Konsequenzen in noch nicht absehbarem Umfang wird die Verurteilung und fristlose Kündigung eines ehemaligen Bauhofleiters der Gemeinde Erlabrunn im so genannten „Erlabrunn-Prozess“ wohl auch für die weiteren Bauhof-Mitarbeiter mit sich bringen. Im Prozessverlauf öffentlich gewordene Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Arbeits- und Urlaubszeiten von Bauhof-Mitarbeitern hatten für eine Untersuchung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gesorgt.
Es lag kein Urlaubsantrag vor
Nach Aussagen eines als Zeugen im Prozess vernommenen Bauhof-Mitarbeiters habe dieser seinen Dienst nach dem Weihnachtsurlaub erst wieder am 11. Januar 2016 angetreten. Das tragische Unfallereignis hatte sich am 5. Januar 2016 ereignet. Dabei war eine 71-Jährige getötet worden. Per Unterschriften hatte jedoch der Zeuge sowie der damalige Bauhofleiter Tätigkeitsnachweise für den Mann an vier Tagen in der ersten Januar-Woche 2016 bestätigt.
Zur Überprüfung der Widersprüche habe sich der Rechnungsprüfungsausschuss bei der Gemeindeverwaltung rückversichert, berichtete die Ausschuss-Vorsitzende und Gemeinderätin Inge Jahn (CSU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Demnach habe für den Zeugen während des betreffenden Zeitraums kein Urlaubsantrag vorgelegen.
Benkert: Künftig gibt es Stechuhr
Ortsoberhaupt Thomas Benkert (UBE) sagte, dass eine Überwachung von Bauhof-Mitarbeitern für ihn als ehrenamtlichen Bürgermeister zeitlich schier unmöglich sei. Zudem sei mit der Funktion des Bauhofleiters auch die Führungsverantwortung entgolten worden.
Über die Konsequenzen und das weitere Vorgehen will die Gemeinde in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Einem entsprechenden Antrag von Inge Jahn folgte das Gremium. Bürgermeister Benkert ließ allerdings bereits durchblicken: „Die Feststellung der Arbeitszeit für alle Bauhof-Mitarbeiter wird voraussichtlich ab kommenden Juli per Stechuhr ermittelt.“ Unter Voraussetzung gegenseitigen Vertrauens war die Arbeitszeit der Bauhof-Mitarbeiter bisher lediglich schriftlich im Tätigkeitsbuch registriert und vom Bauhofleiter kontrolliert worden.
Berufungsverhandlung noch nicht terminiert
In einem Aufsehen erregenden Prozess war der Bauhofleiter der Gemeinde Erlabrunn angeklagt worden, am 5. Januar 2016 bei der Ausübung des Winterdienstes eine 71-jährige Frau aus dem Ort mit dem gemeindlichen Streufahrzeug überrollt und anschließend Unfallflucht begangenen zu haben. Am 29. November vergangenen Jahres war der Beschuldigte vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht, unterlassener Hilfeleistung und Vertuschung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Infolge der Verurteilung hatte der ehemalige Bauhofleiter die schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten und sich anschließend mit der Gemeinde über die Vertragsauflösung geeinigt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl Staatsanwaltschaft wie auch der Beschuldigte Berufung eingelegt. Ein Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg steht noch nicht fest.