wird eine Aufhebung der Immunität beantragt.
In AfD-Fraktion: "Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Diktats"
Die Unterfränkin Storm ist seit 2018 Mitglied in der AfD, in den Landtag ist sie im Herbst 2023 eingezogen. Auf Anfrage der Redaktion wollte sie sich zur Aufhebung ihrer Immunität nicht äußern.

Die ehemalige Krankenschwester sorgte vor der Landtagswahl mit skurrilen Aussagen zur Erde als Scheibe für Aufsehen: Im "Main-Echo" erklärte sie, sie könne nicht abschließend beurteilen, ob die Erde flach sei. In der Fraktion ist Storm laut AfD "Sprecherin für die Aufarbeitung des Corona-Diktats".
So ist der Stand im Fall Halemba
Unterdessen hat das Amtsgericht Würzburg noch nicht über die Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba entschieden. Wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte, sei die Anklage noch nicht zugelassen. Dementsprechend ist unklar, ob der 22-Jährige vor Gericht kommt - und wenn ja, wann.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft Halemba vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Auch Halembas Immunität hatte der Landtag aufgehoben.
Das wird im Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945 konkretisiert: "Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen ist verboten".
Sicher nicht einfach, aber sie liefern täglich neue Fakten dafür - Also verbieten!
bringen. Auch die SWB
Wie wäre es ,mit Besser machen und den Grund für den Zuwachs der Zustimmung NICHT zu bieten-ist halt ein bisschen schwerer;-(