Die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für die fahrlässige Tötung einer Fußgängerin und anschließende Unfallflucht will der 57-jährige Fahrer eines Streufahrzeuges nicht akzeptieren. Kurz vor Verstreichen der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg legte sein Anwalt am Mittwoch Berufung ein. Dies bestätigte Rainer Beckmann, Sprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage.
Auch Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Der Staatsanwaltschaft erscheint die Haftstrafe wohl zu milde. Sie hatte in ihrem Plädoyer zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert (ab zwei Jahren ist keine Bewährung mehr möglich). Auch sie war gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Das Amtsgericht hatte nach einer umfangreichen Beweisaufnahme in sieben Prozesstagen keine Zweifel daran, dass der Gemeindearbeiter die Frau versehentlich überrollt, dann Fahrerflucht begangen und später versucht hat, mit Hilfe williger Mitbürger die Tat zu vertuschen.
Massive Anfeindungen
Der Fall hatte im Ort für erhebliche Unruhe gesorgt. Viele Mitbürger fühlten mit der Familie der Getöteten, die sich wegen der Ermittlungen massiver Anfeindungen ausgesetzt sahen – obwohl sie die Ermittlung gar nicht angeschoben hatten. Freunde des Angeklagten waren trotz aller Fakten, die vor Gericht zur Sprache kamen, bis zuletzt von seiner Unschuld überzeugt und machten dies auch gegenüber anders Denkenden massiv deutlich.
Hohe Gerichtskosten
Entgegen mancher Medienberichte war der Angeklagte nicht nach dem Urteil festgenommen worden. Er hatte auch nicht sofort Berufung eingelegt, sondern sich angesichts der Beweislage tagelang sein weiteres Vorgehen mit seinem Verteidiger überlegt. Schließlich waren ja bereits in der ersten Instanz Kosten für Gericht, die Gutachter und fünf Rechtsanwälte aufgelaufen, die der Verurteilte zu zahlen hätte. Sie dürften sich nach Schätzung eines kundigen Juristen im mittleren fünfstelligen Bereich bewegen.
Noch liegt das Urteil des Amtsgerichts gar nicht schriftlich vor. Das Schöffengericht um die Vorsitzende Christine Stoppel hat mindestens fünf Wochen Zeit, seine Entscheidung zu begründen. Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, gilt bei der Festsetzung eines neuen Prozess-Termins beim Landgericht das sogenannte Beschleunigungsgebot, weil niemand – für den zumindest bis zur Rechtskraft eines Urteils die Unschuldsvermutung gilt – länger als nötig in der Zelle sitzen soll.
Prozess am Landgericht im Frühjahr oder Sommer 2018?
Dies ist im Erlabrunner Verfahren aber nicht der Fall. Doch das heißt, dass Haftsachen zunächst erste Priorität bei der Terminvergabe haben. Mit einer zweiten Auflage des spektakulären Verfahrens um Erinnerungslücken bei Zeugen, gelöschte Handy-Daten, ein eilig nachlackiertes Streufahrzeug und widersprüchliche Aussagen über die Streustrecke und –zeit ist deshalb wohl erst im Frühjahr oder Sommer 2018 zu rechnen.
Auch das Festhalten an einer einmal getroffenen Entscheidung, die sich im Nachhinein als falsch herausstellt, ist in der Region eher üblich als aussergewöhnlich. Es geht um Hybris, Arroganz, Gesichtswahrung, um Flucht vor Konsequenzen, die umso schwerer wiegen, je länger man lügt. Deshalb wird weiter gelogen und gehofft, man kommt damit durch. Das ist ja nun wirklich kein Einzelfall.
Aber hier hängt natürlich jeder den Heiligenschein raus und empört sich. Allen voran die Staatsanwaltschaft. Als ob man hier keine Leichen im Keller hat.
Was soll das?
Fakt ist: Die Staatsanwaltschaft hat bereits VOR EINER WOCHE Berufung eingelegt. Darüber berichtete die Mainpost offensichtlich nicht! Die Gelegenheit, auf dem Rücken der Angehörigen und der Staatskasse medienwirksam weiter empörte "Entschlossenheit" zu demonstrieren, lässt man sich bei der Staatsanwaltschaft Würzburg doch nicht entgehen!
Ob der Abgeurteilte hier noch Berufung einlegt, war somit völlig egal!
Aber die z.T. unterirdischen reflexhaften Reaktionen hier, unbeleckt von Fakten, lassen mal wieder tief blicken. Danke dafür.
Vielleicht bringt ja der Prozess auch die Unschuld zutage - wie der Unfall geschah, ist nämlich nicht geklärt. Nur die Reaktionen, und die sprechen nicht gerade für Vertrauen in den Rechtsstaat in der Region....
Ich kann mir das alles ganz gut vorstellen ohne die näheren Umstände zu kennen.
Täterschutz geht oft vor Opferschutz und wie man liest, wurden die Hinterbliebenen auch angefeindet.
Auch wenn der Fahrer anfangs nicht bemerkt hat, was geschehen ist, kann die "Rechnung" für die Vertuschung nicht hoch genug werden.
Nicht alltäglich sind die zahlreichen Vertuschungsmanöver und kriminelle Handlungen
des Beschuldigten sowie die permanenten Zeugenbeeinflussungen.
Der Beschuldigte kann und
will
Wahrheit und Wirklichkeit nicht mehr auseinanderhalten.
Es bleibt zu hoffen, dass es dem Gericht weiterhin gelingt, die Wahrhetsfindung voranzutreiben und dass den Beschuldigten die volle Härte des Gesetzes trifft.
Was da gelaufen ist, könnte im Tatort nicht besser dargestellt werden!
Ich wünsche es den Hinterbliebenen, dass die Gerechtigkeit siegt!
Die im Bericht sogenannten "willigen" gehören auch "nochmal" auch auf dem "Prüfstein" der Justitz!
Wenn schon "Recht", dann richtiges "Recht"!
Da darf man gespannt sein, wie das noch ausgeht?
Diese kann er ja nach Bekanntwerden der Urteilsbegründung wieder zurücknehmen. Solange kann er sich ja an seinem Srohhalm klammern.
§ 1 Stv.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
An seiner Stelle sollte man eher kleine Brötchen backen.