"Lebensqualität für alle Generationen – im Landkreis Würzburg gelingt`s", schreibt Landrat Thomas Eberth in seinem Grußwort auf der Homepage des Landkreises Würzburg. Dieser Satz ärgert die Bürgerinitiative "Höchberg Leiser!" gewaltig. Denn die Mitglieder der BI sind alles andere als zufrieden - weder mit ihrer Lebensqualität im Höchberger Leistengrund noch mit der Arbeit von Landrat Eberth.
Seit ihrer Gründung Ende 2017 verfolgt die BI das Ziel, für fünf direkte Anwohner und 700 weitere im direkten Umfeld die Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer zu verringern. Darüber hinaus soll der Schwerlastverkehr nachts auf Tempo 30 gedrosselt werden. Dabei geht es um 700 Meter in der Leistenstraße an der Bundestraße 8/27. Die erfassten Lärmwerte liegen bei den betroffenen Anwesen durchschnittlich bei 69,5 Dezibel tagsüber und bei 60,5 nachts. Damit überschreiten sie laut dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz die Grenzwerte der maßgeblichen Richtlinien.
Einen entsprechenden Antrag dazu hatte die BI bereits im Juni vergangenen Jahres formuliert, der von der Gemeinde unterstützt wurde. Er stützt sich auf Lärmberechnungen, welche die Wölfel-Gruppe, ein renommiertes Fachbüro, erstellt hat. Diese Berechnung ist auch Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2021 der Gemeinde Höchberg.
Das Landratsamt Würzburg besteht weiterhin auf aktuelle Zahlen von 2021
Im Juni 2021 hieß es seitens des Landratsamtes noch, dass man sich bei der Prüfung des Antrags auf diese Berechnung beziehen wolle. Im Februar 2022 teilte das Landratsamt aber mit, dass nun das Staatliche Bauamt Würzburg mit einer neuen Lärmberechnung beauftragt wurde und sich diese "auf Daten der Verkehrszählung von 2021" stützen werde, die aber noch nicht vorliegen. Erst danach werde eine Entscheidung getroffen.
Dieses Vorgehen stieß bei der BI auf Unverständnis. Ein Online-Gespräch mit allen Beteiligten, das am 16. März stattfand, sollte für Klärung sorgen, denn "wir verstehen einfach nicht, warum die Werte des damaligen Gutachtens nun nicht mehr gelten sollen", sagt BI-Vorsitzender Sven Winzenhörlein, der zudem für die lange Dauer der Bearbeitung so gar kein Verständnis hat.
Bürgermeister Alexander Knahn kann die Entscheidung nicht nachvollziehen
Bei dem Gespräch sei aber das Landratsamt nicht davon abgerückt, so Winzenhörlein. Im Gegenteil: Die Lärmwerte der fünf Anwesen seien nicht belastbar, habe es im Gespräch geheißen. Auf Anfrage dieser Redaktion teilt das Landratsamt jetzt mit, dass "sich im Vorfeld einer Ermessenentscheidung bereits die Frage stellt, ob die von der BI „Höchberg leiser!“ vorgelegten Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eine geeignete und belastbare Entscheidungsgrundlage darstellen können. Dies erscheint uns aufgrund der Unstimmigkeiten und Prüfung/Plausibilisierung der Berechnungen durch den Straßenbaulastträger nicht der Fall".
Bürgermeister Alexander Knahn (parteilos) kann dies nicht nachvollvollziehen: "Wenn vom Staatlichen Bauamt und dem Landratsamt in dieser Sache Zahlen von einem renommierten Büro nicht anerkannt werden und damit auch eine vom Markt Höchberg bezahlte Ausarbeitung aus nicht nachvollziehbaren Gründen in Frage gestellt wird – was mich persönlich schon enttäuscht – dann halte ich nur ein weiteres Verfahren für sinnvoll und notwendig, bei dem nun das Landratsamt seiner Amtsermittlungspflicht nachkommt und kurzfristig sich selbst um Fakten und Werte kümmert." Die BI habe die volle Unterstützung seitens der Gemeinde, betont Knahn.
