Der Tierschutzverein Stadt und Landkreis Schweinfurt fordert vom Freistaat für die vom Tierheim in Schwebheim aufgepäppelten Autobahn-Welpen aus dem Jahr 2013 rund 30 000 Euro.
Eine entsprechende Klage gegen das Landratsamt Schweinfurt als untergeordnete, aber zuständige Behörde wurde (wie berichtet) am Freitag beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. Unterstützt wird der Tierschutzverein vom Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbundes.
Am 13. Juli ist auf der A 70 bei Schweinfurt ein Pkw aus Tschechien, der sich auf dem Weg nach Belgien befand, von der Polizei gestoppt worden. Im Auto wurden 78 Hundewelpen der verschiedensten Rassen, eingepfercht in sieben Gemüsekisten, entdeckt. Die Hunde wurden damals zunächst von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und ins Tierheim Schwebheim gebracht, dessen Träger der Tierschutzverein Schweinfurt ist.
Weil es nicht möglich war, alle 78 Welpen im Alter von vier bis sechs Wochen aufzunehmen, wurden die geschwächten Vierbeiner unter Mithilfe des Landesverbandes auf weitere Tierheime verteilt, konkret Coburg, Feucht, Lichtenfeld, Wunsiedel und Frankfurt/Main. 25 Welpen blieben im Tierheim Schwebheim.
Nach Aufhebung der staatsanwaltlichen Beschlagnahme ordnete das Veterinäramt Schweinfurt Quarantäne an, aus der die Tiere nur mit vollständigem Impfschutz entlassen werden konnten. Nicht alle Welpen, die in einem extrem schlechten Zustand waren, konnten gerettet werden.
Bei allen Tierheimen seien sehr hohe Kosten entstanden, informiert der Landesverband. Allein die erste Woche habe mit 12 000 Euro zu Buche geschlagen, die aber – wegen der angeordneten Beschlagnahme – von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt übernommen worden waren.
Darüber hinaus kamen bei der Rettungsaktion aber noch 87 000 Euro für Unterbringung und Tierarztkosten zusammen, die nach Ansicht des Tierschutzbundes das Landratsamt zu tragen habe. „Da es sich um einen illegalen Welpentransport handelte, bei dem die Tiere durch die Behörde untergebracht werden mussten, handelt es sich um eine Dienstleistung, die durch die Tierschutzvereine erbracht wurde“, erklärt die Präsidentin des bayerischen Tierschutzbundes, Nicole Brühl.
In der Klage heißt es, dass die Welpen ohne die angeordnete Beschlagnahme gar nicht ins Tierheim nach Schwebheim gekommen wären. Dass die Tierschutzvereine bis heute „trotz intensiver Bemühungen keinen Cent von staatlicher Seite erstattet bekommen haben“, nennt Brühl einen „Skandal“.
Geltende gemacht werden in der Einzelklage gegen das Landratsamt auch nur die im Tierheim Schwebheim entstandenen Kosten in Höhe von 28 520 Euro, plus die bisher angefallenen Rechtsanwaltskosten von 1360 Euro. Der Klage beigefügt ist eine Auflistung der Kosten für Pflege, Unterbringung und Tierärzte an insgesamt 1334 Tagen, ehe die Welpen an neue Besitzer vermittelt werden konnten. Man habe sich die Entscheidung, zu klagen, nicht leicht gemacht, sagt Johannes Saal, Vorsitzender des Tierschutzvereins. Es seien aber über Jahre hinweg alle gütlichen Versuche fehlgeschlagen.