Nach jahrelanger Auseinandersetzung soll ab Dienstag ein Mediationsverfahren den Konflikt zwischen der Bürgerinitiative (BI) "Höchberg leiser" und dem Landratsamt Würzburg klären. Wie berichtet, will die BI wegen grenzwertüberschreitender Lärmbelastung auf der B 27 zwischen Höchberg und Würzburg eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erreichen. Weil die Straßenverkehrsbehörde des Würzburger Landratsamts sich dagegen sperrt, hatte die BI im Oktober 2022 eine Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht eingereicht.
"Es kann nicht sein, dass das Landratsamt das verschleppt und die Leute weiterhin unter dem Lärm leiden. Mit der Untätigkeitsklage wollten wir das Landratsamt dazu bewegen, endlich aktiv zu werden", sagt Sven Winzenhörlein, Vorsitzender der BI und zweiter Bürgermeister des Marktes Höchberg.
Lärmbelästigung in Höchberg liegt über Grenzwerten
Die streckenweise dichtbesiedelte B 27 verbindet Höchberg mit Würzburg, auf der 700 Meter langen Strecke zwischen den Gemarkungen gilt Tempo 70, was Lärm mit sich bringt. Hunderte Anwohnerinnen und Anwohner sind diesem ausgesetzt. Laut den Berechnungen eines rennomierten Fachbüros beträgt er tagsüber durchschnittlich 69,5 Dezibel, was laut Bayerischem Landesamt für Umweltschutz maßgebliche Grenzwerte überschreitet. Um die Belastung zu mindern, hat sich im Jahr 2017 die Bürgerinitiative "Höchberg leiser" gegründet. Ihr Ziel: tagsüber Tempolimit 50 statt 70 und eine nächtliche Begrenzung auf 30 Stundenkilometer für Schwerlastverkehr.
Ansprechpartner der Bürgerinitiative ist seit 2021 die Straßenverkehrsbehörde des Würzburger Landratsamts. Das Landratsamt kann eine Begrenzung laut Straßenverkehrsordnung zum "Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm" nach eigenem Ermessen erlassen. Nach Angaben des BI-Vorsitzenden Sven Winzenhörlein habe sich jedoch schnell gezeigt, dass die Behörde daran kein Interesse habe.
Darum hat das Landratsamt Würzburg den Antrag der BI abgelehnt
So habe das Landratsamt einen Antrag der Bürgerinitiative von Juni 2021 nach ersten Gesprächen einfach weitgehend ignoriert, weswegen die BI im Oktober 2022 die Untätigkeitsklage eingereicht hat. Erst danach sei das Landratsamt aktiv geworden und habe den Antrag abgelehnt.
"Im Rahmen der Ermessensausübung hat eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Grad der Lärmbeeinträchtigung (...) und den negativen Auswirkungen einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme andererseits zu erfolgen", argumentiert das Landratsamt im Bescheid. Die von der Bürgerinitiative vorgelegten Lärmbelastungs-Werte seien nicht dazu geeignet, ein Überschreiten der Grenzwerte zu belegen. Vielmehr habe eine Erhebung des Staatlichen Bauamts einen Rückgang der Verkehrsbelastung in den vergangenen Jahren ergeben. "Die Bedeutung des Streckenabschnitts als Teil dieses Streckenabschnitts überwiegt im vorliegenden Fall die Interessen der Anwohner."
Im Anschluss an den abgelehnten Bescheid erneuerte die Bürgerinitiative ihre Klage Anfang dieses Jahres und richtete sie gegen den Bescheid, woraufhin das Verwaltungsgericht das Mediationsverfahren anordnete. "Damit will das Gericht die grundliegenden Interessen beider Seiten ausloten. Es geht quasi darum, hinter die Kulissen zu schauen", sagt Ludwig Weigand, Schriftführer und bei der BI zuständig für rechtliche Fragen.
Das sagen die Beteiligten zum Mediationsverfahren am Würzburger Verwaltungsgericht
Von der Mediation erhoffe er sich verbesserten Austausch und grundsätzliches Verständnis des Landratsamts für die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner: "Die Behörde hat bisher an keiner Stelle erwähnt, dass das Anliegen der Bürger berechtigt sein könnte. Ich würde gerne verstehen, ob die Behörde weiterhin sagt, dass das alles sinnfrei ist oder ob es eine grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation gibt."
Diese Redaktion hat auch das Landratsamt um eine Stellungnahme zum Mediationsverfahren gebeten und gefragt, mit welcher Zielsetzung die Behörde daran teilnehmen will. Dazu die Pressestelle: "Aufgrund des laufenden Verfahrens und den unmittelbar bevorstehenden Mediationstermin können wir derzeit zu diesem Verfahren keine Auskunft geben und bitten hierfür um Verständnis."
2. Das LRA ist eine Behörde nach altem Stil.
Kommunikation auf Augenhöhe und die Transformation zum Dienstleister muss erst in die Köpfe.