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Würzburg
Landratsamt muss knapp 20.000 Euro an Tierheim zahlen
Vor fünf Jahren wurden bei Werneck 78 Hundewelpen beschlagnahmt. Der Streit darüber, wer für die Unterbringung der Tiere aufkommen muss, wurde erst jetzt entschieden.
Im Juli 2013 stoppte die Polizei einen illegalen Transport mit 78 brutal im Kofferraum eingepferchten Welpen. Das Tierheim in Schwebheim nahm Hundebabys damals vorübergehend auf.
Foto: Diem | Im Juli 2013 stoppte die Polizei einen illegalen Transport mit 78 brutal im Kofferraum eingepferchten Welpen. Das Tierheim in Schwebheim nahm Hundebabys damals vorübergehend auf.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:14 Uhr

Die Bemühungen des Tierschutzvereins Stadt und Landkreis Schweinfurt, vom Landratsamt Schweinfurt Geld für die vorübergehende Unterbringung, tierärztliche Versorgung und Pflege von 78 Hundewelpen zu bekommen, waren über fünf Jahre lang "für die Katz". Die Behörde weigerte sich hartnäckig, eine "Rechnung" aus dem Tierheim in Schwebheim (Lkr. Schweinfurt) zu bezahlen. Am Montag hat das Verwaltungsgericht Würzburg das Landratsamt zur Kasse gebeten: 18.576,99 Euro werden nun im Namen des Volkes fällig.

Tierheim sollte sich an tschechischen Züchter wenden

Sie kamen aus Tschechien, waren in Plastikboxen eingepfercht, nicht geimpft, in schlechtem Gesundheitszustand und sollten bei einer Hundebörse in Belgien verkauft werden: 78 Welpen – von Mops und Spitz über Cocker Spaniel bis zum Berner Sennenhund – sind am frühen Morgen des 13. Juli 2013 bei einer Verkehrskontrolle auf der A70 nahe Werneck (Lkr. Schweinfurt) im Kofferraum eines Kombi entdeckt worden. Wegen tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Verstöße wurden die Tiere beschlagnahmt und von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Tierheims Schwebheim abgeholt.

Fotoserie

Trotz mehrerer Anordnungen, was mit den Welpen zu geschehen habe, erklärte sich das Landratsamt später für nicht zuständig. So war den Tierheim-Vertretern nahegelegt worden, ihre Ansprüche doch gegenüber dem Eigentümer der Welpen in der Tschechien geltend zu machen. Diesem Argument gegenüber hätten sich die Tierschützer bisher nur wenig aufgeschlossen gezeigt, meinte man. Lediglich mit einem Schreiben in deutscher Sprache hätten sie sich einmal an den tschechischen Hundezüchter gewandt, um ihre Forderungen geltend zu machen.

15 Euro pro Welpe und Tag

"Festgebissen" hat das Landratsamt sich zum Beispiel auch am Tagessatz von 15 Euro pro Welpe für die Unterbringung in Schwebheim. Dabei hätte man, so das Landratsamt, berücksichtigen müssen, dass die Betreuungsbedürftigkeit von Hundewelpen von Tag zu Tag abnehme. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Kosten für jeden zusätzlich aufgenommenen Welpen geringer seien, da bei Aufnahme weiterer Welpen "Synergie-Effekte" erzielt werden könnten. Und außerdem entdeckte man im Landratsamt in der Kostenaufstellung der Tierschützer einen "Malteser", obwohl unter den beschlagnahmten Welpen kein Tier dieser Rasse gewesen sei.

Als das Landratsamt die Höhe der Kosten rügte konterte Tierschutzvereinsvorsitzender Johannes Saal: Welpen in so großer Zahl im Tierheim, das sei über Nacht wie eine Kinderstation im Krankenhaus gewesen. Vom erhöhten Putz- und Pflegebedarf mal ganz abgesehen, könne man auch nicht alle paar Stunden mal nach den Welpen schauen, da sei permanente Kontrolle gefragt. Zumal nahezu alle Welpen viel zu früh von den Muttertieren getrennt worden seien, sodass eine intensive Betreuung und 24-stündige Überwachung und Pflege der Welpen tierschutzgemäß erforderlich gewesen sei.

Ein bisschen Verständnis für das Landratsamt

Bisher hatten die Tierschützer immer, auch vor Gericht noch, 28.520,39 Euro für die Welpen-Pflege verlangt und mit Ausgaben belegt. Von dieser Summe müsse man jedoch, so der Vorsitzende Richter, unter anderem die Erlöse aus der Vermittlung von Welpen in Höhe von je 400 Euro abziehen und Spenden, die aus der Bevölkerung gezielt für die Autobahn-Welpen beim Tierschutzverein ankamen. Denn: "Ein Tierheim darf keinen Gewinn machen." Da waren die Tierschützer allerdings anderer Meinung: Es könne doch nicht sein, dass die Ausgaben für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Freistaats wie die Unterbringung beschlagnahmter Hunde aus Spenden gedeckt werden.

"Nur ein bisschen" konnte das Verwaltungsgericht die Haltung des Landratsamtes Schweinfurt verstehen: Soweit es um die Kosten geht, gebe es in Bayern tatsächlich keine gesetzliche Regelung für einen solchen Fall wie die Unterbringung der Welpen.

 
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  • felix-saal@web.de
    Vielleicht hätte man in dem Artikel noch schreiben können, wie sich das Landratsamt SW um die jetzt endlich festgestellte Zahlungspflicht gewunden hat. Zum einen erinnere ich mich an den im letzten Jahr geschlossenen Vergleich den das Landratsamt kurz vor Weihnachten hat platzen lassen. Auch das vom Gericht vorgeschlagene Güteverfahren und ein weiterer Vergleich wurden vom Landratsamt abgewiesen! Und was mit den Kosten für die an andere Tierheime verteilten Welpen ist, bleibt leider auch noch offen.
    Fakt ist aber, dass sich das Landratsamt in dieser Sache sicher nicht um die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten verdient gemacht hat.
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  • kerstin.celina@gmx.de
    Der letzte Satz trifft den Kern: Es fehlt seit Jahren eine Regelung für diesen Fall, obwohl immer wieder illegale Welpentransporte mit geschwächten und verletzten Tieren gefunden werden. Bisher ging dies im Zweifelsfall zu Lasten der Tierheime, jetzt - mit diesem Präzedensfall - müsste es im Interesse der Landkreise liegen, endlich richtig Druck für einen bayernweiten Nothilfefonds zu machen, denn diese 20.000 Euro zu bezahlen, könnte jetzt jeden Landkreis treffen. Gäbe es endlich einen bayernweiten Nothilfefonds, wäre das eine riesige Erleichterung für beide, die betroffenen Tierheime und Landkreise.
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