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Würzburg
Landkreis Würzburg muss 1,6 Millionen Euro an den Bund zurückzahlen: Rechnet sich das Jobcenter noch?
Kaum Geld – und dann auch noch ein Urteil des Bundessozialgerichts, das den Landkreis Würzburg hart trifft. Lässt sich beim Jobcenter Geld sparen?
In der Nürnberger Straße hat der Landkreis Würzburg Büroflächen für das Jobcenter gemietet.
Foto: Daniel Peter | In der Nürnberger Straße hat der Landkreis Würzburg Büroflächen für das Jobcenter gemietet.
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:57 Uhr

Der Landkreis Würzburg ist klamm bei Kasse. So groß sind die Geldsorgen, dass SPD-Fraktionsvorsitzender Stefan Wolfshörndl in der Diskussion um den Kreishaushalt gar von einem "Ende der Wohlfühlpolitik" gesprochen hat. Eine Option könnte sein, das Jobcenter, das der Landkreis Würzburg seit 18 Jahren in Eigenregie betreibt, aufzugeben. Lässt sich hier Geld sparen? Wolfshörndl forderte zumindest einen kritschen Austausch darüber, ob Bürgergeld-Empfänger weiterhin von der Kreisverwaltung betreut werden sollten. 

Zum 1. Januar 2005 hat der Landkreis Würzburg den Weg gewählt, das heißt, er hat die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende, bekannt als Hartz IV, übernommen. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass die Agentur für Arbeit bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform beteiligt wird. Der im Jahr 2008 verstorbene Landrat Waldemar Zorn hatte sich stark für die sogenannte Option  eingesetzt. Seine Devise war: "Wer das Geld ausgibt, betreut auch." 

Durch welchen Skandal das Jobcenter fast ins Wanken geraten wäre 

Vier bayerische Kommunen, die Städte Erlangen und Schweinfurt sowie die Landkreise Miesbach und Würzburg, haben vom Bundeswirtschaftsministerium schließlich den Zuschlag bekommen, sich als Optionskommune selbst um Langzeitarbeitslose zu kümmern. Später, im Jahr 2012, kamen weitere sechs Kommunen dazu. Bis heute hat keine von ihnen die Option "aus freien Stücken zurückgegeben", führte Fabian Hollmann im Kreisausschuss aus. Er leitet den Bereich Arbeit und Soziale Angelegenheiten.

Zwei Vorteile sah Zorn damals. Zum einen, die Personal- und Organisationshoheit zu behalten und das wohl eher geringe finanzielle Risiko für den Landkreis. Wenn nicht im Zeitraum 2005 bis 2007 die Partnerschaft mit Kolping das Projekt zwischenzeitlich durch geringe Belegungszahlen und die daraus resultierenden Rückforderungen des Bundes ins Zwielicht gebracht hätten. Das Schlamassel kostete dem Landkreis knapp zwei Millionen Euro, später wurde ein Großteil der Summer wieder zurückgezahlt.

Landkreis Würzburg muss 1,6 Millionen Euro ans Bundesarbeitsministerium zurückzahlen

In Kalamitäten bringt den Landkreis nun auch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts: Von 2015 bis 2019 waren nicht nur Beamte der Landkreisverwaltung, sondern auch Beamte des Freistaats Bayern im Jobcenter eingesetzt. Ende April wurde in Kassel nun entschieden, dass die Personalkosten für den Einsatz von Staatsbeamten im Jobcenter keine Verwaltungskosten sind, die der Bund dem kommunalen Träger ersetzen muss.  

Landrat Thomas Eberth (CSU) zeigte sich im Kreisausschuss von dieser Entscheidung überrascht. "Wir waren deutlich optimistischer", sagte er. Der Landkreis Günzburg hatte in dieser Sache geklagt und in der Vorinstanz obsiegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte Revision ein. Mittlerweile hat die Kreiskasse auch die Rückstellung von 1,618 Millionen Euro zurück überwiesen. 

Welchen Vorteil der Landkreis Würzburg als Optionskommune hat

Bringt das Jobcenter also nur Ärger und ist für den Landkreis ein Verlustgeschäft? "Nein, ganz im Gegenteil: Wir sind jedes Jahr über die Option besser gefahren", erklärte Geschäftsbereichsleiter Hollmann den Ausschuss-Mitgliedern und stellte Zahlen gegenüber. Und Julia Gregor, Leiterin des Jobcenters, ergänzte: "Freilich kostet das Sozialgesetzbuch II den Landkreis Würzburg Geld. Aber nicht wegen der Option, sondern weil sich die Kommune an den Leistungen beteiligen muss."   

Eine Entscheidung zum Jobcenter wurde im Kreisausschuss nicht getroffen. Da der Bund aber die Verwaltungskosten übernimmt, ist die Einrichtung in der Nürnberger Straße für den Landkreis kein Verlustgeschäft. Und bislang hat auch keine Kommune die Option aus freien Stücken zurückgegeben.

 
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Kommentare
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  • georg-ries@web.de
    Warum lässt sich kein seriöser Vergleich rechnen für beide Varianten? Aber bitte nicht vom Personal des Jobcenters ermitteln lassen. Extern, dann ist das auch objektiv!!!
    Prüfungsverband z. B.!!!
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  • Mainkommentar
    Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein (würden da die Bürgergeldempfänger sicher so sagen)!!!
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