Auch Johannes Bohl, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Anwalt der Bürgerinitiative hält das Vorgehen des Landratsamtes für fragwürdig. "Es gibt bei den vorliegenden Lärmbelastungen nicht mehr die Möglichkeit für die Behörde, nicht zu handeln. ... Keine Maßnahme zu ergreifen ist nur möglich, wenn hierdurch an anderer Stelle unzumutbare und nicht mit dem Recht zu vereinbarende Belastungen entstünden".
Es sei zwar legitim, dass die Behörde neuere Zahlen erhebe, so Bohl, aber die Basiszahlen aus 2015 des Büros Wölfel seien - im Widerspruch zum Landratsamt - korrekt und belastbar. Zumal die Zahlen aus jüngster Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht belastbar seien. Außerdem sei das Landratsamt " immer in der Lage, im Vorfeld einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner präventiv tätig zu werden". Das heißt, die Behörde könne ohne Zustimmung der Regierung tätig werdeni.
Das sieht das Landratsamt schreibt dagegen: "Nach Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen ist das Landratsamt Würzburg nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken sowie im Einklang mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings der Auffassung, dass vorliegend keine Ermessensreduzierung auf null gegeben ist, das heißt verkehrsrechtliche Anordnung wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung sind derzeit nicht möglich, sondern erst dann, wenn eine abschließende Ermessensentscheidung getroffen wurde." Um diese Ermessensentscheidung fehlerfrei treffen zu können, sei die Verkehrszählung von 2021 unabdinglich und deshalb "haben wir die BI um Geduld gebeten".
Geduld ist aber das, was die BI seit mehr als fünf Jahren nicht mehr hat. "Bei den ersten Gesprächen vor Ort war sogar mal Anton Hofreiter (Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen) da und schlug vor, das Ortsschild zu versetzen. "Wir hatten die naive Hoffnung, dass es so einfach sein könnte", erinnert sich BI-Mitglied Michael Wenzel. Dazu heißt es aber vom Landratsamt, dass eine "Versetzung der Ortstafel im vorliegenden Fall rechtswidrig wäre. Ortstafeln müssen dort angebracht sein, wo die Bebauung erstmals von der Straße erschlossen wird".
Sven Winzenhörlein, Kreisrat der Grüne, zeigt sich desillusioniert: "Ich dachte bislang, dass das Landratsamt eine Landkreisbehörde ist, die sich für ihre Bürger einsetzt. Da habe ich mich wohl getäuscht." Sollte das Landratsamt bis zum 17. Juni keine Entscheidung treffen, "wird die BI eine Untätigkeitsklage erheben", sagt ihr Anwalt Johannes Bohl.
Entfernung km/h Umrechnung m/s Zeit in Sekunden
700 70 3,6 19,4 36,0
700 50 3,6 13,9 50,4
Wahnsinn: da wird um 13,6 Sekunden gestritten.
das problem ist aber: der ganze landkreis von holzkirchhausen bis würzburg, oder von uettingen über greußenheim nach würzburg oder auch anderswo, müssten die straßen wiedermal generalsaniert werden, nicht nur ein fleckerlteppich wo man meint, man sei auf der achterbahn auf und ab hin und her, und nicht auf der landstraße. da wäre es nötig, wenn man mal den geldsäckel aufmachen würde.
das ist nicht schwer zu beobachten und auch zu hören; ist doch seit "Corona und den teueren Sprit" der Verkehr sowohl bei Tage als auch in der Nachtweniger geworden. Das ist doch deut-
lich * Anders * geworden. Das kann man sehen ud hören zB auf der B 19 in WÜ am " Greinberg.
Frühere Messwerte sind daher hinfällig..... meine ich.
Wenigstens brauchen wir uns nicht umzustellen. Ist doch auch was.
-durchsichtig-
Lärm messen im heutigen IST-Zustand,
dann für 4 Wochen Tempolimit und wieder messen.
Anschließend entscheiden!