Nachdem am Dienstag der bundesweite Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz bereits in der Stadt Würzburg überschritten wurde, wurde am Mittwoch nun auch im Landkreis Würzburg der Grenzwert erreicht.
Nach Informationen des Würzburger Landratsamtes liegt der Landkreis nun bei einem 7-Tages-Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner von 50,52. In der Stadt Würzburg ist er indes weiter angestiegen und liegt jetzt bei 72,69. Insgesamt wurden nach Angaben des Landratsamtes bislang in der Stadt 955 Infektionen gezählt und im Landkreis 782.
Nachdem in der Stadt Würzburg bereits am Dienstag der Grenzwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wurde, springt die bayerische Corona-Warnampel nun auch für den Landkreis Würzburg auf rot. Demnach gelten in Stadt und Landkreis nun bestimmte Regelungen. So dürfen sich jetzt nur noch maximal fünf Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern oder Kontakten treffen. Dies gilt sowohl bei Treffen im öffentlichen Raum, in der Gastronomie als auch im Privaten sowie bei privaten Feiern, wie beispielsweise Hochzeiten.
Es gilt Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind (Tagungen, Kongresse, Theater, Kinos, Hochschulen, Sportveranstaltungen) sowie in allen Jahrgangsstufen der Schule, also auch in den Grundschulen. Daneben gilt die Maskenpflicht auch auf "den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte", wie Fluren, Kantinen oder Aufzügen. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Daneben besteht eine Maskenpflicht auf belebten öffentlichen Plätzen, den Begegnungsflächen in öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Während zum Beispiel in der Stadt Würzburg Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke gilt, hat das Landratsamt Würzburg aktuell keine stark frequentierten öffentlichen Plätze im Landkreis festgelegt.
Außerdem gelten bereits ab 22 Uhr eine Sperrstunde, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sowie ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem die Stadt bzw. der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung der Stadt oder des Landkreises Würzburg würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.
Warum? Weil die Maske zwar ein wirksames aber auch nur ein Mittel ist um die Virusverbreitung zu verhindern.
Kontaktbeschränkungen, vor allem in geschlossenen, schlecht gelüfteten Räumen, sind ein anderes noch wirksameres Werkzeug. Denn wo keine Kontakte stattfinden, findet das Virus auch kein Futter.
Ich wundere mich schon lange darüber, daß zwar in Gaststätten/Hotels etc die Hygieneregeln zum Teil wirklich penibel eingehalten werden, im ÖPNV, zum Teil über längere Zeitstrecken die Menschen eng an eng stehen oder sitzen und im besten Fall auch eine Maske tragen.
Ich hoffe die ungebremste Virusverbreitung, nicht nur in Bayern, sorgt bei den Verantwortlichen dazu, daß mehr Busse und Bahnen auf die Straße bzw. Schiene gebracht werden und die Fahrzeuge mit wirksamen Lüftungsanlagen ausgerüstet werden.
Deshalb Maskenpflicht wo Abstand nicht eingehalten werden kann.