Wie bei der Güteverhandlung am Arbeitsgericht Würzburg im Dezember letzten Jahres angeregt, wurde die Kündigungsschutzklage eines Bauhofleiters und gleichzeitigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Gemeinde Erlabrunn (Lkr. Würzburg) außergerichtlich geregelt. Diese Information gab Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstagabend. Im Nachgang zu seiner Verurteilung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung im November letzten Jahres wegen fahrlässiger Tötung im bundesweit Aufsehen erregenden „Erlabrunn-Prozess“ war der 58-Jährige von der Gemeinde fristlos gekündigt worden. Gleichzeitig wurde er durch die Gemeinde vom Amt des Kommandanten und vom aktiven Dienst in der Feuerwehr suspendiert.
Außergerichtliche Einigung
Nach Information von Bürgermeister Thomas Benkert wurde am 15. Februar mit Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen. „Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Arbeitgeberkündigung mit verlängerter sozialer Auslauffrist vom 30. November 2017 mit Ablauf des 30. September 2018 unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung sein Ende finden wird“, zitierte Benkert die getroffene Vereinbarung.
Ködel: „Wollten neues gerichtliches Verfahren ausschließen“
Den „Deal“ begründete der Bürgermeister damit, dass dem Gemeinderat nach arbeitsrechtlicher Beratung eine zeitnahe Einigung hinsichtlich des nach der Tarifordnung unkündbaren Arbeitsverhältnisses und somit die Rechtssicherheit der Kündigung zu einem frühen Zeitpunkt sehr wichtig gewesen sei. „Im Interesse des langsam wieder einkehrenden Dorffriedens war es uns wert, nach dem Strafprozess neuerliche Zeugenvorladungen und ein weiteres gerichtliches Verfahren auszuschließen“, ergänzte stellvertretender Bürgermeister Jürgen Ködel (CSU). Seit der Entlassung des Gemeindearbeiters fungiert Ködel als ehrenamtlicher Bauhofleiter.
Der 58-Jährige bleibt vom Feuerwehrdienst suspendiert
Laut der Erklärung von Bürgermeister Thomas Benkert konnte auch das von dem ehemaligen Kommandanten gegen die Suspendierung angestrebte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht außergerichtlich beendet werden. „Die Klage gegen den entsprechenden Bescheid der Gemeinde wurde vom Kläger mit Schreiben vom 14. Februar zurückgenommen“, informierte Benkert weiter. Unterdessen war bei einer von der Gemeinde als Dienstherr einberufenen Dienstversammlung am 21. Februar ein neuer Erster Kommandant gewählt worden. Von 46 anwesenden Aktiven hatten 45, bei einer ungültigen Stimme, für die neue Führung votiert.
Der Verurteilte ist noch Mitglied im Gemeinderat
Nach wie vor ist der ehemalige Bauhofleiter aber Mitglied des Gemeinderates und Feldgeschworener. Nach Aussage von Bürgermeister Thomas Benkert hat eine Person diese Ehrenämter so lange inne, bis eine Verurteilung durch ein Strafgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder darüber rechtskräftig ist. „Wegen des laufenden Revisionsverfahrens ist dies hier nicht gegeben. Es bleibt dem Verurteilten dennoch unbenommen, verantwortungsvoll mit diesen beiden besonderen kommunalen Ehrenämtern umzugehen und bereits jetzt zurückzutreten“, mahnte Benkert.
Landgericht: Revisionstermin steht noch nicht fest
Im so genannten „Erlabrunn-Prozess“ war der ehemalige Bauhofleiter und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr angeklagt, am 5. Januar 2016 als Fahrer eines kommunalen Streufahrzeuges eine 71-jährige Frau bei der Ausübung des Winterdienstes mit dem Fahrzeug überrollt und tödlich verletzt zu haben. Die Anklage hatte gelautet auf Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung und Vertuschung. In erster Instanz war er vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Es ist noch kein Termin bekannt, wann die von Staatsanwaltschaft und Verurteiltem eingelegte Revision vor dem Landgericht Würzburg verhandelt wird.
„Die Akten wurden dem Landgericht bisher noch nicht vorgelegt,“ sagte Michael Schaller, Pressesprecher des Landgerichts auf Nachfrage. Die zuständige Kammer ist derzeit mit Prozessen gut ausgelastet, bei denen Angeklagte in Haft sitzen – für solche Verfahren gilt ein Beschleunigungsgebot. Deshalb hält Schaller einen Prozess „um die Jahresmitte“ für möglich. Für die Zeugen, die dann vermutlich wieder gefragt sind, wird es dadurch nicht leichter, sich nach zweieinhalb Jahren an möglicherweise wichtige Details zu erinnern.
Mitarbeit: Manfred Schweidler